1077/J XXV. GP
Eingelangt am 20.03.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Finanzierung musiktherapeutischer Leistungen
Musiktherapie gibt es in Österreich seit mehr als 50 Jahren, sie hat sich in enger Beziehung zur Medizin und anderen Gesundheitsberufen entwickelt.
Derzeit gibt es in Österreich drei Ausbildungsstätten für Musiktherapie, die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, die IMC Fachhochschule Krems und die Kunstuniversität Graz.
Die Musiktherapie zählt seit dem Jahr 2008 zu den gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen. Das Musiktherapiegesetz MuthG BGBI. I Nr. 93/2008 hat die rechtlichen Rahmenbedingungen und gesetzlichen Grundlagen so geschaffen, dass die strukturelle Einbindung und die fachliche Vernetzung im Gesundheitswesen gesichert sind. Der Großteil der musiktherapeutischen Leistungen wird derzeit in Institutionen erbracht. Für Patienten, die zur musiktherapeutischen Versorgung an niedergelassene Musiktherapeuten überwiesen werden, steht keine Finanzierung oder Unterstützung durch die Krankenkassen zur Verfügung. Insbesondere im Kinder- und Jugendbereich und bei Patienten mit psychischen Erkrankungen trifft dies Gruppen, die mit der eigenständigen Finanzierung von Gesundheitsleistungen häufig überfordert sind.
Um diesen unbefriedigenden Zustand zu beenden und die Musiktherapie als Teil der Gesundheitsversorgung zu etablieren, wurden Ihrem Ministerium im November 2013 über 8.200 Unterstützungserklärungen für die Finanzierung musiktherapeutischer Leistungen übergeben.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende
ANFRAGE
1. Welche Schritte werden Sie aufgrund dieser über 8.000 abgegebenen Unterstützungserklärungen setzen?
2. Haben bereits Gespräche mit dem Hauptverband bezüglich Finanzierung von musiktherapeutischen Leistungen stattgefunden?
3. Wenn ja, zu welchen Ergebnissen haben diese Gespräche geführt?
4. Wenn nein, warum haben noch keine Gespräche stattgefunden?
5. Wann können die Musiktherapeuten mit einer Reaktion bzw. ersten Ergebnissen aus dem Ministerium oder dem Hauptverband rechnen?