1120/J XXV. GP

Eingelangt am 26.03.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Dringliche Anfrage

 

DRINGLICHE ANFRAGE

gem. § 93 Abs 2 GOG-NR

(Klubverlangen)

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Strukturreform der Länder – dringende Maßnahmen zur Finanzkontrolle und Konsolidierung zum Schutz der Steuerzahler_innen vor weiteren budgetpolitischen Katastrophen

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Angesichts des Hypo Skandals stellt sich unweigerlich die Frage, ob die derzeitige Situation, in der die Steuerzahler_innen im großen Stil für Fehlentscheidungen hinter verschlossenen Türen aufkommen werden müssen, durch transparente Prozesse und entsprechendes Controlling zu verhindern gewesen wäre. In Anbetracht des Milliardenschadens an der Republik müssen jetzt konkrete Maßnahmen umgesetzt werden, um zukünftige Finanzdebakel wie jenes um die Hypo Alpe Adria Group – etwa bei der bevorstehenden Abwicklung der ÖVAG - zu vermeiden. 

 

Die Vergabe der Hypo-Haftungen durch das Land Kärnten und deren Folgen sind ein folgenschweres Symptom eines kränkelnden Kontroll- und Kompetenzsystems. Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern hinsichtlich einer umfassenden Finanzkontrolle und einer zielgerichteten Budgetkonsolidierung kann angesichts des Milliardenschadens nur als ineffizient und zahnlos bezeichnet werden.

 

Alleine die Tatsache, dass die Notverstaatlichung im Jahre 2009 ebenso wie die unlängst von Finanzminister Spindelegger beschlossene Anstaltslösung vorwiegend mit der Gefahr, die von den Landeshaftungen ausgeht, argumentiert wird, muss ein umfassendes Umdenken zur Folge haben. Die Diskussion zur Strukturreform der Länder ist nicht neu. Im Gegenteil: Sie wird seit Jahren intensiv geführt, getragen von öffentlichen Stellen, Expert_innen und Bürger_innen.

 

In der Causa Hypo ist nicht nur die Weigerung der Regierungsparteien, einer adäquaten parlamentarischen Vergangenheitsaufarbeitung in Form eines Untersuchungsausschusses zuzustimmen, eine unverständliche Fehlentscheidung.


Auch der Unwille, konsequente Lehren aus dem Milliardendebakel zu ziehen, ist schwer nachvollziehbar.

 

Dass die Debatte um den österreichischen Föderalismus und dessen moderne Ausgestaltung, basierend auf umfassenden Reformen, ohne maßgeblichen Erfolg geführt wird, hat mehrere Gründe. Abgesehen von der mangelnden Entschlossenheit der Entscheidungsträger ist hierfür auch fehlender Wille ins Feld zu führen.

 

Dabei wäre es problemlos möglich, dem fruchtlosen Kräftemessen auf verschiedenen Ebenen logische und naheliegende Reformen entgegenzusetzen. Während eine umfassende – parlamentarische – Auseinandersetzung mit der komplexen Thematik unumgänglich  ist, könnten die wesentlichen Eckpunkte einer österreichischen Föderalismusreform sofort umgesetzt werden.

 

Über diese Eckpunkte herrscht unter Expert_innen längst Einvernehmen und deren Umsetzung hätte einen vielfach höheren Schutz gegen finanzielles Missmanagement zur Folge.

 

Michael Spindelegger hat erst kürzlich in der ORF Pressestunde[1] betont, wie wichtig es wäre, solches Missmanagement in Zukunft zu vermeiden und hat dabei auf ein geplantes Paket verwiesen, das – basierend auf einer einheitlichen Rechnungslegung, einem Spekulationsverbot und einem „ordentlichen“ Bankeninsolvenzrecht – weitere Finanzskandale verhindern soll. Angesichts dieser Aussagen ist unverständlich, dass Vorstöße in diese Richtung seitens der Oppositionsparteien immer wieder abgelehnt wurden.

 

So wurde seitens der NEOS in der OTS0112 vom 26. Februar 2012 die notwendige Vereinheitlichung der Rechnungslegung thematisiert: Laut Finanz-Verfassungsgesetz könnte die Bundesregierung die Länder auf eine einheitliche Rechungslegung verpflichten. Misswirtschaft, wie sie unter anderem in Salzburg jahrelang unbemerkt von statten ging, könnte so der Riegel vorgeschoben werden. „Genau jene verfassungsrechtlichen Bestimmungen, die es möglich machen würden, die finanzielle Situation der Bundesländer transparent darzustellen, werden in Österreich seit Jahrzehnten nicht gelebt", so NEOS-Finanzsprecher Rainer Hable.  Aus diesem Grund haben NEOS über einen Entschließungsantrag die Regierung aufgefordert gem. § 16 Abs. 1 F-VG eine entsprechende Verordnung zu erlassen. "Dass dieses Kontrollinstrument bislang nicht genutzt wird, lässt vermuten, dass der Finanzminister keinen Handlungsbedarf sieht. Ich bin aber sicher, dass die Österreicher_innen nach Hypo, Salzburg oder Linz nicht noch einen hausgemachten Finanzskandal ausbaden wollen."

 

Auch darüber hinaus wurde von NEOS eine rasche Umsetzung unzähliger essentieller Maßnahmen gefordert, wie etwa die Parlamentskorrespondenz am 25. Februar 2014 berichtet: Angesichts der Milliarden an Steuergeldern, die das Hypo-Debakel kosten wird, sei es nun die Pflicht der Politik, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen, betonte NEOS-Klubobmann Matthias Strolz und legte in diesem Sinn ein 10-Punkte-Paket mit entsprechenden Entschließungsanträgen vor. Er forderte darin zunächst die Verankerung einer Schuldenbremse im Verfassungsrang, ein Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften, die Offenlegung der Schulden und Haftungen der Länder sowie ein Bankeninsolvenzrecht. Handlungsbedarf sah er aber auch hinsichtlich einer Neuordnung des Föderalismus und einer Modernisierung und Vereinheitlichung des Rechnungswesens der Länder. Darüber hinaus sollte seiner Meinung nach die Prüfkompetenz der Rechnungshofes auch auf Staatsbeteiligungen bis 25% ausgeweitet werden.

 

Die vom Finanzminister derzeit in den Raum gestellten Reformen umfassen nur wenige der unzähligen Vorstöße, die seit Jahren zur Umsetzung eines modernen Rahmens für den österreichischen Föderalismus diskutiert werden. Auch die seitens der Regierung formulierte Reformstrategie wirft Fragen auf: Das Versprechen einer Strukturreform wird aktuell und auch in den vorangehenden Jahren an einen intensiven Austausch geknüpft, der jedoch keine Ergebnisse hervorzubringen scheint. Das Gemeinwohl gerät gegenüber persönlichen Machtinteressen stets ins Hintertreffen.

