1088/J XXV. GP

Eingelangt am 20.03.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Ing. Norbert Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Notfallzulassung von Cypermethrin

 

 

Am 26. Februar 2014 wurde bekannt, dass per Notfallzulassung die Verwendung des Insektenvernichtungsmittels Cypermethrin für 28.000 Hektar österreichweit erlaubt wird. Cypermethrin ist ein Insektizid, das der Gruppe der Pyrethroide zuzurechnen ist, welches hauptverantwortlich für das Bienensterben gemacht wird. Seit Jahren wird dies durch zahlreiche Studien belegt, auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Risiken dieses Pestizids bestätigt.

 

Cypermethrin hat vielseitige negative Auswirkungen auf Bienen: Es führt zu Störungen des Sammelmusters, zu Beeinträchtigungen beim Sammelverhalten und schließlich zur massiven Sterblichkeit und zu Entwicklungsstörungen, sogar bei den Larven. Aber auch für Fische, Amphibien und Reptilien ist Cypermethrin toxisch. Darüber hinaus ist Cypermethrin auch für den Menschen gefährlich. So kann es hormonelle, kanzerogene und mutagene Wirkungen zeigen. Der Minimalkompromiss der Europäischen Union beim befristeten Verbot der Neonicotinoide ist nun durch die Notfallzulassung des Pestizids Cypermethrin gleich wieder zunichte gemacht worden und führt zu massivem Unverständnis und Irritationen in der Bevölkerung.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1.    Wann haben Sie die angesprochene Notfallzulassung unterschrieben?

2.    Wie lautet der Wortlaut der angesprochenen Notfallzulassung?

3.    Auf wessen Initiative hin haben Sie diese Notfallzulassung unterschrieben?

4.    Welchen konkreten Anlassfall hat es für die Unterzeichnung der Notfallzulassung gegeben?

5.    Warum haben Sie die Mitglieder des Nationalrates bei der Umweltdebatte im Zuge der Plenarsitzung im Februar nicht informiert und dieses Thema auch nicht im vorhergehenden Umweltausschuss angesprochen?


6.    Ist diese Notfallzulassung befristet?

7.    Wenn ja, bis wann?