971/J XXV. GP
Eingelangt am 05.03.2014
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Anfrage
der Abgeordneten Weigerstorfer
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend „Umsetzung der Beschlüsse des Nationalrates 2011 betreffend exotischer Tiere“
Bereits im Jahr 2011 beschloss der Nationalrat, die Haltungs- und Lebensbedingungen von Exoten in Österreich zu verbessern. Damals wurden Anträge über ein Verbot des Verkaufs exotischer Tiere bei Messen und anderen Veranstaltungen, die Einführung einer Sachkundeverordnung für deren Haltung sowie ein Verbot der Haltung von Gift- und Riesenschlangen einstimmig von den Abgeordneten angenommen.
Konkret handelt es sich dabei um die:
197/E XXIV. GP Entschließung des Nationalrates vom 19. Oktober 2011 betreffend Verbot des Verkaufs exotischer Tiere bei Messen
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Gesundheit, wird aufgefordert, umgehend ein Verbot des Verkaufs exotischer Tiere bei Messen und anderen Veranstaltungen sicherzustellen.
19.10.2011
124. Sitzung des Nationalrates: Entschließungsantrag angenommen (197/E)
Dafür: S, V, F, G, B, dagegen: -
198/E XXIV. GP Entschließung des Nationalrates vom 19. Oktober 2011 betreffend Schaffung einer Sachkundeverordnung für die Haltung exotischer Tiere
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, Gespräche mit den Ländern aufzunehmen, dass österreichweit Sachkundeverordnungen für die Haltung exotischer Tiere - vergleichbar der oberösterreichischen Hundehalte-Sachkundeverordnung - eingeführt werden.
Über diese Gespräche ist dem Nationalrat Bericht zu erstatten.
19.10.2011
124. Sitzung des Nationalrates: Entschließungsantrag angenommen (198/E)
Dafür: S, V, F, G, B, dagegen: -
198/E XXIV. GP Entschließung des Nationalrates vom 19. Oktober 2011 betreffend Verbot der Haltung von Riesen- und Giftschlagen
Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, umgehend die 2. Tierhaltungsverordnung zu evaluieren und zu verschärfen und insbesondere ein österreichweites Verbot der Haltung von Riesenschlangen (Boidae) und Giftschlangen zu prüfen. Für jene Riesenschlangen und Giftschlangen, die derzeit außerhalb von Zoos, die über eine Bewilligung gemäß § 26 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes verfügen, sowie von wissenschaftlichen Einrichtungen, die ihre Wildtierhaltung gemäß § 25 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes anzeigen, gehalten werden, sind Übergangsfristen vorzusehen, bis zu der die Tiere abzugeben sind.
19.10.2011
124. Sitzung des Nationalrates: Entschließungsantrag angenommen (198/E)
Dafür: S, V, F, G, B, dagegen: -
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Gesundheit nachstehende
Anfrage:
1. Warum haben Sie den Beschluss des Nationalrates aus dem Jahr 2011 betreffend „ein Verbot des Verkaufs exotischer Tiere bei Messen und anderen Veranstaltungen“ bis heute, im Jahr 2014, nicht umgesetzt?
2. Haben Sie vor diesen Beschluss des Nationalrates umzusetzen,
a. wenn ja, bis wann
b. wenn ja, wie im Detail?
c. wenn nein, warum nicht?
3. Warum haben Sie den Beschluss des Nationalrates aus dem Jahr 2011 betreffend „Schaffung einer Sachkundeverordnung für die Haltung exotischer Tiere“ bis heute, im Jahr 2014, nicht umgesetzt?
4. Haben Sie vor diesen Beschluss des Nationalrates umzusetzen,
a. wenn ja, bis wann
b. wenn ja, wie im Detail?
c. wenn nein, warum nicht?
5. Haben Sie vor dem Nationalrat über stattgefundene Gespräche betreffend einer österreichweiten Sachkundeverordnungen für die Haltung exotischer Tiere Bericht zu erstatten, wenn ja, bis wann, wenn nein, warum nicht?
6. Warum haben Sie den Beschluss des Nationalrates aus dem Jahr 2011 betreffend „Verbot der Haltung von Gift- und Riesenschlangen“ bis heute, im Jahr 2014, nicht umgesetzt?
7. Haben Sie vor diesen Beschluss des Nationalrates umzusetzen,
a. wenn ja, bis wann
b. wenn ja, wie im Detail?
c. wenn nein, warum nicht?