 

Dass ein Dialog mit den Ländern in Österreich weniger ein konstruktiver Entscheidungsfindungsprozess ist als ein Machtkampf zwischen konkurrierenden Interessen, ist ein Armutszeugnis für die österreichische Politik. Die Reform der maßgeblichen Rahmenbedingungen bedarf schnellen Handelns, konkreter Zielsetzungen und vor allem entschlossener Schritte. NEOS unterstützt die Aussagen des Finanzministers bezüglich der Notwendigkeit eines Pakets zum „Schulterschluss der Länder“, jedoch wird die Dringlichkeit der Agenda unterschätzt. Während der Finanzminister zum wiederholten Male in den Diskurs mit den Landeshauptleuten treten will, negiert er seine verfassungsrechtlichen Möglichkeit zur schnellen und effizienten Umsetzung der längst überfälligen Reformen.

 

Wie viele Finanzdebakel die Republik noch verkraften kann, ist angesichts des eklatanten Schuldenberges fraglich. Seit 2000 hat sich diese Kennzahl auf derzeit etwa 254 Mrd. Euro fast verdoppelt, wobei hier die in den Gebietskörperschaften versteckten Haftungen und Schulden nicht berücksichtigt sind. Österreich ist laut Fiskalpakt dazu verpflichtet, sein Defizit in den kommenden 20 Jahren auf 60% des BIP abzubauen. Bei gleichbleibender Wirtschaftslage würde das einen jährlichen Budgetüberschuss von 3 Mrd. Euro erfordern. Jedoch ergibt sich mit dem aktuellen Defizit von ca. 6 Mrd. Euro eine Lücke von 9 Mrd. Euro. Wenn sich die Bundesregierung gleichzeitig Reformmaßnahmen verweigert, hat das schwerwiegende Konsequenzen für unsere und zukünftige Generationen.  

 

Um Dringlichkeit, Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der aufgelisteten Reformen zu verdeutlichen, wird in Folge auf unterschiedliche Quellen referenziert, die nur einen Bruchteil der verfügbaren Materialien darstellen. Sowohl Maßnahmen zur effizienten Finanzkontrolle als auch Budgetkonsolidierung werden diskutiert.

 

 

Haftungen und Schuldenstände transparent machen

 

Die Causa Hypo und die Kärntner Landeshaftungen, der Salzburger Finanzskandal, die Swap-Geschäfte der Stadt Linz oder die Wohnbaugelder-Spekulation in Niederösterreich sind nur einige Beispiele für unzählige vermeidbare Finanzskandale der letzten Jahre. Angesichts des wiederkehrenden, eklatanten Missmanagements ist es essenziell, die Schuldenstände, Haftungen und Finanzgeschäfte der neun Bundesländer transparent offenzulegen. Diesem undurchschaubaren Treiben weiterhin zuzusehen, wäre höchst unverantwortlich. Mit einem entsprechenden Bundesgesetz ließen sich die Länder sehr einfach zu Transparenz verpflichten.


Wie wichtig Transparenz und Kontrolle der Länder- und Gemeindehaftungen sowie Schulden und Finanzgeschäfte sind, macht die Causa Hypo deutlich: "Die Konstruktion der österreichischen Hypos hat auf Landeshaftungen beruht. Zu dem Zeitpunkt, als ich die Hypo übernommen habe, war das eine relativ kleine Bank. Da hat ja das Land Kärnten in der damaligen Verfassung auch eine Insolvenz der Hypo überstanden ohne allzu große Probleme. Wirklich schlagend ist es geworden, wie plötzlich die Ergebnisse nach unten gegangen sind und die Haftungen explodiert sind. Aber solange die Ergebnisse immer besser geworden sind, war das einzige Thema: Wie kriegt das Land Geld aus der Haftung? Aber die Höhe der Haftung - es war ja eine unbegrenzte Haftung", zitiert die Wiener Zeitung den Industriellen und Hypo-Aufsichtsratspräsidenten der 1990er Jahre, Herbert Liaunig, aus dem Hypo U-Ausschuss in Kärnten 2011. [2]

 

Ein deutliches Attest für die Intransparenz der Länderfinanzen ist der Rechnungshofbericht zur Haushaltsstruktur der Länder (Steiermark 2009/4):

 

Die in den Rechnungsabschlüssen ausgewiesenen Finanzschulden der Länder erhöhten sich von 2,7 Mrd. EUR (2002) auf 4,5 Mrd. EUR (2007). Die diesbezüglichen Nachweise der Länder enthielten allerdings keine Angaben über die außerbudgetären Schulden von Landesgesellschaften und Landesfonds. Die nicht fälligen Verwaltungsschulden betrugen im Jahr 2007 13 Mrd. EUR; von 2005 auf 2006 war eine Steigerung um mehr als 2 Mrd. EUR bzw. über 20 % feststellbar. Die Erfassung und Darstellung dieser Schulden erfolgte in unterschiedlicher Genauigkeit. Ein umfassender Schuldenvergleich zwischen den Ländern nur auf Basis ihrer Rechnungsabschlüsse war aus diesen Gründen nicht möglich.“[3]

 

Zur selben Schlussfolgerung kommt der Rechnungshofbericht „Gemeindequerschnitt – Allgemeiner Teil“ zur Finanztransparenz auf Gemeindeebene:

 

Die auf der Voranschlags– und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) basierenden Rechenwerke der Gemeinden boten keine vollständigen, hinreichenden Informationen über die tatsächliche finanzielle Lage der Gemeinden. Dadurch waren Transparenz und Vergleichbarkeit nicht gegeben und fehlten den Verantwortlichen entscheidungswesentliche und valide Daten zur Haushaltssteuerung.

 

Vor allem aber auch im Hinblick auf unionsrechtliche und verfassungsrechtliche Verpflichtungen und die Erfordernisse im Zusammenhang mit dem Österreichischen Stabilitätspakt 2012 sah der RH dringenden Handlungsbedarf:

 

·    Aussagen über den wirtschaftlichen Erfolg sind aufgrund der Rechnungsabschlüsse nur eingeschränkt möglich;

·    die Voranschläge und Rechnungsabschlüsse sind rein zahlungsorientiert aufgebaut; die Vermögens– und Ertragslage ist unvollständig dargestellt, Vermögensabgänge wirken sich zwar als Einnahmen aus, ohne dass allerdings die VRV dem Vermögensverlust ausreichende Bedeutung beimisst; für wichtige Bereiche des Rechnungswesens fehlen Regelungen (z.B. zur Aktivierung und Bewertung des Vermögens);

·    durch Ausgliederungen sind Teile der Gebarung dem öffentlichen Haushalt entzogen;


·    wichtige Begriffe des Rechnungswesens, wie etwa die „nicht fälligen Verwaltungsschulden“, die „Finanzschulden“ oder die „Rücklagen“ sind nicht definiert (daher unterschiedliche/unübersichtliche Darstellung der Verbindlichkeiten);

·    Regelungen für die Ermittlung und Darstellung zukünftiger Verpflichtungen (sogenannte nicht fällige Verwaltungsschulden) und Sonderfinanzierungen (Leasing) fehlen;

·    vor allem die Rechnungsabschlüsse sind - im Widerspruch zu unionsrechtlichen Vorgaben (Kohärenz der Rechnungslegungsvorschriften und –verfahren) - uneinheitlich und ohne Zusatzinformationen nicht vergleichbar, z.B. durch die Erfassung und Darstellung der Schulden in unterschiedlicher Genauigkeit;

·    das Rechnungswesen bietet angesichts der komplexen Finanzverflechtungen zwischen den Gebietskörperschaften nicht jene Informationen, die für eine gesamtstaatliche Steuerung erforderlich sind;

·    die landesrechtlichen Regelungen zur mittelfristigen Haushaltsplanung der Länder und Gemeinden sind unterschiedlich, weshalb die Planungsdokumente der einzelnen staatlichen Ebenen nicht aufeinander abgestimmt sind und nach Inhalt, Planungszeitraum, Geltungsdauer und Aktualität stark voneinander abweichen.“[4]

 

Eine grundlegende Konsequenz kann aus diesen Berichten gezogen werden: Es mangelt an einem zeitgerechten, transparenten Rechnungswesen, attestiert auch Rechnungshofpräsident Moser in diesem Zusammenhang:

 

Ja, wir haben schon 2009 in einem Bericht aufgezeigt, dass die Rechnungsabschlüsse der Länder und Gemeinden nicht vollständig sind und nicht das wahre Bild der finanziellen Lage der Gebietskörperschaften wiedergeben. Das ist in einer Situation, in der die finanziellen Mittel immer knapper werden, untragbar. Jedes Land stellt die Schulden unterschiedlich dar. Haftungen wurden einmal dargestellt, einmal nicht, die Kontrolle durch den Landtag wurde durch die Intransparenz des Rechnungswesens massiv beeinträchtigt.“, so Rechnungshofpräsident Josef Moser in „Die Presse“. [5]

 

Folglich lassen sich auch hier konkrete Maßnahmen ableiten.

 

 

Einheitliche Rechnungslegung

 

Neben eingeschränkten Prüfkompetenzen lässt sich die nicht vorhandene einheitliche Rechnungslegung als Hauptargument ins Feld führen, wenn es darum geht, die Gründe für unentdecktes finanzielles Missmanagement zu eruieren. Trotz der immer wiederkehrenden Kritik am derzeitigen Ist-Zustand sind wesentliche Reformen nach wie vor nicht initiiert. Selbst Finanzminister Spindelegger stellte in der Pressestunde vom 23.3.2014 fest, dass hier Handlungsbedarf besteht. Dass bereits seine Vorgänger_innen hier mehr als säumig waren, macht die Sache nicht besser. Darüber hinaus stellt der Finanzminister der Umsetzung der seit Jahren offenen Forderungen von Expert_innen einen Diskurs mit den Ländern voran. Damit negiert er seine verfassungsrechtlichen Kompetenzen und stellt darüber hinaus innerparteiliche Interessenskonflikte über die mit seinem Amt verbundenen Pflichten.


Wie es um die finanzielle Lage des Staates steht, lässt sich nämlich zum jetzigen Zeitpunkt nur erahnen. Kommt es nicht endlich zu einer Vereinheitlichung der Rechnungslegung der Länder im Sinne eines modernen und transparenten Rechnungswesens mit doppelter Buchführung und Bilanzierung („Doppik“) gemäß internationaler Rechnungslegungsstandards, wird sich das auch nicht ändern. Der Bund arbeitet seit 2013 nicht mehr mit dem veralteten System der Kameralistik, einige Länder wenden sie allerdings immer noch an. Als reine Ein- und Ausgabenrechnung sagt sie nichts über die aktuelle Vermögenssituation oder den Schuldenstand aus.

 

So sieht das auch der Rechnungshof:

 

Hinsichtlich der Aussagekraft des öffentlichen Rechnungswesens sind seit mehreren Jahren größere Veränderungen in Lehre und internationaler Praxis zu beobachten. Kritik an der in Österreich derzeit noch verwendeten zahlungsorientierten Form (Kameralistik) gibt es u.a., weil sie über die tatsächliche finanzielle Lage einer Gebietskörperschaft, d.h. über den Jahreserfolg bzw. die tatsächliche Höhe von Vermögen und Schulden einschließlich der ausgegliederten Organisationseinheiten, keine hinreichenden Informationen liefert. Darauf basierende politische Entscheidungen stützen sich deshalb vielfach auf eine unzureichende ökonomische Grundlage; es besteht die Gefahr, dass mehr Lasten an künftige Generationen weitergegeben werden, als in den kameralistischen Darstellungen transparent gemacht wird.“[6]

 

Auch der Bericht des Rechnungshofes zu Konsolidierungsmaßnahmen der Länder Kärnten, Niederösterreich und Tirol kommt zu diesem Schluss:

 

Die unterschiedliche Verbuchung der Schulden und Vermögenswerte in den Rechnungsabschlüssen der überprüften Länder erschwerte die Beurteilung und den Vergleich der finanziellen Lage erheblich. Für wichtige Bereiche des Rechnungswesens fehlen Regelungen. Dies betrifft vor allem die Bewertung des Vermögens und die Ermittlung und Darstellung zukünftiger Verpflichtungen (sogenannte nicht fällige Verwaltungsschulden).[7]

 

Es bedarf daher einer Bilanzierung nach der doppelten Buchführung, weil dann Verluste aus Finanzgeschäften, langfristigen Investitionen und Abschreibungen dargestellt werden würden. Verfassungsrechtlich hat der Bundesminister für Finanzen hierzu auch die Möglichkeit: Gem. § 16 Abs. 1 F-VG, welcher eine Bedarfskompetenz zur Erlassung einer gesetzesvertretenden Verordnung vorsieht, kann er im Einvernehmen mit dem Rechnungshof eine Verordnung erlassen, die ein einheitliches Rechnungswesen für die Länder vorsieht. Die derzeit auf dieser Grundlage in Geltung stehende Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 (in der Folge: VRV) entspricht vielfach nicht den aktuellen Anforderungen an


ein leistungsfähiges, steuerungsorientiertes Finanzinformationsrecht für die öffentliche Hand.[8]

 

Expert_innen sehen hierfür die „Heiligenbluter Vereinbarung“ als wesentlich:

 

Der Bund sagte damals Ländern und Gemeinden zu, Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse nur im Einvernehmen mit ihnen zu regeln. Sodass es, so Mayer, zwar eine Verordnung dafür gibt, die aber ungenügend ist. Ändern könnte man das jederzeit: Die Heiligenbluter Vereinbarung ist nicht rechtsverbindlich, sondern laut dem Verfassungsjuristen „höchstens ein Gentlemen's Agreement“. An dem seitens des Bundes aber niemand rüttelt, „weil sie zu feig sind“. Oder, anders ausgedrückt, weil „die Spitzen des Bundes am Gängelband der Länder hängen“. Und sich bei einem Finanzminister, der das Agreement bricht, die Frage stellt, „wie lang der dann noch Finanzminister ist“.[9]

 

Auch Rechnungshofpräsident Josef Moser zieht diesen Schluss:

 

