978/J XXV. GP

Eingelangt am 07.03.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Hagen

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreff „Umsetzung der Entschließung des Nationalrates vom 3. Dezember 2013
(1/E XXV.GP)“

 

Der Nationalrat hat am 3. Dezember 2013 eine Entschließung betreffend „Erhalt des Salzburg Airport“ beschlossen und an das Bundeskanzleramt übermittelt.

 

Die Entschließung 1/E XXV.GP hat folgenden Inhalt:

Die Bundesregierung wird ersucht, sich auf bilateraler und europäischer Ebene entschieden für den Erhalt bestehender An- und Abflugverfahren zum Salzburg Airport und somit für den Erhalt des Flughafens einzusetzen. Bereits gestartete Initiativen dahingehend sollten fortgesetzt werden, um eine Gefährdung des Salzburger Flughafens samt den Folgewirkungen auf alle anderen Flughäfen zu verhindern.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

 

Anfrage

 

1.    In der Entschließung 1/E XXV.GP des Nationalrates wird die Bundesregierung, restriktive der Bundeskanzler, aufgefordert, sich auf bilateraler und europäischer Ebene entschieden für den Erhalt bestehender An- und Abflugverfahren zum Salzburg Airport und somit für den Erhalt des Flughafens einzusetzen. In welcher Weise haben Sie sich bzw. die Bundesregierung entschieden für den Erhalt, wie es auch in der Entschließung gefordert wird, des Salzburg Airport eingesetzt?

 

2.    Wurden konkreten Maßnahmen und/oder konkreten Initiativen seit Einlangen dieser Entschließung von Ihnen bzw. der Bundesregierung gestartet oder fortgeführt?

 

3.    Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen und/oder konkreten Initiativen wurden mit welchem Inhalt von wem gestartet?

 

4.    Gibt es schon Ergebnisse bzw. Fortschritte solcher konkreten Maßnahmen und/oder konkreten Initiativen?

 

5.    Wenn nein, warum wurden - obwohl der eindeutige Auftrag durch die Entschließung 1/E XXV.GP des Nationalrates an die Bundesregierung erging – keine Maßnahmen durch die Bundesregierung zum Erhalt des Salzburg Airport gesetzt?


6.    Wurden in diesem Zusammenhang von Ihnen oder Mitgliedern der österreichischen Bundesregierung Gespräche mit Vertretern der deutschen Bundesregierung oder einzelner Bundesministerien geführt um den Erhalt des Salzburg Airport zu gewährleisten.

 

7.    Wenn ja, wer hat wann mit welchen Vertretern der deutschen Bundesregierung diesbezüglich Gespräche geführt?

 

8.    Welche Ergebnisse wurden bei diesen Gesprächen erzielt?

 

9.    Wenn nein, warum wurden - obwohl der eindeutige Auftrag durch die Entschließung 1/E XXV.GP des Nationalrates an die Bundesregierung erging – keine Maßnahmen durch die Bundesregierung zum Erhalt des Salzburg Airport gesetzt?

10.  Können Sie ausschließen, dass eine solche Durchführungsverordnung der deutschen Bundesregierung eine Gefährdung des Salzburg Airport darstellt?

 

11.  Welche konkreten Maßnahmen werden Sie oder die Bundesregierung bei einer diesbezüglichen Durchführungsverordnung Deutschlands - welche den Betrieb des Salzburg Airport enorm einschränken würde (Folgewirkung auch für andere Grenznahe Flughäfen in Österreich) – ergreifen, um nachhaltige Schäden für den österreichischen Wirtschaftsstandort abzuwehren?

 

12.  Wird die Bundesregierung auch dahingehend Überlegungen anstellen, dass bei nachhaltiger Gefährdung des Wirtschaftsstandortes Österreich auch rechtliche Schritte gegen Bundesrepublik Deutschland geprüft und in eventu erhoben werden?