1115/J XXV. GP

Eingelangt am 24.03.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger, Kollegin und Kollegen

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Einrichtung eines Generalsekretariats

 

 

Dem Vernehmen nach ist im Bundesministerium für Justiz die Einrichtung der Stelle eines Generalsekretärs geplant.

 

Gemäß § 7 Abs. 11 BMG kann der Bundesminister mit der zusammenfassenden Behandlung aller zum Wirkungsbereich des Bundesministeriums gehörenden Geschäfte einen Generalsekretär betrauen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

 

Anfrage:

 

1.    Hat der Bundesminister für Justiz einen Generalsekretär mit der zusammenfassenden Behandlung aller zum Wirkungsbereich des Bundesministeriums gehörenden Geschäfte einen Generalsekretär betraut? Wenn ja, wen? Auf welcher Rechtsgrundlage?

2.    Wenn nein, beabsichtigt der Bundesminister für Justiz, zukünftig einen Generalsekretär mit der zusammenfassenden Behandlung aller zum Wirkungsbereich des Bundesministeriums gehörenden Geschäfte zu betrauen?

 

3.    Wenn 1. oder 2 mit „ja“ beantwortet werden: Ist es geplant, dafür eine (oder mehrere) zusätzliche Planstelle(-n) in diesem Zusammenhang anzufordern?

4.    Ist es geplant A1/7, A1/8 oder A1/9 Stellen in diesem Zusammenhang zu schaffen und/oder sondervertragliche Dienstverhältnisse (§ 36 VBG) zu begründen? Wenn ja, wie viele? Bitte auch um Aufschlüsselung der Verwendungsgruppe(-n).


5.    Ist es geplant, die Stelle des Generalsekretärs auszuschreiben? In welcher Form?

 

6.    Wenn nein, wie und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Besetzung?