„...(Seit) 1974 gilt die Heiligenbluter Vereinbarung. Da wurde ein VR-Komitee geschaffen, in dem Bund, Länder, Städte und Gemeindebund vertreten sind und das Einstimmigkeit bei der Weiterentwicklung der Rechnungslegung vorschreibt, weshalb eine Vereinheitlichung nicht voranschreitet. Nach der Verfassung hätte der Finanzminister das Recht, nach der Heiligenbluter Vereinbarung hat er sich aber doppelte Fesseln angelegt.“[10]

 

Die Heiligenbluter Vereinbarung legt die Einrichtung eines ständigen VR-Komitees (Vertreter Bund, Länder sowie Gemeinde- und Städtebund) für jede Änderung der VRV fest und sieht für jede Änderung eine doppelte Zustimmung vor; die Meinungsbildung im VR-Komitee erfolgt „stimmeinheitlich“. Dass ein wie oben bezeichnetes „Gentlemen’s Agreement“ verhindert, dass eine unbedingt notwendige Verordnung zur einheitlichen Rechnungslegung nach wie vor nicht erlassen wurde, ist höchst bedenklich. Ob Finanzminister Spindelegger nun wieder über diese nicht rechtsverbindliche Vereinbarung eine Änderung anstrebt, ist unklar. Nicht nur österreichisches Verfassungsrecht, sondern auch das Recht der Europäischen Union wird durch den jetzigen Zustand verletzt: Die Fiskalrahmenrichtlinie 2011/85/EU schreibt eine kohärente und umfassende Rechnungslegung sowie Finanzstatistik vor, über alle Gebietskörperschaften hinweg.

 

Im Arbeitsprogramm der Bundesregierung wurde diese Problematik thematisiert und eine schnelle Regelung angekündigt:  „Gemäß der Ermächtigung des § 16 Abs. 1 Finanz-Verfassungsgesetz betreffend die Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse wird der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Rechnungshof die obigen Grundsätze in einer neuen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung umsetzen, wobei Länder und Gemeinden in deren Erstellung intensiv eingebunden werden. Diese Verordnung ist bis Mitte 2014 zu erlassen.“[11]


Will der Finanzminister nun in langwierige Verhandlungen mit Ländern und Gemeinden treten, scheint der Erlass einer dahingehenden Verordnung bis Mitte 2014 äußerst fraglich. Ein offener, konstruktiver Diskurs wäre eine willkommene Alternative zu ermüdendem Tauziehen – eine Verschleppung dieser Entscheidung eine fahrlässige Vorgehensweise.

 

Doch diese Reform, wenn auch sehr bedeutend, ist nicht der einzige Grund für Intransparenz und mangelnde Finanzkontrolle. Um Missmanagement darzulegen, müssen auch die Prüfkompetenzen des Rechnungshofes sowie der Landesrechnungshöfe ausgeweitet werden.



Prüfkompetenzen der Kontrollorgane ausweiten

 

Wäre eine einheitliche Rechnungslegung der erste Schritt in Richtung umfassende Transparenz, so müssten außerdem die Prüfkompetenzen der Kontrollorgane ausgeweitet werden. Insbesondere die derzeit gesetzlich im Art. 126b Bundes- Verfassungsgesetz verankerte Prüf-Hürde von 50% Beteiligung des Bundes bzw. der Länder muss verkleinert werden, damit die finanzielle Lage des Staates realistisch abgebildet werden kann. Die Kontrolle über die Verwendung der Steuergelder der österreichischen Bevölkerung muss durch die Ausweitung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofes gewährleistet werden. Unternehmungen, an denen der Bund allein oder gemeinsam mit anderen der Zuständigkeit des Rechnungshofes unterliegenden Rechtsträgern mit mindestens 25% des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist, müssen der Kontrolle durch den Rechnungshof unterliegen.

 

Gleichzeitig müssen Rechnungshof sowie Landesrechnungshöfe mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden, um die existierenden und erweiterten Kompetenzen wahrnehmen zu können. Bei Übernahme von Haftungen (Bürgschaften, Ausfallsbürgschaften, Garantien, Schuldbeitritten) durch Länder und Gemeinden soll dem Rechnungshof darüber hinaus Zugang zur Kontrolle gewährt werden, um Empfehlungen aussprechen zu können.

 

Des Weiteren sind die Vorgaben bezüglich der Gemeindegröße, die ausschlaggebend sind, ob Prüfkompetenz vorliegt, problematisch:

 

„(Es wäre) sinnvoll, wenn die Rechnungshöfe künftig alle Gemeinden prüfen dürften, um Transparenz herzustellen. Häufig werden dort Aktivitäten aus dem Haushalt ausgelagert, was bedeutet, dass man Schattenbudgets führt und graue Finanzschulden macht, die im Rechnungsabschluss nicht dargestellt werden. Für diese Schulden wurden oft wieder Haftungen übernommen, die nicht ausgewiesen wurden. Außerdem haben wir bei Prüfungen festgestellt, dass Gebühren über die Kostendeckung hinaus eingehoben und die Überschüsse dem allgemeinen Haushalt zugeführt werden. Das ist eine Einhebung von Steuern ohne Rechtsgrundlage. Wir weisen seit Jahren darauf hin. Gebührenhaushalte müssen transparent gemacht werden, sonst leidet die Wettbewerbsfähigkeit.“[12]

 


In seinem Positionspapier zur Verwaltungsreform betont der Rechnungshof:

 

Dem RH kommt im Netzwerk der Finanzkontrolle insofern eine besondere Stellung zu, weil nur er als Bund–Länder–Organ eine vernetzte Betrachtungsweise der verflochtenen Finanzströme zwischen den Gebietskörperschaften nach einheitlichen Gesichtspunkten sicherstellen kann. In seinen Vorschlägen zur Verfassungsreform nannte der RH zur Stärkung der demokratischen Kontrolle und der externen öffentlichen Finanzkontrolle durch die Rechnungshöfe daher u.a. folgende Maßnahmen:

 

·      die Schließung von Kontrolllücken im Gemeindebereich durch Entfall der Mindestanzahl von 10.000 Einwohnern bei der Prüfung von Gemeinden;

·      die Prüfungsmöglichkeit von Unternehmen bereits bei einer mindestens 25%igen Beteiligung von Rechtsträgern, die der Prüfungszuständigkeit des RH unterliegen;

·      die Einräumung einer Prüfungsmöglichkeit von Direktförderungen der EU;

·      die Prüfungsmöglichkeit auch bei jenen Rechtsträgern, die öffentliches Vermögen zu verwalten haben oder für die die öffentliche Hand eine Ausfallshaftung trägt.

