1082/J XXV. GP
Eingelangt am 20.03.2014
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Stefan
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Justiz
betreffend des Strafverfahrens von Hans-Peter Martin
Bereits gegen Ende des Jahres 2011 wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den Europa-Abgeordneten Hans-Peter Martin wegen schweren Betrugsverdachts eingeleitet. Um dieses Verfahren durchführen zu können, wurde laut Medienberichten die Immunität des Abgeordneten Martin mit breiter Mehrheit der übrigen Abgeordneten aufgehoben. Hans-Peter Martin wurde vorgeworfen, dass er österreichischen Wirtschaftsprüfern mittels „Scheinbelegen“ die Rechtmäßigkeit seiner Mittelverwendung vorgetäuscht hätte. Die Vorwürfe bezogen sich auf die EU-Wahlkampagnen von 2008 und 2009. Die Staatsanwaltschaft Wien hat bereits zu diesem Zeitpunkt angekündigt, ein Strafverfahren „wegen des Verdachts der widmungswidrigen Verwendung von Parteienförderungsmitteln“ für private Ausgaben gegen den EU-Parlamentarier einzuleiten. Hans-Peter Martin wurde vorgeworfen, aus der Wahlkampfkostenrückerstattung eine Million Euro Steuergeld abgezweigt zu haben.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage