1146/J XXV. GP

Eingelangt am 26.03.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten MMMag. Dr. Kassegger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Verteilung finanzieller Mittel durch das Finanzausgleichsgesetz

 

 

Mit 1.1.2015 wird es in der Steiermark anstatt der bisherigen 542 nur mehr 285 Gemeinden geben. Ohne Einbeziehung der Stadt Graz erhöht sich die durchschnittliche Einwohnerzahl je Gemeinde von 1.754 auf 3.342. Im Vergleich dazu kommt etwa Oberösterreich ohne Einbeziehung von Linz, Steyr und Wels auf 2.553 Einwohner pro Gemeinde.

10 zusätzliche Gemeinden werden in der Steiermark die 10.000 Einwohner-Marke überspringen, während 2 weitere Gemeinden im Korridor zwischen 9.000 und 10.000 Einwohnern liegen werden.

"Dies hat zur Folge, dass insgesamt knapp 120.000 Einwohner mit einem höheren Multiplikator aus dem Abgestuften Bevölkerungsschlüssel, anstatt 1 41/67 (=1,612) nun 1 2/3 (=1,667), in die Verteilung eingehen. [...] Für den horizontalen Verteilungsmechanismus innerhalb der Steiermark gilt: Die 12 Gemeinden, welche in den Genuss eines höheren Multiplikators bzw. der Einschleifregelung gelangen, erhalten in Summe rund 3,2 Millionen Euro zusätzlich, die von den restlichen steirischen Gemeinden abgezogen werden."[1]

Für die Stadt Graz, als die zweitgrößter Stadt Österreichs, ergeben sich aus der Gemeindestrukturreform jedoch keine finanziellen Vorteile, im Gegenteil, viel mehr verliert Graz bis zu 2 Millionen Euro pro Jahr durch die Entstehung größerer steirischer Gemeinden. Als Anziehungspunkt für Arbeitnehmer und Touristen von überregionaler Bedeutung, als Ballungszentrum mit überproportionalem Wachstum muss die benötigte Infrastruktur bereitgestellt werden, um den Herausforderungen gewachsen zu sein. Diese Infrastruktur kann aber nur mit einer aufgaben-entsprechenden Verteilung der finanziellen Mittel bewerkstelligt werden.

Warum aber Graz nur etwa 1.058 Euro pro Einwohner erhält, während Salzburg etwa 1.249 Euro bekommt, warum Innsbruck, Linz oder Wels ebenfalls mehr finanzielle Mittel pro Einwohner erhalten, ist sachlich nicht nachvollziehbar und muss geklärt werden. Wenn diese "Pro-Kopf-Quote" nur zumindest an die Höhe anderer österreichische Städte mit vergleichbaren Aufgabenstellungen angepasst werden würde, stünden der Stadt Graz zusätzlich bis zu 51 Millionen Euro pro Jahr für die Erfüllung ihrer vielfältigen kommunalen Aufgaben zur Verfügung,


 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.     Welche finanziellen Mittel sind im Rahmen des Finanzausgleichs an die einzelnen steirischen Bezirke in den Jahren 2012, 2013 und 2014 geflossen bzw. werden für 2014 noch fließen?

2.     Wie werden sich nach der steirischen Gemeindestrukturreform 2015 die horizontale und vertikale Verteilung ändern, wenn man davon ausgeht, dass ein neues Finanzausgleichsgesetz die grundlegenden Parameter beibehält?

3.     Welche finanziellen Mittel sind im Rahmen des Finanzausgleichs an die 20 einwohnerstärksten steirischen Gemeinden für die Jahre 2012, 2013 und 2014 geflossen bzw. werden für 2014 noch fließen?

4.     Wie wird sich nach der steirischen Gemeindestrukturreform die Verteilung für die 20 einwohnerstärksten steirischen Gemeinden ändern, wenn man davon ausgeht, dass ein neues Finanzausgleichsgesetz die grundlegenden Parameter beibehält?

5.     Werden Sie sich im Rahmen der Verhandlungen für ein neues Finanzausgleichsgesetz für eine Änderung der Pro-Kopf-Quote einsetzen, um eine aufgabenentsprechendere Verteilung der finanziellen Mittel sowohl innerhalb der einzelnen Bundesländer als auch der Gemeinden zu erreichen?

6.     Was ist die sachliche Erklärung für das die Stadt Graz benachteiligende Missverhältnis - abgesehen von der Formulierung des Finanzausgleichsgesetzes - der finanziellen Mittelzuweisungen für die Stadt Graz im Vergleich zu den Städten Salzburg, Innsbruck, Linz, Wels und Steyr?

7.     Sehen Sie hier grundsätzlich ein Problem für urbane Ballungszentren wie etwa Graz bzw. wie werden Sie die stetig wachsenden Aufgaben urbaner Ballungszentren grundsätzlich in den Neuverhandlungen zum Finanzausgleichsgesetz berücksichtigen?



[1] http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xbcr/ooe/ Auswirkung_der_Gemeindezusammlegung_in_der_Steiermark.pdf