973/J XXV. GP

Eingelangt am 05.03.2014
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Anfrage

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Auswirkungen KindNamRÄG 2013

BEGRÜNDUNG

 

In einer Pressemitteilung der damaligen Bundesministerin für Justiz vom 28. Jänner 2013 wurde anlässlich des Inkrafttretens des Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 folgendermaßen Stellung genommen:

Wien (OTS) - Die Justiz bereitet sich intensiv auf die Umsetzung des am 1. Februar in Kraft tretenden Familienrechts NEU vor. Bei einer Pressekonferenz präsentierte Justizministerin Beatrix Karl heute gemeinsam mit Familienrichter-Vorsitzender Doris Täubel-Weinreich und Familiengerichtshilfe-Leiterin Andrea Kneidinger die praktischen Neuerungen und Maßnahmen zur Umsetzung.

Das Familienrecht NEU bringt einen bundesweiten Ausbau der Familiengerichtshilfe und eine verpflichtende Elternberatung bei einvernehmlichen Scheidungen. Beides soll dabei helfen, dass auch in der Praxis und nicht nur in der Rhetorik das Kindeswohl im Mittelpunkt steht. Bereits im Vorfeld konnte die Justizministerin 20 zusätzliche Familienrichterstellen trotz bundesweiter Sparzwänge durchsetzen und damit eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Realisierung des neuen Familienrechts erfüllen.

"Mit dem neuen Familienrecht ist ein Meilenstein für Österreichs Familien gelungen. Das Familienrecht NEU hilft Vätern und Müttern dort weiter, wo sie alleine keine gemeinsame Lösung mehr finden können und stellt dabei ganz klar die Kinder in den Mittelpunkt", betonte Beatrix Karl bei der heutigen Pressekonferenz.

Die Justizministerin kündigte an, nach einem schrittweisen Ausbau bis Sommer 2014 rund 200 Familiengerichtshelferinnen und Besuchsmittler österreichweit einsetzen zu wollen. Der Ausbau hat bereits begonnen, bereits im Sommer diesen Jahres sollen etwa 100 Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Speziell geschulte Psychologinnen und Sozialpädagogen begleiten Familien vor und während eines Verfahrens und tragen so zu rascheren und vermehrt einvernehmlichen Lösungen vor Gericht bei.

"Die Unterstützung der Familiengerichtshilfe soll verhindern, dass Kinder durch zu lange Verfahren zusätzlich traumatisiert werden. Die Besuchsmittler leisten einen wichtigen Beitrag dazu, dass das Kontaktrecht auch in der Praxis funktioniert", so Karl über die Vorteile dieser neuen Einrichtung.

"Ich bin zuversichtlich, dass die praktische Umsetzung des neuen Familienrechts gut gelingen wird", zeigte sich Karl angesichts der bereits erfolgreich angelaufenen Vorbereitungen, einer österreichweiten Informationstour der zuständigen Fachbeamten sowie der guten Zusammenarbeit mit den Familienrichterinnen und Familienrichtern überzeugt.

 

Nachdem die Neuregelung nun seit über einem Jahr in Kraft ist, soll überprüft werden, inwieweit die in die Reform gesteckten Erwartungen bereits erfüllt werden konnten.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Obsorgeanträge wurden jeweils in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 gestellt?

2)    Wie viele Besuchsrechtsanträge wurden jeweils in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 gestellt?

3)    Wie viele Obsorgeanträge wurden seit Inkrafttreten des KindNamRÄG 2013 gestellt?

4)    Wie viele Kontaktrechtsanträge wurden seit Inkrafttreten des KindNamRÄG 2013 gestellt?

5)    Wie lange dauerten Obsorgeverfahren in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013 durchschnittlich?

6)    Wie lange dauerten Besuchsrechtsverfahren in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013 durchschnittlich?

7)    Wie viele Anträge auf Erteilung der gemeinsamen Obsorge wurden seit Inkrafttreten des KindNamRÄG 2013 gestellt?

8)    Wie viele Anträge auf Übertragung der alleinigen Obsorge wurden seit Inkrafttreten des KindNamRÄG 2013 gestellt?

9)    Wie oft wurde eine Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung im Zuge von Obsorgestreitigkeiten seit Inkrafttreten des KindNamRÄG 2013 gerichtliche beschlossen?

10) Wie oft wurden Aufträge gem § 107 Abs 3 AußerStrG erteilt?

11) Wie oft wurde ein Besuchsmittler/eine Besuchsmittlerin bestellt?

12) Wie viele Familiengerichtshilfestellen gibt es schon und an welchen Sprengeln sind diese eingerichtet?

13) Wie viele Fachkräfte sind zu wie vielen Vollzeitäquivalenten an den einzelnen bisher eingerichteten Familiengerichtshilfestellen beschäftigt?

14) Wie oft wurde von den Familiengerichtshilfestellen ein Clearing durchgeführt?

15) Wie oft wurde von den Familiengerichtshilfestellen eine psychologische Expertise erstellt?

16) Wie oft wurde von den Familiengerichtshilfestellen Stellungnahmen eingeholt?

17) Ist an den Sprengeln, an denen die Familiengerichthilfe bereits eingerichtet ist, durch die Einrichtung die Bestellung von Sachverständigen im Obsorge- und Kontaktrechtverfahren zurückgegangen?

18) Wie viele AußerstreitrichterInnen gab es zum 1. Februar 2014 in den einzelnen OLG-Sprengeln?

19) Welcher Vollzeitkapazität entspricht das?

20) Wie hoch ist der aktuelle Auslastungsgrad der PflegschaftsrichterInnen?

21) Werden seit der Verabschiedung des KindNamRÄg 2013 zusätzliche Daten in die Verfahrensautomation Justiz aufgenommen, um die gleichzeitig unter 2087 dB XXIV. GP beschlossene Evaluation bis Ende 2016 zu ermöglichen?

22) Wenn nein, warum nicht?

23) Wenn ja, welche zusätzlichen Daten werden gesammelt?