1148/J XXV. GP

Eingelangt am 26.03.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten MMMag. Dr. Kassegger, Themessl, Rauch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Förderungen und steuerliche Begünstigungen für Elektrofahrzeuge

Die FPÖ bekennt sich in ihrem Handbuch zur freiheitlichen Politik zur Stärkung der Elektromobilität. Wir sind der Auffassung, dass Fahrzeuge mit Elektroantrieb ein großes Potential zur Verringerung der Umweltbelastung und zur Reduktion der Kosten für Mobilität“ bieten. Wir sehen durch die Elektromobilität u.a. Vorteile in den sinkenden Wartungskosten, dass durch Elektrofahrzeuge deutlich geringere Energiekosten anfallen, als dies bei den derzeitigen Verbrennungsmotoren der Fall ist, und Elektroautos auch eine geringere Belastung für die Umwelt darstellen. Positiv sehen wir auch, dass es in den Bundesländern Förderungen für Elektroautos gibt. Wir unterstützen auch, dass in Österreich für ausschließlich elektrisch betriebene Fahrzeuge keine NoVA erhoben wird, und außerdem für Elektrofahrzeuge die motorbezogene Versicherungssteuer entfällt.

Im Jahr 2009 hat der damalige Umweltsprecher Ing. Norbert Hofer einen selbstständigen Entschließungsantrag im Hohen Haus eingebracht mit einem Vorschlag zur Förderung der Anschaffung von Elektrofahrzeugen für den Steuerzahler.[1] Die Beratungen im Finanzausschuss sind jedoch bis zum Ende der letzten Gesetzgebungsperiode nicht aufgenommen worden. Ing. Hofer hat schon damals darauf aufmerksam gemacht, dass Elektrofahrzeuge an Bedeutung gewinnen werden und ein „großes Potential zur Verringerung der Umweltbelastung darstellen“. Er wies weiters darauf hin, dass es schon zur Zeit der Einbringung seines Entschließungsantrags Entwicklungen im Bereich der Speichertechnologie gab, die überzeugend sind und das Ende der Diesel- und Ottomotor einläuten werden. Würde man diese damit verbundenen Chancen in Österreich nutzen, würden auch „unzählige zukunftssichere Arbeitsplätze in Österreich geschaffen“ werden. Da die Kosten aber schon zu dieser Zeit sehr hoch waren, beantragte er, dass die MwSt. „beim Kauf von ein- und mehrspurigen Elektrofahrzeugen, die für den Straßenverkehr zugelassen sind“, zwischen dem 1.1.2010 und 31.12.2012 rückvergütet wird, um den Steuerzahler zu entlasten.

Anhand des Landes Steiermark möchten wir ein Beispiel dafür geben, wie eine Förderungsmöglichkeit aussieht:


 

In der Steiermark wurden zB. der Ankauf/Umbau von elektrischen PKW mit € 1.000,-, Einspurige Kraftfahrzeuge mit 20 % der Investitionssumme - max. € 500,- gefördert. Man hat sich zum Ziel gesetzt 20 Prozent der Ankaufsumme zu fördern, maximal jedoch mit 5.000 Euro. Nunmehr wird nur noch der Ankauf von 2-spurigen Fahrzeugen gefördert, die keine behördliche Zulassung benötigen und dies mit einem Betrag von 250 Euro.[2] Die Tatsache, dass das Förderprogramm fast gänzlich eingestellt wurde, ist unseres Erachtens der völlig falsche Weg. Die Kürzung der Förderungen gibt ein falsches Signal und widersprechen dem zugrundeliegenden Gedanken der Beihilfe für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen.

In der steirischen Landeshauptstadt Graz gibt es bspw. einen Fördertopf von 100.000 Euro für ausschließlich elektrisch betriebene Fahrzeuge und für an der Steckdose aufladbare gemischt elektrisch und konventionell betriebene Fahrzeuge („plug-in-hybrid-elektrisch“).[3] Autos mit ausschließlich elektrischem Antrieb oder „plug-in-hybrid-elektrische“ Fahrzeuge erhalten dabei einen Zuschuss von 1.500 Euro.

