1107/J XXV. GP

Eingelangt am 20.03.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Weigerstorfer

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend „Vorhaben und Erfordernisse im Bereich Sport“

 

In den vergangenen Jahren wurde vom Rechnungshof in mehreren Prüfungen der Umgang mit Mitteln aus der Sportförderung beleuchtet und kritisch bewertet. Der Rechnungshof beanstandete in seinen Prüfungserkenntnissen u.a. nicht nachvollziehbare Vergabekriterien

„Im Großteil der überprüften Förderungsakten waren keine nachvollziehbaren Begründungen zur Förderungshöhe enthalten. Interne Regelungen zur Bemessung waren nur für einzelne Förderungsbereiche vorhanden. In Oberösterreich erfolgte bei Sportstätten mit Gesamtkosten über 180.000 EUR ein Finanzierungsgespräch mit sämtlichen Beteiligten. Ein ausreichender Überblick über die Gesamtgebarung der geförderten Verbände und Vereine sowie über deren Vermögens– bzw. Schuldenstand bestand jedoch weder im Bund noch in den überprüften Ländern.“ [1]

und die vorhandenen personellen Verflechtungen von Fördergebern und Förderempfängern.

„Mit der Förderungsgewährung befasste Mitarbeiter auf Bundes– und auf Landesebene waren gleichzeitig auch in Funktionen (z.B. Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Aufsichtsräte, Rechnungsprüfer) oder Gremien von Förderungsempfängern tätig. Im Bereich der Besonderen Bundes–Sportförderung kam Vertretern der Förderungsnehmer eine wesentliche Rolle bei den Förderungsentscheidungen und der Kontrolle der Förderungsmittel zu. Damit war keine durchgängige, strikte Trennung zwischen Förderungsgeber und Förderungsnehmer gegeben.“

Weiters kritisierte der RH die „geringe Transparenz der Mittelströme zu den Letztempfängern im Bereich der Dachverbandsförderung, Fehlende Übersicht über die Gesamtfinanzierung bzw. die Gesamtgebarung auch großer Förderungsempfänger, die teilweise verwaltungsaufwendige Abläufe sowohl für den Förderungsgeber als auch für die Förderungsempfänger“.[2]

Auch bemängelt der RH das Fehlen einer „das gesamte Förderungsverfahren umfassende Datenbank, die entsprechende Controllingauswertungen ermöglichte“. Ebenso fehlen laut RH Datenbanken, die Fördergeber und mit der Förderungsabwicklung befassten Stellen vernetzen. D.h. der Fördergeber, im Falle der Bundes-Sportförderung das BMLVS, kann die Förderabwicklung bis zum Letztverbraucher im Detail nicht nachverfolgen, da Datenbanken, die ein permanentes Monitoring des Förderflusses ermöglichen könnten, nicht vorhanden sind. Nur mittels der Abrechnungsüberprüfung, die jedoch erst im Nachhinein erfolgen kann, ist für das BMLVS der Fluss seiner Fördermittel nur beschränkt nachvollziehbar. Zielführender und effizienter, auch im Sinne des RH, wäre ein proaktives Fördercontrolling mittels elektronischem Monitoring der Förderflüsse über vernetzte Datenbanken.

In der Vergangenheit hat sich ein intransparentes Förderungsflechtwerk etabliert, das keine zielorientierte und transparente Förderabwicklung von Sportfördermittel auf Bundes- und Landesebne zuläßt. Im äußersten Fall kam es sogar zur Finanzierung von regionalen Veranstaltungshallen mit Mitteln aus der Bundes-Sportförderung wie im Falle der Schwechater Veranstaltungshalle Multiversum.

Nicht zuletzt waren die Kritikpunkte des Rechnungshofes Anlass für die Neufassung der Bundes-Sportförderung.

Das Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 wurde u.a. mit dem Ziel der „Stärkung sowohl des Leistungs- und Spitzensports als auch des Breiten- und Gesundheitssports durch die Neuregelung der Bundes-Sportförderung entsprechend den Parametern Effizienz, Transparenz und Bedarfsorientierung“ beschlossen.