 

Durch eine Novelle des B–VG und des Rechnungshofgesetzes im Jahr 2010 unterliegen seit 1. Jänner 2011 Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern einer Gebarungskontrolle durch den RH. dadurch kann der RH nunmehr bei insgesamt 71 Gemeinden — statt bisher 24 Gemeinden — prüfend und beratend tätig werden. (...) Der RH weist jedoch darauf hin, dass nach wie vor rd. 63 % der öffentlichen Mittel bzw. rd. 70 % der Finanzschulden im Bereich der Gemeinden weiterhin keiner externen öffentlichen Finanzkontrolle unterliegen und dass der RH weiterhin keine Prüfungskompetenz für Unternehmen ab einer 25 %igen Beteiligung sowie für Direktförderungen der EU hat.“[13]

 

 

Erst kürzlich sprach sich Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung, für eine Aufsicht des Bundes über die Länderbudgets aus; ähnlich wie die Landesaufsicht über die Gemeinden soll so Misswirtschaft vermieden werden.[14] Insofern wird die berechtigte Frage in den Raum gestellt, wie die Beziehung zwischen Bund und Ländern in Hinsicht auf Finanzkontrolle in Zukunft effizienter geregelt werden soll.

 

Ein Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften schaffen

 

Transparenz und umfassende Kontrolle sind essenziell, um Fehlleistungen, wie unter anderem die Kärntner Landeshaftungen für die Hypo Alpe Adria, in Zukunft zu vermeiden. Wie ist es möglich, dass Haftungen in mehrfacher Höhe der jährlichen Einnahmen des Landes vergeben werden?

 

Neben Maßnahmen, die unverantwortliches politisches Handeln frühzeitig enttarnen, sind auch Konsequenzen notwendig: Angesichts der Tatsache, dass Gebietskörperschaften das Risiko für die Tilgung von Verbindlichkeiten auf andere


Gebietskörperschaften abwälzen können, muss ein Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften angedacht werden. Die unklare Rechtslage in diesem Zusammenhang ist weder zukunftsorientiert noch einem verantwortlichem Handeln geschuldet.

 

Um Klarheit zu schaffen, muss gesetzlich geregelt werden welche Kriterien für den Eintritt der Insolvenz herangezogen werden können, welche Rechtswirkungen die Feststellung der Insolvenz hat, wie die Durchführung des Insolvenzverfahrens abläuft, ob die Möglichkeit der Zwangsverwaltung bestehen kann und wie sich die Insolvenz auf Verbindlichkeiten der Gebietskörperschaft auswirkt.

 

Mit einem neuen Finanzausgleichsgesetz für Transparenz sorgen

 

Auch das Finanzausgleichsgesetz muss unter Gesichtspunkten des Gemeinwohls debattiert werden. Das Arbeitsprogramm der Bundesregierung sieht einige begrüßenswerte Reformen in diesem Zusammenhang vor:

 

Maßnahmen: Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und der Städte sowie der Gemeinden soll einen Vorschlag für ein neues Finanzausgleichsgesetz erarbeiten. Dieser Prozess soll insbesondere unter Berücksichtigung der bestehenden, finanzwirksamen Art. 15a B-VG- Vereinbarungen – soweit diese für alle Bundesländer im gleichen Ausmaß gültig sind – stattfinden. Bis Ende 2015 ist der Bundesregierung von der Arbeitsgruppe ein Vorschlag für ein neues Finanzausgleichsgesetz zu übermitteln.

Folgende Eckpunkte sind jedenfalls zu beachten:

·      Stabilitätspakt: Der Österreichische Stabilitätspakt 2012 wird mit Wirksamkeit ab 2014 an den Konsolidierungspfad laut Koalitionsabkommen angepasst;

·      Transparenz in den Finanzströmen: Entflechtung der Aufgaben, Mischfinanzierungen und Transfers;

·      Aufgabenadäquate Mittelausstattung: Die Verteilung der Finanzmittel auf die einzelnen Gebietskörperschaften hat unter Berücksichtigung der jeweils zu tragenden Aufgaben und Zielorientierung stattzufinden;

·      Doppelgleisigkeiten: Die Aufgabenverteilung und Aufgabenerfüllung der Gebietskörperschaften ist zu prüfen. Effizienzsteigerungen durch Beseitigung von Doppelgleisigkeiten sind zu realisieren.“[15]

Zwar unterstützen wir die Vorhaben der Bundesregierung, kritisieren jedoch die Umsetzung in dreifacher Hinsicht. Der bestehende Finanzausgleich wird zum wiederholten Male bis 2016 verlängert. Insofern werden unbedingt notwendige Reformen nach hinten verschoben. Auch der Arbeitsplan bis 2016 scheint höchst unrealistisch, wenn der Bundesregierung erst bis Ende 2015 ein Entwurf seitens der Arbeitsgruppe übermittelt werden soll. Diesem Entwurf werden wohl Verhandlungen zwischen Bund und Ländern/Gemeinden folgen, weswegen eine zeitgerechte Umsetzung unrealistisch ist. Darüber hinaus sind die Reformvorgaben der Bundesregierung nicht weitreichend genug:

 

Auch und gerade im internationalen Vergleich ist Österreich ein stark zentralisierter Föderalstaat. Dies manifestiert sich in einer Reihe von Aufgaben- und


Ausgabenbereichen, in denen gemeinsame Zuständigkeiten und dementsprechend Mischfinanzierungen bestehen. Das föderale Abgabensystem basiert auf einer ausgeprägten und mit den Änderungen durch das geltende Finanzausgleichsgesetz 2005 weiter gestärkten Verbundkomponente. Dies impliziert eine nur schwache subnationale Abgabenautonomie, sodass vielfach Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung auseinanderfallen. Gleichzeitig ist die Transferabhängigkeit vor allem der Länder groß und das intragovernmentale Transfergeflecht zunehmend komplex und intransparent.[16], wird in einem WIFO-Bericht 2008 attestiert.

 

Auch der Rechnungshof empfiehlt weitreichendere Reformen:

 

Alle öffentlichen Aufgaben mit Ausnahme der Verteidigung werden in Österreich von den verschiedenen Gebietskörperschaften finanziert. Dies führt zu:

·      einer Verflochtenheit der Finanzströme;

·      einem immer stärkeren Steuerverbund;

·      einem immer komplexeren Transfersystem zwischen Gebietskörperschaften;

·      der Ausweitung der Finanzausgleichsmasse seit 1995 um mehr als 60% und;

·      einem relativ geringen Anteil von eigenen Steuereinnahmen an den laufenden einnahmen bei Ländern und Gemeinden

 

Durch seine den Bund, die Länder und die Gemeinden umfassende Betrachtungsweise hat der RH mehrfach das System des Finanzausgleichs und die Komplexität der Finanzströme sowie die Transferverflechtungen zwischen den Gebietskörperschaften aufgezeigt; im Tätigkeitsbericht für das Jahr 2005 beispielsweise für die Sozialhilfe und das Gesundheitswesen. Seiner Ansicht nach könnte eine Neugestaltung der Transfers zu einer Effizienzsteigerung im Gesamtsystem und zu bedeutenden Einsparungen führen. Eine Reduzierung von Zweckbindungen im Finanzausgleich würde überdies den Gestaltungsspielraum der Gebietskörperschaften erhöhen. Der RH regt daher eine Vereinfachung und transparentere Gestaltung des Finanzausgleichs an.

