1056/J XXV. GP

Eingelangt am 18.03.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Pauschalkostenersatz und Haftentschädigung für das Jahr 2013

BEGRÜNDUNG

 

Wird ein Angeklagter im Einzelrichterverfahren freigesprochen, dann bekommt er vom Staat maximal EUR 1.250,- Kostenersatz (§ 393a Abs 1 Z 3 StPO). In den meisten Fällen sind die tatsächlich angefallenen Anwaltskosten aber viel höher als dieser Pauschalkostenersatz. Bei einfachen Verteidigungsfällen ist nach der Rechtsprechung bloß ein Betrag von ca. zehn Prozent der festgelegten Beträge zu erstatten (ÖJZ-LSK 1984/103). Im Einzelrichterverfahren sohin ca. EUR 125,-! Im Ergebnis führt das dazu, dass lediglich ein geringer Anteil der tatsächlichen Verteidigerkosten ersetzt wird. Das ist ein im entwickelten Rechtsstaat untragbarer Zustand, der jene, die zu Unrecht vor Gericht gestellt worden sind, mit einem finanziellen Schaden zurücklässt. Der Umstand, dass die Parteien im Zivilrechtsverfahren die Anwaltskosten des Prozessgegners im Falle des Unterliegens in der Regel zu ersetzen haben, unterstreicht die Fragwürdigkeit des staatlichen Privilegs des Nichtersatzes der angemessenen Verteidigerkosten im Strafverfahren.

Ähnlich verhält es sich bei der Frage der Haftentschädigung für zu Unrecht verbrachte Haftzeiten. Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2011 wurde vom zivilrechtlichen Schadenersatz für immateriellen Schaden abgegangen und die Haftentschädigung mit maximal 50.- Euro pro Tag begrenzt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE

 

1)    Wie oft wurde 2013 eine nicht lediglich auf Grund einer Privatanklage oder der Anklage eines Privatbeteiligten (§ 72) angeklagte Person freigesprochen, oder das Strafverfahren gegen eine solche Person nach Durchführung einer Hauptverhandlung gemäß § 227 oder nach einer gemäß den §§ 353, 362 oder 363a erfolgten Wiederaufnahme oder Erneuerung des Strafverfahrens eingestellt?

2)    Wie hoch war die Summe der 2013 ausbezahlten Beiträge zu Verteidigerkosten?

3)    Sehen Sie es als rechtsstaatliches Problem, wenn die Verteidigerkosten lediglich zu einem geringen Teil gemessen an den tatsächlichen Kosten im Rahmen eines Pauschalbetrags ausbezahlt werden?

4)    Wie viele Anträge auf Haftentschädigung wurde 2013 nach dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz (StEG) gestellt?

5)    Wie viele Anträge wurden im Jahr 2013 anerkannt bzw. abgelehnt?

6)    Wie hoch war die Summe der ausbezahlten Entschädigungen nach dem StEG jeweils im Jahr 2013?

7)    In wie vielen Fällen wurde vom Mäßigungsrecht des Bundes Gebrauch gemacht?

8)    Wie beurteilen Sie aus rechtsstaatlicher Sicht den Umstand, dass man im Budgetbegleitgesetz 2011 bei der Haftentschädigung für immateriellen Schaden vom zivilrechtlichen Schadenersatz abgegangen ist und die Haftentschädigung mit maximal 50.- Euro pro Tag begrenzt hat?

9)    Wie hoch schätzen Sie den Einsparungseffekt durch diese Maßnahme für das Jahr 2013 ein?