1067/J XXV. GP

Eingelangt am 20.03.2014
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Anfrage

 

des Abgeordneten Dr. Johannes Hübner

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend Weitere Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda

 

In Beantwortung der am 7. Dezember 2012 unter der ZI. 13289/J-NR/2012 schriftlich eingebrachten parlamentarischen Anfrage betreffend „Verschwundene Hilfsgelder in Uganda“ führte Ihr Amtsvorgänger Dr. Michael Spindelegger aus:

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 3:

Die widmungsgemäße Verwendung von österreichischen Hilfsgeldern in Entwicklungsländern wird laufend kontrolliert. Es weist nichts daraufhin, dass österreichische Gelder in Uganda zweckwidrig verwendet wurden. In den von dem aufgedeckten Missbrauch betroffenen Fonds wurden in den genannten Jahren österreichischerseits keine Mittel eingezahlt.

 

Zu Frage 2:

In den Jahren 2009 bis 2011 flossen folgende österreichische EZA-Mittel an Uganda:

 

 

2009

2010

2011

bilaterale ODA für Uganda in Mio. Euro 

8,03

9,87

9,40

 


Zu Frage 4:

Österreich hält seit Bekanntwerden des Korruptionsskandals durch Veröffentlichung des ugandischen Rechnungshofsberichts am 19.10.2012 in Abstimmung mit anderen Gebern seine Unterstützung für den Rechts- und Justizsektor in Uganda in der Höhe von 2 Mio. EUR zurück. Es darf darauf hingewiesen werden, dass der ugandische Rechnungshof durch die in der Vergangenheit im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit erfolgte Unterstützung in seiner Kompetenz gestärkt wurde und so auch zur Aufdeckung des Korruptionsfalls in der Lage war.

Zu den Fragen 5 und 6:

Die internationale Gebergruppe, der auch Österreich angehört, hat sich in der Woche vom 10.-14.12.2012 mit dem ugandischen Finanzministerium auf sieben kritische Punkte geeinigt, anhand derer die Verbesserung des Finanzsystems sowie andere AntiKorruptionsmaßnahmen, einschließlich Strafverfolgung der Verantwortlichen und Rückzahlung der fehlgeleiteten Gelder im Februar 2013 evaluiert werden sollen.

Sollte Uganda die Bedingungen nicht erfüllen, so werden die betroffenen Mittel für andere Projekte verwendet. Es besteht derzeit keine Absicht, die Hilfsgelder für Uganda im Jahr 2013 zu kürzen.

 

In diesem Zusammenhang richten die nachstehend unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres folgende

Anfrage

·        Hat Österreich in den von dem aufgedeckten Missbrauch betroffenen Fonds vor dem Jahr 2009 Mittel eingezahlt? Wenn ja, in welcher Höhe?

·        In welcher Höhe flossen bilaterale EZA-Mittel in den Jahren 2012 und 2013 nach Uganda?

·        Wie wurden die seit Bekanntwerden des Korruptionsskandals durch Veröffentlichung des ugandischen Rechnungshofsberichts am 19.10.2012 zurückgehaltenen Gelder zur Unterstützung für den Rechts- und Justizsektor in Uganda in der Höhe von 2 Mio. EUR verwendet?

·        Hat das ugandische Finanzministerium die oben erwähnten sieben kritischen Punkte erfüllt? Worin bestanden diese Auflagen im Einzelnen?

·        Was ergab die Evaluierung im Februar 2013?


·        Besteht anlässlich der jüngsten legistischen Maßnahmen des ugandischen Parlaments in Sachen Homosexualität ‑ wie sie übrigens vergleichbar in 36 anderen afrikanischen Staaten ebenfalls bestehen - die Absicht, die Hilfsgelder für Uganda heuer zu kürzen beziehungsweise gänzlich auszusetzen? Wenn nein, warum nicht?