Aufgrund der Verflochtenheit des Systems erfordert die Zusammenführung von Finanzierungs-, Aufgaben- und Ausgabenverantwortung parallel immer auch eine Reform der Finanzverfassung und des Finanzausgleichs. Diese Reform sollte insbesondere zu einer Reduzierung der Vielfältigen und intransparenten Transferströme (z.b. Länderkopfquotenausgleich, Gemeindekopfquotenausgleich, Bedarfszuweisungen an die Gemeinden, Zweckzuschüsse) zwischen den öffentlichen Haushalten führen.

Reformbedarf besteht weiters beim kommunalen Lastenausgleich zwischen den Gemeinden. So wurden überörtliche Schutzdefizite bei Naturgefahren beispielsweise deshalb nicht behoben, weil die notwendigen Finanzmittel und Flächen nur von jener gemeinde zur Verfügung zu stellen waren, die den Antrag für ein Schutzprojekt stellt, diese jedoch vielfach kein besonderes Interesse an anderen Gemeinden zu Gute kommenden Schutzmaßnahmen hatte. Am Beispiel der Sozialhilfe in den Ländern Nieder- und Oberösterreich empfahl der RH, die Sinnhaftigkeit der zahlreichen miteinander verwobenen Transfernströme zwischen den Gebietskörperschaften und


deren komplexe Berechnungsgrundlagen zu evaluieren. Außerdem empfahl er eine Evaluierung der Mitbestimmungsrechte der finanzierenden Rechtsträger in Bezug auf ihre Finanzierungsverantwortung (z.B.: für die finanziell stark belasteten Gemeinden im kostenintensiven Bereich der Sozialhilfe.“[17]

Schon im Regierungsprogramm 2008 verschrieb man sich einer Entflechtung und transparentere Gestaltung der horizontalen und vertikalen Transferströme unter bzw. zwischen den Gebietskörperschaften[18]. Da es aber nicht zu einer Neuverhandlung des Finanzausgleichsgesetzes kam und die Reformen in die Zukunft verschoben wurden, hat die Bundesregierung ein weiteres Mal Mutlosigkeit angesichts komplexer Herausforderungen und Entscheidungsnotwendigkeiten bewiesen.

Budgetkonsolidierung durch Effizienzsteigerung der Länderverwaltungen und klare Kompetenztrennung

Ein weiterer Streitpunkt, der seit Jahren die öffentliche Diskussion beherrscht, ist die Verwaltungsreform. Insbesondere in Bezug auf die Länderverwaltungen gibt es klare Tendenzen in Expert_innenkreisen, die ein enormes Reformpotenzial attestieren.

Wie ineffektiv solche Reformen zur Budgetkonsolidierung in den letzten Jahren waren, stellt unter anderem der Rechnungshof am Beispiel Niederösterreich dar: „Die geplanten Maßnahmen reichen, wie der RH kritisch feststellte, weder aus, um in den nächsten Jahren den Schuldenstand zu verringern noch um den jährlichen Schuldenzuwachs einzudämmen.“[19]

An dieser Stelle sei angemerkt, dass die fehlende einheitliche Rechnungslegung schwerwiegende Folgen für eine sachliche Diskussion um die Länderbudgetkonsolidierung hat: Sie erschwert die Schaffung einer einheitlichen Grundlage, um Einsparungspotential durch Benchmarking festzustellen. Welche konkreten Effizienzpotentiale im Pflichtschulbereich, im Bereich der Wohnbauförderung, der Sozialversicherung, des Schulwesens, des Förderungswesens, der Kinderbetreuung oder der allgemeinen Verwaltung durch Effizienzsteigerung oder Entwirrung der Bund-Länder-Kompetenzen bestehen, ist somit kaum festzustellen.

WIFO, Rechnungshof und andere Stellen führen jedoch schon seit Jahren konkrete Vorschläge zur Budgetkonsolidierung der Länder ins Feld. Auch die grundlegende Herangehensweise an Reformen der Landesverwaltungen wird kritisch betrachtet.

Die für Österreich typische Methode der diskontinuierlichen kleinen Konsolidierungsschritte auf wechselnden Gebieten war dabei bislang nicht nachhaltig erfolgreich. Die empirische Evidenz zeigt, dass ambitionierte Budgetkonsolidierungen sowohl fiskalisch als auch realwirtschaftlich insgesamt erfolgreicher sind als zaghafte und partielle Ansätze. Wachstumsorientierte Senkungen der Ausgabenquote setzen bei vergangenheitsbezogenen und systemerhaltenden Staatsausgaben an und versuchen gleichzeitig, die Ausgabenstruktur zu den Zukunftsausgaben


umzuschichten. Zu beobachten ist jedenfalls, dass Länder mit anhaltenden Budgetüberschüssen und niedriger Staatsverschuldung im Allgemeinen auch ein vergleichsweise hohes Wirtschaftswachstum verzeichnen können. Dabei ist zu beachten, dass reale Erfolge oft erst mit großer zeitlicher Verzögerung eintreten und kausal nicht immer leicht der Konsolidierung zuzuordnen sind.[20]

Im internationalen Vergleich, so die selbe Studie weiter, ist die Performance der österreichischen Verwaltung in den Bereichen Bildung und Forschung mit leicht überdurchschnittlichem Aufwand nur im Mittelfeld, und auch in der Hoheitsverwaltung sowie im Förderungswesen lassen sich massive Effizienzreserven ableiten. Für weitere Bereiche empfiehlt die Studie ähnliche Analysen.

Angesichts der offensichtlich vorhandenen Einsparungspotenziale, die allein durch Entwirrung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern erzielt werden könnten, stellt sich die Frage, warum die Bundesregierung hier nicht schon längst Konsequenzen gezogen hat. Weiters ist eine umfassende Reform aller Landesverwaltungen notwendig, um zu garantieren, dass von einem sogenannten echten „Schulterschluss“ die Rede sein kann.

 

Einsparungspotentiale müssen durch Benchmarking festgestellt werden, Bund und Länder müssen sich hinsichtlich dieser essentiellen Reformen einem offenen, konstruktiven Diskurs stellen. Hier dürfen nicht Einzelinteressen oder parteipolitisches Kalkül im Vordergrund stehen.

Eine offene, sachliche Debatte zum österreichischen Föderalismus

Welche Konsequenzen können nun von den vorangegangenen Punkten abgeleitet werden, die als Grundlage für eine Dringliche Anfrage an das Finanzministerium dargestellt wurden? Wo besteht Handlungsbedarf?

 

Wenn „Landesfürsten“ die Möglichkeit haben, Entscheidungen zu Landeshaftungen über die finanzielle Kapazität hinaus zu treffen, dann stellt sich die Frage, wie gelebter Föderalismus in Österreich aussieht.

 

Österreich braucht dringend eine Neuordnung der Kompetenzverteilung, damit der österreichische Föderalismus keine Einbahnstraße ist. Starke Regionen und eine gut funktionierende Subsidiarität hängen unwiderruflich mit Rechten und Pflichten zusammen.

