980/J XXV. GP

Eingelangt am 07.03.2014
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ANFRAGE

der Abgeordneten Hagen

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend „leistbares Wohnen“

 

 

Unter dem Titel „Leistbares Wohnen“ wird auf Seite 59 des Arbeitsprogramms der österreichischen Bundesregierung 2013 – 2018 folgendes Ziel formuliert: „Wohnrechtsreform – gerecht, verständlich, transparent und leistbar“

 

Um diese, im Regierungsprogramm festgeschriebenen Maßnahmen in Bezug auf eine Reform des Mietrechts zur Zielerreichung umsetzen zu können, kann man im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 – 2018 folgendes dazu lesen: „Diese Ziele sollen insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden, zu denen die im BMJ eingerichtete Arbeitsgruppe Vorschlage erarbeitet.“

 

Die einzelnen Maßnahmen kann man demzufolge auch dem Regierungsprogramm entnehmen:

 

·         Schaffung eines möglichst einheitlichen Mietrechts durch weitgehende Auflösung der vielschichtigen Anwendungsbereiche;

·         Entfall der Mietvertragsgebühr zumindest für unter 35-Jährige bei erstmaligem Mietvertragsabschluss zwecks Hauptwohnsitzbegründung;

·         Schaffung einer klaren gesetzlichen Regelung der Erhaltungs- und Wartungspflicht;

·         Einführung einer einfachen und transparenten Mietzinsbildung;

·         Befristungen: Prüfung der gesetzlichen Möglichkeit einer Warnpflicht des Vermieters vor Vertragsablauf;

·         Reform des Betriebskosten-Katalogs;

·         bedarfsorientierte und bezirksübergreifende Ausweitung der Schlichtungsstellen im Sinne von Verbesserungen für die Normunterworfenen und Prüfung verfahrensrechtlicher Verbesserungsmöglichkeiten

 

Leider wird im Regierungsprogramm nicht darauf hingewiesen, wie sich eine solche Arbeitsgruppe zusammensetzen wird und ob diesbezüglich auch die im Parlament vertretenen Parteien – hier vor allem die Opposition – vertreten sein werden. Dies wäre aber im Sinne der Transparenz und des parlamentarischen Austausches - vor allem im Hinblick auf leistbares Wohnen – dringend notwendig. Außerdem sind die oben angegebenen und im Regierungsprogramm festgeschriebenen Maßnahmen nur sehr vage formuliert.


Der Nationalrat sollte im Sinne seiner parlamentarischen Kontrolle dementsprechend auch in die Überlegungen der Ministerien und deren Arbeitsgruppen miteinbezogen werden. Gerade in Fragen des leistbaren Wohnens sollte hier ein Konsens aller im Parlament vertretenen Parteien erzielt werden.

 

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende 

Anfrage

 

1.    Wurde eine diesbezügliche Arbeitsgruppe, wie im Regierungsprogramm vorgesehen, von Ihnen eingerichtet?

2.    Wenn ja, wann wurde diese Arbeitsgruppe eingerichtet und welche Personen wurden/werden zu dieser Arbeitsgruppe einberufen?

3.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Ist von Ihnen oder Ihrem Ministerium geplant, die im Parlament vertretenen Parteien (vor allem die Oppositionsparteien) in dieser Arbeitsgruppe miteinzubeziehen?

5.    Wenn ja, welche und wie viele Abgeordneten der einzelnen Parteien werden diesbezüglich eingeplant?

6.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Ist geplant, die Arbeitsgruppe zeitlich zu begrenzen?

8.    Wenn ja, auf welchen Zeitraum?

9.    Wird diese Arbeitsgruppe mit finanziellen Mitteln ausgestattet?

10.  Wenn ja, wie hoch fällt diese Finanzierung aus und wird diesbezüglich im Budget für eine Aufstellung der Kosten Vorsorge getroffen?

11.  Hat diese Arbeitsgruppe ihre Arbeit im Sinne des Regierungsprogramms schon aufgenommen?

12.  Wenn ja, wann hat die Arbeitsgruppe die Arbeit aufgenommen und wann kann diesbezüglich mit ersten Ergebnissen gerechnet werden?

13.  Welche konkreten Maßnahmen werden von Ihnen oder ihrem Ministerium gesetzt, um die im Regierungsprogramm vorgegebenen Ziele (siehe oben) umzusetzen? (Bitte um detaillierte Aufzählung der einzelnen konkreten Maßnahmen)?

14.  Werden die durch diese Arbeitsgruppe erarbeiteten Fortschritte in Form eines Berichts dem Nationalrat (Klubs) übermittelt?

15.  Werden die durch diese Arbeitsgruppe erarbeiteten Fortschritte in Form eines Berichts dem Nationalrat (zuständige Ausschüsse) übermittelt?

16.  Wenn nein, warum nicht?

17.  Werden in der Arbeitsgruppe auch Interessen von Unternehmungen, NGO´s oder Verbänden udgl. via Lobbyisten vertreten oder gewahrt?

18.  Wenn ja, um welche Interessenvertreter (Unternehmungen, NGO´s oder Verbänden udgl.) handelt es sich dabei?