Besonders hervorheben möchten wir unseren steirischen Landesrat, Dr. Gerhard Kurzmann, zuständig für Umwelt und Verkehr, und den Grazer Stadtrat, Mag. (FH) Mario Eustacchio, seines Zeichens Verkehrsstadtrat, die es zustande gebracht haben im Rahmen der „Modellregion“, dass man mit bereitgestellten RFID-Karten Ladestrom an öffentlichen Ladesäulen in Graz gratis beziehen kann und auch, dass die Modellregion für die Bereitstellung von ausreichend Ökostrom zum abgasfreien Betrieb der Elektrofahrzeuge sorgt. Auch parken Elektroautos in den kostenpflichtigen Zonen der Stadt Graz gratis.

Im Jahr 2013 standen für die Förderung von Elektrofahrzeugen 10 Millionen Euro zu Verfügung, wobei 8 Millionen Euro im Klima- und Energiefonds für das Förderungsprogramm vorgesehen waren, die restlichen 2 Millionen, also 20 %, waren für Beratungen vorgesehen, was unseres Erachtens deutlich zu hoch ist, weil es geeignet ist, dem Steuerzahler hinsichtlich einer möglichen Förderung zu schaden.

Österreich wäre gut beraten, wenn wir uns  hinsichtlich steuerlicher Begünstigungen an Norwegen orientieren. Denn für Elektroautos gibt es dort keine Zulassungssteuer und Mehrwertsteuer (25%), Mautgebühren und Parkscheine sind nicht zu bezahlen.[4] Außerdem bestehen keine Import- und Zollabgaben. In Norwegen gab es gegen Ende 2013 gut 11.000 Elektrofahrzeuge, bei insgesamt etwa 2,4 Millionen Pkw. Auch ist es den Norwegern erlaubt die Busspuren zu benutzen, das öffentliche Parken und das Laden der Akkus an den aktuell etwa 4000 öffentlichen Stationen im ganzen Land ist ebenfalls kostenfrei. Auch Dänemark plant ähnliche Begünstigungen. „Für Elektroautos soll die 25-prozentige Mehrwertsteuer entfallen, zudem die Zulassungssteuer, die bis zu 180 Prozent des Kaufpreises betragen kann. Auch dürfen Elektroautos in der Hauptstadt Kopenhagen kostenfrei parken.“[5]


Wir könnten uns hier hilfreiche Tipps von Ländern besorgen, in denen die steuerliche Entlastung funktioniert.

 

In dieselbe Kerbe stößt auch der „Umsetzungsplan: Elektromobilität in und aus Österreich“, wenn geschrieben wird, dass bestehende Förderungen für die Verwendung von E-Fahrzeugen weiterentwickelt werden sollen. „Die steuerlichen Rahmenbedingungen werden für die Akzeptanz bei Erstanwendern als wichtig erachtet. Beispielsweise sind neue Fahrzeugtypen, welche noch nicht entsprechend klassifiziert sind, wie Range-Extender-Fahrzeu­ge, in ein intelligentes Anreizsystem einzuordnen. Mit dieser Kombination an bereitzustellenden Mitteln für finanzielle und nicht finanzielle Anreize kann die Zulassung einer signifikanten Anzahl von Fahrzeugen bis zum Jahr 2020 unterstützt werden.“

Das damalige BMWFJ, nunmehr BMWFW, hat sich zum Ziel gesetzt, rechtliche Vorgaben auf Basis bereits gewonnener Erkenntnisse aufeinander abzustimmen, um möglichst gleiche Voraussetzungen und eine einheitliche Behördenpraxis für die Errichtung und den Betrieb von Ladestationen in Österreich zu entwickeln.  Ein weiteres Ziel des BMWFW ist die „Unterstützung von Investitionen, Produktion und Ansiedelung im Bereich der Elektromobilität aus Österreich durch Schwerpunktsetzung in den etablierten Finanzierungs- und Förderungsinstrumenten.“

Bezüglich einer möglichen Anzahl von Elektroautos die man bis zum Jahr 2020 auf Österreichs Straßen haben möchte, hat sich der ehemalige Umweltminister, Nikolaus Berlakovich, in einem Interview im Jahre 2012 derart geäußert, dass es in etwa 250.000 Elektrofahrzeuge sein sollen.[6] Dies ist angesichts der Aussage des ehemaligen Magna-Manager Siegfried Wolf interessant, welcher ebenfalls 2012 gemeint hat, dass sich E-Mobilität derzeit noch im Promillebereich der Autoindustrie abspielt: „Es sind gerade einmal 20.000 Fahrzeuge bei einem Produktionsvolumen von 50 Millionen pro Jahr, und im Hybridbereich sind es drei Millionen Fahrzeuge.“

