975/J XXV. GP

Eingelangt am 06.03.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Aufnahme syrischer Flüchtlinge, Neuansiedlungsprogramm (Resettlement)?

BEGRÜNDUNG

 

 

Die österreichische Regierung hat im August 2013, wenige Wochen vor der Nationalratswahl, die Aufnahme von 500 syrischen Flüchtlingen im Zuge eines „humanitären Aufnahmeprogramms“ bekanntgegeben. Die Innenministerin kündigte an, die Aufnahme solle binnen weniger Wochen stattfinden. Am 26.2.2014 waren jedoch – nach Auskünften der Innenministerin im Parlament- erst 203, also weniger als die Hälfte der 500 Flüchtlinge nach Österreich geholt worden. Über die Art des Aufnahmeprogramms und dessen Abwicklung ist bisher wenig bekannt.

 

Da es derzeit keine bundesweite Struktur gibt, die den Zugang zu Integrationsunterstützungsangeboten für anerkannte Flüchtlinge regelt, sind grundsätzlich begleitende Integrationsberatung bzw. Wohnraumversorgung (Startwohnungen oder Zugang zu Finalwohnungen) Mangelware. An einigen Standorten in Österreich betreiben nun NGOs selbst Integrationsstarthilfeprojekte, die diese Lücke zu füllen versuchen (Startwohnungen, begleitende Beratungsangebote, Spracherwerbsmaßnahmen und Unterstützung bei der Arbeitsmarktintegration), die Kapazitäten dieser Projekte reichen aber nicht aus, um den tatsächlich vorhandenen Bedarf zu decken. Hinsichtlich der nun im Rahmen des humanitären Aufnahmeprogramms/Resettlementprogramms aufgenommenen syrischen Flüchtlinge stellt sich ebenfalls die Frage, wie mit diesem fehlenden Angebot an Integrationsstarthilfe und Unterkunft umgegangen wird.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Handelt es sich bei der Aufnahme der 500 syrischen Flüchtlinge um ein Programm im Zuge des „Resettlement“/Neuansiedlung oder um einen humanitären, temporären Aufenthalt?

 

2)    Falls es sich um einen humanitären Aufenthalt handelt, wie genau sieht dieser aus und für wie lange soll dieser gewährt werden?

 

3)    Wo wurde dieses Aufnahmeprogramm geregelt (Verordnung, Erlass etc.) und wie genau wird darin diese Aufnahme betitelt? Bei Vorliegen bitte um Beifügung.

 

4)    Welche Zukunftsperspektiven haben die syrischen Flüchtlinge in Österreich bzw. welchen Aufenthaltstitel bekommen sie?

 

5)    Bekommen sie befristete Aufenthaltstitel oder werden sie anerkannten Flüchtlingen gleichgestellt?

 

6)    Welche Kontingente werden von welchen Organisationen bzw. dem Innenministerium nach jeweils welchen speziellen Kriterien ausgesucht?

 

7)    Welche Leistungen umfasst  das humanitäre Aufnahmeprogramm (Unterbringung, Grundversorgung, Rechtsberatung. Integrationsangebote, Deutschkursangebote etc.) und jeweils für welche Dauer?

 

8)    Haben alle syrischen Flüchtlinge dazu Zugang oder nur jene 500 die im Zuge des Programms nach Österreich kommen?

 

9)    Welches Ministerium bzw. welche Organisation koordiniert das Aufnahmeprojekt?

 

10) Wer koordiniert die Unterbringung, die Rechtsberatung bzw. die Integrationsangebote?

 

11) Wie viele der 500 syrischen Flüchtlinge des Aufnahmeprogramms sind bereits in Österreich zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung?

 

12) Wie viele davon sind Familien, wie viele sind Alleinstehende, wie viele ChristInnen, wie viele MuslimInnen und wie viele von anderen Religionsgemeinschaften?


13)  Aus welchen Gebieten bzw. Nachbarländern Syriens wurden Anträge für das humanitäre Aufnahmeprogramm entgegengenommen bzw. aus welchen Gebieten wurden dann Flüchtlinge ausgesucht?

 

14) Wie viele Anträge gingen im Zuge des humanitären Programms für die Aufnahme darin ein?

 

15) Hatten die ausgesuchten Flüchtlinge bereits ein Asylverfahren vor Ort durchlaufen, oder erfolgte die Aufnahme in das Programm ohne offizielle Asylanerkennung? Falls nicht, wird es in Österreich zu Asylverfahren kommen oder reicht die Aufnahme in das humanitäre Programm für einen Aufenthaltstitel?

 

16) Wie viele syrische AsylwerberInnen befinden sich derzeit in Österreich, wie viele waren es im Jahr 2012 und wie viele im Jahr 2013? Bitte um Aufschlüsselung nach einzelnen Jahren.

 

17) Wie viele der syrischen AsylwerberInnen bekamen 2012, 2013 bzw. bis inklusive März 2014 Asyl, wie viele erhielten einen negativen Asylbescheid? Wie viele bekamen subsidiären Schutz?

 

18) Wie viele der syrischen AsylwerberInnen bzw. syrischen StaatsbürgerInnen bekamen 2012, 2013 bzw. bis inklusive März 2014 Rückkehrentscheidungen, Rückkehrverbote oder Ausweisungen? Bitte um Aufschlüsselung nach einzelnen Jahren.

 

19) Wie viele syrische StaatsbürgerInnen wurden 2013 und 2014 bis inklusive März zurückgeschoben? Bitte um Aufschlüsselung nach einzelnen Jahren.

 

20) Zu welchen Integrationsleistungen haben SyrerInnen, die im humanitären Aufnahmeprogramm sind, derzeit Zugang (aufsuchende Erstberatung, Startworkshops und Sprachkurse)?

 

21) Ist geplant, dass spezielle Projekte zur Integrationsstarthilfe für diese Personengruppe geschaffen werden? Wenn ja, welche konkret?

 

22) Wie ist die Wohnversorgung der Personengruppe geplant? Wie lange bleiben diese in der Grundversorgung, wie werden diese danach untergebracht und versorgt?

 

23) Werden für die 500 syrischen Flüchtlinge – wie früher bei anerkannten Flüchtlingen - Integrationsstartwohnungen zur Verfügung gestellt, wenn ja für wie lange?


24) Wie ist sichergestellt, dass die syrischen Flüchtlinge ausreichende Wohn- und begleitende Integrationsberatungsangebote dort, wo sie sich dauerhaft niederlassen wollen, vorfinden?

 

25) Erfahrungsgemäß benötigen insbesondere Personen, die vulnerablen Gruppen zuzuordnen sind, eine engmaschige Startbegleitung in den Integrationsprozess durchschnittlich 3 Jahre lang. Wie ist sichergestellt, dass für die vulnerable Personengruppe ausreichende und qualifizierte Ressourcen für eine begleitende Integrationsberatung für die Dauer von durchschnittlich 3 Jahren ab Ankunft in Österreich zur Verfügung stehen?

 

26) Wird die Regierung für die Aufnahme der 500 syrischen Flüchtlinge EU-Gelder beantragen, zB für Resettlement/Neuansiedlung von Flüchtlingen? Falls ja, wann und aus welchen Fonds?

 

27) Falls EU Mittel für Resettlement Projekte beantragt wurden oder werden aus dem Emergency-Fonds oder dem regulären Resettlement Fonds?

 

28)  Wie hoch sind die (zu erwartenden) Zahlungen pro Flüchtling des humanitären Aufnahmeprogramms?

 

29) Wie wird dieses Geld verwendet werden bzw. für welche konkreten Maßnahmen?