1039/J XXV. GP
Eingelangt am 14.03.2014
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Ing. Hofer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Medikamentenkommission
Mit der sogenannten Gesundheitsreform 2013 wurde auch die Medikamentenkommission eingesetzt. Diese soll aus zehn Mitgliedern bestehen, drei Vertretern der Sozialversicherungen, drei Vertretern der Länder, drei ausgewiesenen Experten des Arzneimittelwesens, bestellt durch den Bundesminister für Gesundheit, und einem Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit, der den Vorsitz führt. Zu den Aufgaben der Kommission zählt unter anderem die Empfehlung zum Einsatz von Medikamenten unter Berücksichtigung des „Best Point of Service“.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende
Anfrage
1. Wer wurde als Vertreter der Sozialversicherungen in die Medikamentenkommission nominiert?
2. Wer wurde als Vertreter der Länder in die Medikamentenkommission nominiert?
3. Wer wurde als ausgewiesener Experte des Arzneimittelwesens, bestellt durch den Bundesminister für Gesundheit, in die Medikamentenkommission nominiert?
4. Wer wurde als Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit zur Vorsitzführung in die Medikamentenkommission nominiert?
5. Wie lange dauert eine Periode bzw. wann werden neue Vertreter nominiert?