Noch interessanter ist dabei die Tatsache, dass es 2012 lediglich 1389 (!) Elektrofahrzeuge in Österreich gegeben hat.[7] Die Statistik Austria hat in ihrer Studie aufgezeigt, dass es im Jahr 2011 631 Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen gegeben hat, was einem Marktanteil von 0,2 % entspricht, 2012 waren es 427 (0,1 %), im Jahr 2013 waren es 654 (0,2 %).[8]

Wir sind auch der Auffassung, dass die derzeit bestehenden 3300 Ladestationen in Österreich weiter ausgebaut werden sollten, um die Infrastruktur deutlich zu verbessern. Man führe sich das Beispiel Norwegen vor Augen, wo es rund 4000 Ladestationen gibt bei rund 3 Millionen weniger Einwohnern. Durch höhere Zuschüsse der Bundesländer oder des Bundes beim Ankauf von Elektrofahrzeugen, würde man einen besseren Anreiz setzen, sich ein Elektroauto anzuschaffen.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundes-minister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende


 

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Projekte wurden aus dem 10 Millionen Euro Topf des Klima- und Energiefonds im Jahr 2013 gefördert?

2.    Wie viel der für 2013 zur Verfügung gestandenen Mittel in der Höhe von 8 Millionen Euro wurde tatsächlich in Anspruch genommen?

3.    Falls diese Summe nicht erreicht wurde, was geschieht mit einem eventuellen nicht in Anspruch genommenen Restbetrag?

4.    Warum wurden 2 Millionen Euro für Beratungstätigkeiten verwendet und nicht ein entsprechend niedrigerer Betrag?

5.    Ist für die kommenden Jahre eine Erhöhung dieses 10 Millionen Euro Topfes angedacht?

6.    Wenn ja, wie hoch wird er sein?

7.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Inwieweit halten Sie es für wünschenswert und möglich, dass man die in Norwegen geltenden steuerlichen Begünstigungen in Bezug auf Elektroautos, in Österreich umsetzt?

9.    Gibt es bereits diesbezügliche Pläne, z.B. für die Rückerstattung der MwSt bei Anschaffung eines Elektrofahrzeuges?

10. Wenn ja, wann kann mit der Umsetzung dieser Maßnahme gerechnet werden?

11. Wenn nein, warum nicht?

12. Welche sonstigen steuerlichen Begünstigungen werden angedacht, um mehr Elektrofahrzeuge auf die Straße zu bringen?

13. Was wird unter „Zulassung einer signifikanten Anzahl von Fahrzeugen bis zum Jahr 2020“ verstanden?

14. Inwieweit ist man noch im Soll von dem von Dr. Berlakovich genannten Ziel, dass man bis 2020 in Österreich in etwa 250.000 Elektrofahrzeuge auf die Straßen bringt?

15. Wie viele Ladestationen werden bis zum Ende des Umsetzungsplans aufgestellt werden, um die Infrastruktur zu verbessern?

16. Welche Maßnahmen, zu deren Umsetzung sich Ihr Ressort verpflichtet hat, wurden bis jetzt begonnen und/oder tatsächlich umgesetzt?

17. Wird es in Zukunft eine einheitliche Förderung auf Bundesebene geben?

18.  Werden bzw. wurden Mittel aus dem Budget Ihres Ressorts für
Forschungsprojekte zum Thema Elektroautos zur Verfügung gestellt?

19. Wenn ja, wie hoch waren die Mittelzuwendungen in den letzten 5 Jahren?

20. Für welche konkreten Projekte wurden und werden Mittel bereitgestellt?

 

 



[1] Selbstständiger Entschließungsantrag betreffend Rückvergütung der Mehrwertsteuer beim Kauf von ein- und mehrspurigen Elektrofahrzeugen (807/A(E))

[2] Richtlinie zur Unterstützung von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung – Klimafreundliche Mobilität

[3] Richtlinie für die Förderung von umweltfreundlichen Fahrzeugflotten

[4] http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/oesterreich/wien/1434499/Fur-alternative-Antriebe-fehlt-der-Anreiz

[5] http://www.spiegel.de/auto/aktuell/elektromobilitaet-in-norwegen-hauptsache-strom-a-913867.html

[6] http://steiermark.orf.at/news/stories/2518435/

[7] http://www.stromfahren.at/downloads/Jahresbericht2011-2012-Sonderedition.pdf

[8] http://www.stat.at/web_de/statistiken/verkehr/strasse/kraftfahrzeuge_-_neuzulassungen/index.html