1124/J XXV. GP

Eingelangt am 26.03.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Walter Rauch, DI Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Einhaltung des Zeitplans für den Bau des Semmering Basistunnels

 

 

Folgendes konnte man der Kronen Zeitung vom 16.03.213 entnehmen:

“Der Semmering-Bahntunnel soll - trotz derzeit fehlender Baubewilligung - wie geplant bis 2024 fertig sein. Das bekräftigte Verkehrsministerin Bures laut dem ORF NÖ. Der Verwaltungsgerichtshof hatte den Bau im Februar wegen Verfahrensfehlern gestoppt. Die Mängel seien inzwischen behoben, das Projekt werde nun erneut zur Umweltverträglichkeitsprüfung eingereicht.

In „Detailfragen“ sei nachgebessert worden, so Bures. "Das heißt, es wird dann wieder die öffentliche Auflage erfolgen. Ich denke, es wird gelingen, in den nächsten Monaten wieder Klarheit zu erhalten."

Wann weitergebaut werden kann, komme darauf an, wie viele Einsprüche im Zuge der öffentlichen Einsicht noch da sind. "Im Haus wird jedenfalls auf Hochdruck gearbeitet, dass wir rasch weiterbauen können und die Verkehrsfreigabe und das Datum halten", wurde die Verkehrsministerin zitiert.“

(http://www.krone.at/Wirtschaft/Bures_will_Zeitplan_fuer_Semmering-Tunnel_halten-Schlagzeilen-Story-397151)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.     Wann ist mit einer Ausstellung der Baubewilligung für den Semmering Basistunnel zu rechnen?

2.    Aufgrund welcher Verfahrensfehler hat der Verwaltungsgerichtshof den Bau gestoppt?

3.    In welcher Höhe sind durch diese Verfahrensfehler Mehrkosten entstanden?

4.    Um welche konkreten „Detailfragen“ handelt es sich in Zusammenhang mit den Nachbesserungen?

5.    Ist seitens Ihres Ressorts gesichert, dass man trotz dieser Verzögerungen den Bau bis 2024 fertigstellen kann?

6.    Wenn nein, warum nicht?