 

Somit ist ein Diskurs, der über Spekulationsverbot und Rechnungslegung hinausgeht, erforderlich, um einen Schlussstrich unter die Finanzdebakel der letzten Jahre ziehen zu können.

 

Auch die Reformen in der Verwaltung müssen in diesem Zusammenhang endlich diskutiert werden. Ein Antrag der NEOS auf die Einsetzung eines Föderalismuskonvents wurde von den Regierungsparteien abgelehnt; darüber hinaus


wird eine dringende Debatte seit Jahren verschoben. Gleichzeitig sieht das Regierungsprogramm 2013 bis 2018 eine Föderalismusreform-Kommission auf parlamentarischer Ebene vor, die unter Einbindung der Länder konkret ausformulierte Vorschläge zur Novelle des Bundes-Verfassungsgesetzes entwickeln soll. Konkrete Maßnahmen zur Einrichtung einer solchen Kommission liegen dem Parlament nicht vor.

 

Österreich stehen massive und unausweichliche Strukturreformen bevor, wenn verhindert werden soll, dass die Staatsschulden weiter steigen und die nachfolgenden Generationen voll und ganz die Last unverantwortlicher Entscheidungen tragen müssen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

DRINGLICHE ANFRAGE

 

I Haftungen und Schuldenstände transparent machen

 

1.  Verfügt das BMF zum heutigen Zeitpunkt über Zahlen und Daten betreffend die Haftungen, Schuldenstände und Finanzgeschäfte aller Gebietskörperschaften und der anhängenden Körperschaften und Unternehmen?

 

2.  Wenn ja, warum werden diese Zahlen nicht veröffentlich?

 

3.  Wenn ja, welche Kennzahlen können in diesem Zusammenhang genannt werden?

 

4.  Wenn nein, warum gibt es bis zum heutigen Zeitpunkt keine transparente Darstellung der Länderschulden und -haftungen, obwohl eine solche schon seit Jahren seitens öffentlicher Stellen (Rechnungshof, Staatsschuldenausschuss, u.a.) gefordert wird?

 

5.  Wenn nein, wie lässt sich dieser Zustand angesichts der Causa Hypo Alpe Adria rechtfertigen?

 

6.  Können von Seiten des BMF für die Aufstellungen von Schulden, Haftungen und Finanzgeschäften in den Rechnungsabschlüssen der Gebietskörperschaften und anhängenden Körperschaften und Unternehmen Vollständigkeitsgarantien abgegeben werden? Wenn nein, warum nicht?

 

7.  Seit wann werden Haftungen der Bundesländer und Gemeinden für Hypothekenbanken und Sparkassen in deren Rechnungsabschlüssen betragsmäßig beziffert, wie es die VRV und ihre Vorgängervorschriften vorsehen bzw. vorgesehen haben (anzuwenden seit dem Rechnungsjahr 1950)? Wir ersuchen Sie um eine detaillierte Übersicht für alle Bundesländer und alle der Prüfungszuständigkeit des Rechnungshof unterliegenden Gemeinden, wobei sowohl das Jahr der erstmaligen Nennung der Haftung als auch der erstmaligen betragsmäßigen Ausweisung gesondert auszuweisen sind.

 


8.  In welcher Form werden Finanzgeschäfte, seien es risikoaverse oder risikoaffine Finanzgeschäfte (z.B. Derivatgeschäfte), in den Rechnungsabschlüssen der Gebietskörperschaften bis dato ausgewiesen, und wenn dies nicht der Fall ist, warum wird die Möglichkeit dazu nicht einheitlich für alle Gebietskörperschaften und anhängende Körperschaften und Unternehmen durch das BMF sichergestellt, eben auch über die VRV?

 

 

II Einheitliches Rechnungswesen

 

9.  Planen Sie eine durchgreifende Modernisierung der VRV? Wann soll diese in Kraft treten? Warum ist das bislang noch nicht geschehen, obwohl die Anforderung dazu verstärkt schon seit dem EU-Beitritt Österreichs, der „Umwandlung“ von Landeshypothekenanstalten in Universalbanken und  der Vornahme von Finanzgeschäften (z.B. Derivatgeschäften) schon lange bestand?

 

10.  Wenn Sie eine durchgreifende Modernisierung der VRV anstreben: Halten Sie den im Regierungsprogramm 2013-2018 vorgelegten Zeitplan für realistisch?

 

11.  Warum wird im Regierungsprogramm hinsichtlich des Rechnungswesens der Gebietskörperschaften zwischen Vorschriften, die auf der Grundlage der geltenden Rechtslage zu erlassen sein werden und solchen, für die 15a-Vereinbarungen notwendig sein sollen, differenziert?

 

12.  Wenn Sie eine durchgreifende Modernisierung der VRV anstreben: Werden  derzeit Gespräche mit den Ländern/Gemeinden in diesem Zusammenhang geführt?

 

13.  Wenn Sie eine durchgreifende Modernisierung der VRV anstreben, welche Rolle soll Ihres Erachtens das Voranschlags- und Rechnungsabschluss-Komitee (VR-Komitee) in diesem Zusammenhang einnehmen?

 

14.  Wenn Sie keine durchgreifende Modernisierung der VRV anstreben, wie wollen Sie auf andere Weise ein einheitliches Rechnungswesen gewährleisten?

 

15.  Warum Sie haben Sie bzw. Ihre Vorgängerin diese Verordnung nicht erlassen, obwohl diese seit Jahren seitens öffentlicher Stellen  und Experten_innen eingefordert wird?

 

16.  Werden Sie sich zur Empfehlung des Rechnungshofs an das Land Kärnten äußern, den Zukunftsfonds aus dem Bereich der Kärntner Landesholding herauszulösen bzw. überhaupt aufzulösen, um ihn dem Haftungszugriff auf die Kärntner Landesholding zu entziehen und Schulden das Landes Kärnten mit den noch zur Verfügung stehenden Mitteln zu tilgen (Rechnungshofbericht Kärnten 2013/2)? Halten Sie diese Empfehlung für rechtlich einwandfrei? Halten Sie diese Empfehlung für zweckmäßig und hilfreich? Wenn nein, warum nicht?

 

17.  In welcher Form haben Sie und Ihre Vorgänger_innen – wenigstens in den letzten 20 Jahren – von Ihrem  in § 16 Abs. 1 Satz 2 vorgesehenen Recht


Gebrauch gemacht, hinsichtlich einheitlicher Schuldendarstellung, Transparenz von Haftungen und Finanzgeschäften, Auskünfte über die Finanzwirtschaft der Gebietskörperschaften einzuholen? Um eine aussagekräftige und übersichtliche Darstellung wird ersucht.

 

 

 

III Prüfkompetenzen ausweiten

 

18.  Wird von Ihrer Seite angedacht, die Prüfkompetenzen des Rechnungshofes weiter auszuweiten?

 

19.  Wenn ja, wann sollen die Prüfkompetenzen des Rechnungshofes ausgeweitet werden?

 

20.  Wenn ja, welche Kompetenzen soll der Rechnungshof dazugewinnen?

 

21.  Wenn ja, möchten Sie dem Nationalrat vorschlagen, die derzeit gesetzlich im Art. 126b Bundes- Verfassungsgesetz verankerte Beteiligungsschwelle von 50% Beteiligung des Bundes bzw. der Länder herabzusetzen?