Innerhalb der neuen Vergabesystematik nach der Bundes-Sportförderung haben jedoch nach wie vor Personalunionen zwischen Fördergeber und Fördernehmer eine beherrschende Stellung inne. So übt die Vizepräsidentin der Sportunion, Astrid Stadler, den Vorsitz in der Bundes-Sportkonferenz aus. Das ist jene Einrichtung, der gemäß Bundes-Sportfördergesetz 2013 die Errichtung der Aufteilungssystematik der Fördermittel obliegt, d.h. die Bundes-Sportförderkonferenz führt de facto den Bundes-Sportförderfonds. Weitere Mitglieder dieser Konferenz sind der Vizepräsident des Radsportverbandes, BSO-Präsident Herbert Kocher (gleichzeitig Präsidiumsmitglied der ASKÖ), ÖSV-Präsident Peter Schröcksnadel, ÖFB-Präsident Leo Windtner, ASVÖ-Präsident Siegfried Robatscher, Christian Meidlinger (ehemaliger Präsident des Schwimmverbandes) und Leichtathletik-Präsident Ralph Vallon. Lediglich der Sport-Sektionschef im BMLVS, die ehemaligen Weltklassesportler Christoph Schmölzer (Vierfach Weltmeister im Rudern) und Ursula Profanter (Dreifach-Weltmeisterin im Kajaksport) gehören der Bundes-Sportkonferenz nicht als hochrangige Förderempfänger an.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung und Sport nachstehende

 

Anfrage

 

1)     Halten Sie den Umstand, dass in der Bundes-Sportförderung zwischen Fördergeber und Fördernehmern teilweise Personalunionen bestehen, für zeitgemäß und dem Grundsatz der Transparenz und Effizienz für förderlich?

a)     Wenn ja, wie stellen Sie sicher, dass zwischen Fördergeber und Förderempfänger keine Interessenskonflikten entstehen?

b)     Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen?

2)     Entsprechend den neuen Richtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen wird der Rahmen für die Verwendung der Bundes-Sportförderungsmittel aus der partnerschaftlichen Festlegung von Zielen zwischen Fördergeber und Fördernehmer gebildet. Mit welchen Verbänden wurden derartige Vereinbarungen bereits getroffen und bei welcher Stelle kann in diese Vereinbarungen Einsicht genommen werden?

3)     Wird das Sportministerium die o.a. Vereinbarungen und Ziele mittels Download-Möglichkeit der Öffentlichkeit zugängig machen?

a)     Wenn ja, wann unter welcher konkreten Webadresse?

b)     Wenn nein, warum nicht?

4)     Gemäß dem neuen BSFG muss jeder anerkannte Bundessportfachverband, um Förderungen nach diesem Gesetz zu erhalten, „Struktur- und Strategiekonzepte“ vorlegen. Wie viele der anerkannten Bundesportfachverbände haben bereits solche Struktur- und Strategiekonzepte vorgelegt, welche Fachverbände sind das konkret und wo kann Einsicht in diese Konzepte genommen werden?

5)     Wird das Sportministerium die o.a. Konzepte mittels Download-Möglichkeit der Öffentlichkeit zugängig machen?

a)     Wenn ja, wann und unter welcher konkreten Web-Adresse?

b)     Wenn nein, warum nicht?

6)     Gemäß § 6(3) BSFG 2013 hat der Sportminister auf Vorschlag der Bundes-Sportkonferenz für die Bewertung der Leistungsfähigkeit der Bundes-Sportfachverbände einen Kriterienkatalog zu erstellen. Ist dieser Kriterienkatalog bereits aufgelegt und an welcher Stelle kann man Einsicht nehmen?

7)     Wird das Sportministerium mittels Download-Möglichkeit den o.a. Kriterienkatalog der Öffentlichkeit zugängig machen?

a)     Wenn ja, wann und unter welcher konkreten Webadresse?

b)     Wenn nein, warum nicht?

8)     In einer OTS-Aussendung vom 9.1.2014 teilen Sie mit, dass für 2014 in einem ersten Schritt bereits 78 Millionen Euro an die Verbände nach dem neuen System vergeben wurden. Um welche Verbände handelt es sich dabei konkret?

a)     Wie hoch waren die einzelnen Förderungen an die jeweiligen Verbände?

b)     Wo sind die Konzepte der Dachverbände einsehbar, die gemäß BSFG vorzulegen sind

c)     bzw. wird das Sportministerium mittels Download-Möglichkeit diese der Öffentlichkeit zugängig machen?

