1041/J XXV. GP

Eingelangt am 14.03.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Pendler(ver-)rechner“

 

 

Im Februar 2013 wurde eine Ausweitung der Pendlerpauschale vom Nationalrat beschlossen. Seit dieser Reform ist nun eine Pendlerpauschale auch für Teilzeitkräfte möglich; weiters wurden der sogenannte "Pendler-Euro" sowie das Jobticket eingeführt. Im Zuge dieser Novellierung wurde auch zur Erleichterung der Berechnung auf der Homepage des BMF der Pendlerrechner eingerichtet. Das alles unter dem Titel der "Vereinfachung", "Transparenz" und "Verbesserung".

Nun - ein Jahr nach der Einführung der Neuerungen - haben sich diese Versprechen mittlerweile für viele betroffene Pendler als falsch herausgestellt. Gerade bei vielen Betroffenen gibt es viel Aufregungen um den offiziellen „Pendlerrechner“, der in vielen Fällen die Berechnungen falsch oder nicht nachvollziehbar gestaltet. Im Endergebnis kommt es in vielen Fällen zu einem massiven Nachteil für die betroffenen Pendler. Meist führt der neue "Pendlerrechner" dazu, dass, anstatt der großen Pendlerpauschale wie bisher, nur mehr die kleine Pendlerpauschale in Anspruch genommen werden kann bzw. überhaupt kein Anspruch auf Pendlerpauschale mehr besteht. Und dies, ohne dass sich für die Betroffenen die Rahmenbedingungen geändert hätten. Das heißt, es wurden weder Wohn- noch Arbeitsort gewechselt, noch wurde das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln erweitert oder verbessert. Nicht zu verstehen ist auch, warum der Pendlerrechner für minimale Strecken Wegzeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln als zumutbar errechnet, die in keinerlei Verhältnis stehen. Wenn für eine Strecke von 20 km Wegzeiten in der Höhe von 80 – 90 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln als zumutbar errechnet werden, so kann das nicht im Sinne des Erfinders sein.

Dieser neue Pendler"ver"rechner, eine äußerst teure Neuerung mit angeblichen Erstellungskosten von mehr als 100.000.- € plus jährlichen Betriebskosten von ebenfalls 100.000.- €, wird immer mehr zu einem Ärgernis und führt zu großem Unverständnis und Aufregung bei vielen Pendlern. Für jene, die einen weiten Weg zur Arbeit zurücklegen müssen, wird die jeweilige finanzielle Situation noch mehr verschlechtert. So hat ein „Pendlerrecher-Test“ der Arbeiterkammer bei 20 von 30 Fällen (!) eine Verschlechterung ergeben. Und das, obwohl die Zumutbarkeitsbestimmungen angeblich sogar im Sinne der betroffenen Pendler verbessert wurden.


 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen nachfolgende

 

ANFRAGE

 

1.    Welche Kosten sind bei der Einführung des Pendlerrechners dem Bundesministerium für Finanzen entstanden?

2.    Für welche laufenden monatlichen Kosten hat das Bundesministerium für Finanzen aufzukommen?

3.    Welche Grundlagen werden bei der Berechnung herangezogen?

4.    Ist es richtig, dass immer die Strecke mit den öffentlichen Verkehrsmitteln berechnet wird, egal ob die verrechnete Zeit in irgendeinem Verhältnis zum Weg steht?

5.    Wenn ja warum?

6.    Ist daran gedacht, den Pendlerpauschalrechner dahingehend zu adaptieren, dass Feinheiten und Besonderheiten mitberücksichtigt werden können?

7.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Haben Sie als zuständiger Bundesminister für Finanzen vor, Unsinnigkeiten wie Vorverlegen des Dienstbeginns um 5 Minuten und daher Zuerkennung der großen Pendlerpauschale, statt nur der Kleinen, zu verändern?

9.    Wenn nein, warum nicht?

10. Gibt es Ihrerseits irgendwelche Überlegungen, den Pendlerrechner dahingehend zu adaptieren, dass eine Verrechnung in Richtung tatsächlich gefahrener Kilometer kommt?

11. Wie stehen Sie zu dem Vorwurf, dass gerade bei kleinen Einkommen die Pendlerpauschale völlig verfehlt ist, da diese Einkommensbezieher keine Arbeitnehmerveranlagung machen?