 

22.  Wenn ja, möchten Sie die Prüfkompetenz hinsichtlich der Gemeindegröße von 10.000 Einwohner_innen erweitern?

 

23.  Wenn ja, möchten Sie dem Rechnungshof die Möglichkeit einer Prüfung der Direktförderungen der EU einräumen?

 

24.  Wenn nein, wie möchten Sie ansonsten Transparenz hinsichtlich des Schuldenstandes und der Höhe der Haftungen der Länder garantieren?

 

25.  Wenn nein, warum besteht die Bundesregierung auf der gesetzlich verankerten Beteiligungsschwelle von 50%, wenn dadurch laut Rechnungshof keine transparente Prüfung möglich ist?

 

26.  Wenn nein, warum besteht die Bundesregierung auf der Einwohnerschwelle von 10.000 für Gemeinden, wenn dadurch laut Rechnungshof keine transparente Prüfung möglich ist?

 

27.  Wenn nein, warum wird dem Rechnungshof keine Prüfmöglichkeit von Direktförderungen der EU eingeräumt, wenn dadurch laut Rechnungshof keine transparente Prüfung möglich ist?

 

28.  Um seine Prüfkompetenzen wahrnehmen zu können, muss der Rechnungshof adäquat personell ausgestattet sein –sehen Sie das gewährleistet?

 

29.  Treten Sie dafür ein, dass es eine Aufsicht des Bundes über die Länderbudgets gibt?

 

III Rechtsklarheit durch ein Insolvenzrecht

 

30.  Sind von Ihrer Seite Gesetzesvorlagen betreffend ein Insolvenzrecht von Gebietskörperschaften geplant?


31.  Wenn ja, wann kann der Nationalrat mit entsprechenden Gesetzesvorlagen rechnen?

 

32.  Wenn ja, welche Kriterien für den Eintritt der Insolvenz sollten zu Grunde gelegt werden?

 

33.  Wenn ja, wie soll die Durchführung des Insolvenzverfahrens ablaufen?

 

34.  Wenn ja, soll die Möglichkeit der Zwangsverwaltung bestehen?

 

35.  Wenn ja, wie soll sich die Insolvenz auf Verbindlichkeiten der Gebietskörperschaften auswirken?

 

36.  Wenn nein, wie begründen Sie Ihre diesbezügliche Säumnis angesichts des Hypo-Alpe-Adria-Debakels?

 

IV Mit einem neuen Finanzausgleichsgesetz für Transparenz sorgen

 

37.  Wurde schon eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und der Städte sowie der Gemeinden eingerichtet?

 

38.  Wenn ja, wie ist diese Arbeitsgruppe zusammengesetzt und welcher Arbeitsplan wurde vorgelegt?

 

39.  Wenn nein, wann planen Sie, eine solche Arbeitsgruppe einzurichten und welche Kriterien sollen in diesem Zusammenhang erfüllt werden?

 

V Budgetkonsolidierung durch Effizienzsteigerung der Länderverwaltungen und klare Kompetenztrennung

40.  Wird von Ihrer Seite angedacht, Maßnahmen zur Effizienzsteigerung der Länderverwaltungen zu erarbeiten?

 

41.  Wenn ja, welche konkreten Pläne liegen hier vor?

42.  Wenn nein, wie können Sie rechtfertigen, Reformen solcher maßgeblicher Bedeutung nicht aktiv zu verfolgen?

 

VI Eine sachliche Debatte zur Föderalismusreform

 

43.  Das Regierungsprogramm sieht eine Föderalismusreform-Kommission auf parlamentarischer Ebene vor, die unter Einbindung der Länder konkret ausformulierte Vorschläge zur Novelle des Bundes-Verfassungsgesetzes entwickeln soll. Wann soll diese Kommission Ihres Erachtens eingerichtet werden?

 

44.  Gibt es derzeit Ihrerseits einen Arbeitsplan hinsichtlich der Föderalismusreform-Kommission, der detailliert aufzeigt, welche Problemfelder die Regierung hier ortet? Wenn ja, welche Arbeitspakete sieht dieser Arbeitsplan vor?


45.  Wenn ja, warum haben Sie diesen Arbeitsplan den Oppositionsparteien (bzw. -klubs) noch nicht vorgelegt?

 

46.  Wenn nein, wann wird das Parlament hinsichtlich dieses Arbeitsplanes unterrichtet?

 

47.  Gibt es Ihrerseits konkrete Vorschläge hinsichtlich der Zusammensetzung dieser Kommission?

 

48.  Wenn ja, warum haben Sie diese noch nicht vorgelegt?

 

49.  Wenn ja, welche Zusammensetzung planen Sie?



[1] ORF Pressestunde; 23.3.2014

[2] WIENER Zeitung, 22.3.2014

[3] Rechnungshof: Haushaltsstruktur der Länder / Steiermark 2009/4, S.6

[4] Rechnungshof: Gemeindequerschnitt – Allgemeiner Teil / Kärnten 2013/9, S.12-13

[5] "Die Presse", Josef Moser, Print-Ausgabe, 22.02.2014

[6] Rechnungshof: Haushaltsstruktur der Länder / Steiermark 2009/4, S.4

[7] Rechnungshof: Konsolidierungsmaßnahmen der Länder Kärnten, Niederösterreich und Tirol / Niederösterreich 2012/3, S. 247

[8] Bernt in Bernt Michael/König Carmen (2011): Staatsinsolvenz, Staatsrating und Staatssteuerung – nationaler und internationaler Handlungsbedarf unter besonderer Berücksichtigung des Beitrags der öffentlichen Finanzkontrolle, insbesondere S. 93-102 u. 108, Master Thesis an der Wirtschaftsuniversität Wien, unveröffentlicht

[9] "Die Presse", Heinz Mayer, Print-Ausgabe, 28.02.2014

[10] "Die Presse", Josef Moser, Print-Ausgabe, 22.02.2014

[11] Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018, S. 103

[12]  "Die Presse", Josef Moser, Print-Ausgabe, 22.02.2014

[13]  Rechnungshof: „Verwaltungsreform 2011“, S. 146-147

[14]  „Die Presse“, Christoph Neumayer, 20.3.2014

[15] Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018, S. 112

[16] Margit Schratzenstaller (2008): Der neue Finanzausgleich 2008 bis 2013: Grundsätzliche Reform wieder verschoben, WIFO Monatsberichte 1/2008

[17] Rechnungshof: „Verwaltungsreform 2011“, S. 140-141

[18] Regierungsprogramm 2008 – 2013, S.269

[19] Rechnungshof: Konsolidierungsmaßnahmen der Länder Kärnten, Niederösterreich und Tirol / Niederösterreich 2012/3, S. 389

[20] Hans Pitlik et al (2008): Effizienz der Ausgabenstrukturen des öffentlichen Sektors in Österreich, WIFO, im Auftrag des BMF