1140/J XXV. GP

Eingelangt am 26.03.2014
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Josef A. Riemer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend hormonell wirksame Chemikalien in Kosmetikartikeln.

 

Die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 hat rund 400 auf dem österreichischen Markt verfügbare Bodylotions, Zahnpasten und Aftershaves anhand der deklarierten Inhaltsstoffe auf das Vorhandensein hormonell wirksamer Chemikalien untersucht. Rund jede zweite Bodylotion und jedes zweite Aftershave sowie jede fünfte Zahnpasta enthielt hormonell wirksame Chemikalien. Bei letzteren waren Kinderzahnpasten am stärksten betroffen. Bei den problematischen Inhaltsstoffen handelte es sich überwiegend um Konservierungsmittel aus der Gruppe der Parabene und chemische UV-Filter sowie vergällter Alkohol.

Hormonell wirksame Chemikalien sind Stoffe, die aufgrund ihrer zufälligen strukturellen Ähnlichkeit mit körpereigenen Hormonen die sensiblen hormonellen Steuerungsprozesse im Körper negativ beeinflussen. Hormonelle Schadstoffe werden mit einer Vielzahl von Erkrankungen in Zusammenhang gebracht, die seit einigen Jahrzehnten in der industrialisierten Welt auf dem Vormarsch sind. Am besten belegt sind Beeinträchtigungen des Fortpflanzungssystems, Hormon-assoziierte Krebsarten wie Brust-, Prostata- und Hodenkrebs, verfrühte Pubertät bei Mädchen, sowie Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern. Besonders heikel sind Störungen der hormonell regulierten Entwicklungsprozesse beim heranreifenden Fötus und beim Säugling.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

 

Anfrage

 

  1. Sind Ihnen die Untersuchungsergebnisse von Global 2000 betreffend hormonell wirksamen Chemikalien in Kosmetikartikeln bekannt?

 

  1. Gibt es seitens des Bundesministeriums für Gesundheit eigene Untersuchungsergebnisse bezüglich hormonell wirksamer Chemikalien in Kosmetikartikeln?
    Falls ja, mit welchem Ergebnis?
    Falls nein, wieso nicht?

  2. Halten Sie aufgrund dieser Untersuchungsergebnisse eine Überarbeitung der Regelungen für Kosmetikartikel für notwendig?
    Bitte um Begründung der Antwort!