9)     Gegenüber den Medien äußerten Sie, dass der „nächste Meilenstein" der Aufbau einer Datenbank, mit der alle Förderungen nach außen transparent dargestellt werden sollen, ihr Ziel ist. Darin sollen die Höhe der Förderung ebenso einzusehen sein wie der Förderungszweck. Inwieweit existiert diese Datenbank bereits?

10)  Werden mit dieser Datenbank auch die Förderungen der Länder miterfasst, um Mehrfachförderungen zu verhindern?

a)     Wenn ja, wie sind die Länder miteingebunden und welche rechtliche Verbindlichkeit erhält die Erfassung der Daten?

b)     Wenn nein, warum nicht?

11)  In der Anfrage Beantwortung 5/AB vom 27.12.2013 teilen Sie mit, dass die Überschreitung der Baukosten des Multiversums von geplanten € 41 Millionen auf letztlich knapp € 55 Millionen Gegenstand einer Prüfung ist. Wer führt diese Prüfung konkret durch, gibt es bereits Ergebnisse, wenn ja, wie lauten diese, wenn nein, wann sind Ergebnisse dieser Überprüfung zu erwarten?

12)  Die wenig effiziente Kontrolle von Fördermitteln für den Sport ist in der Vergangenheit mehrfach in die Kritik gekommen - nicht zuletzt aufgrund der Skandale rund um das Multiversum, den Schwimmverband, die Fußball-Bundesliga, das alte ÖOC. Können Sie sich eine Ausweitung der Prüfungskompetenz des Rechnungshofes auf all jene Sportverbände und Sportvereine vorstellen, die Fördermittel von der öffentlichen Hand beziehen?

13)  2004 wurde mittels eines Vierparteienantrags die Erstellung eines Berufssportgesetzes angeregt. Es wurden mehrere Entwürfe geschrieben, eine verhandlungstaugliche Vorlage erreichte jedoch nicht das Parlament. Werden Sie als neuer Sportminister die Idee eines Berufssportgesetzes wieder aufgreifen?

14)  In internationalen und nationalen Studien wurde die kostensparende Relevanz des Sports für das Gesundheitssystem bereits mehrfach untersucht und wissenschaftlich bestätigt. Welche Überlegungen, Initiativen, Maßnahmen bzw. Kontakte für eine diesbezügliche Zusammenarbeit mit Ihrem Kollegen aus dem Gesundheitsressort existieren dazu und welche konkreten, messbaren Ergebnisse wurden dadurch bisher erbracht?

15)  Wie stehen Sie zu dem Vorschlag von ÖOC-Präsident Stoß, den Sportkanal ORF Sport+ den österreichischen Sportverbänden zu überlassen, gab oder gibt es diesbezügliche Gespräche mit dem ORF, in die Sie bzw. Ihr Ressort eingebunden waren bzw. sind?

a)     Wenn ja, wie ist der Stand der Gespräche?

b)     Wenn nein, welche Pläne, Initiativen bzw. Maßnahmen gibt es von Seiten Ihres Ressorts, um so genannte Randsportarten mehr in den Blickpunkt der Öffentlichkeit zu rücken?

16)  Die Strukturen des organisierten Sports in Österreich sind von Mehrfachgleisigkeiten, vom parteipolitisch motiviertem Vergabeprinzip und Proporzbesetzungen gekennzeichnet (Bsp.: BSO roter Präsident – schwarzer General oder umgekehrt). Immer wieder wird auf die Personalunion von Fördergeber und Förderempfänger hingewiesen. Die Sport-Strukturen erweisen sich als teuer und schwerfällig, weil vieles mit denselben Inhalten und doppeltem bzw. dreifachem Verwaltungsaufwand angeboten wird. Können Sie sich eine Zusammenlegung der drei Sport-Dachverbände, der BSO und des ÖOC zu einer hocheffizienten und verwaltungstechnisch schmal gehaltenen Organisation vorstellen?

a)     Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie diesbezüglich setzen?

b)     Wenn nein, warum nicht?

 



[1] RH-Bericht „Sportförderung im Bund und in den Ländern Oberösterreich und Tirol“ (2009)

[2] Ebda