1043/J XXV. GP
Eingelangt am 14.03.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Gerichtsdolmetschungen an österreichischen Gerichten
Der Beruf des Gerichtsdolmetschers ist – im Gegensatz zu anderen Dolmetschern gesetzlich geschützt und bedarf einer Zertifizierung. Ein rechtswissenschaftliches oder auch ein Dolmetsch-Studium sind allerdings keine Voraussetzung dafür. Zu den am meisten gefragten Sprachen nimmt die Präsidentin des Österreichischen Verbandes der Gerichtsdolmetscher wie folgt Stellung:
„'Wir versuchen
auch stark mit der Universität zusammenzuarbeiten', sagt Springer. Doch
der Bedarf an Dolmetschern in verschiedenen Sprachen würde sich schnell
ändern – Hochschulen könnten diesem Trend nicht immer folgen.
Derzeit sei die Nachfrage nach Rumänisch, Georgisch sowie Albanisch
groß. 'Und Englisch und Französisch sind immer gefragt', weiß
die Expertin. “
(http://diepresse.com/home/bildung/weiterbildung/1391641/Dolmetscher_Nicht-nur-ubersetzen,
10. März 2014)
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz die folgende
Anfrage
1. In wie vielen Fällen kam es im Jahr 2013 vor österreichischen Gerichten zu Dolmetschungen?
2. Wie oft wurde jeweils zwischen welchen Sprachen gedolmetscht?
3. Auf welche Höhe belaufen sich die Gesamtkosten dafür?
4. Wie oft waren es österreichische Staatsbürger, die einen Dolmetscher benötigten?
5. Für welche Sprachen benötigten österreichische Staatsbürger vor österreichischen Gerichten im Jahr 2013 Dolmetscher?