1153/J XXV. GP

Eingelangt am 26.03.2014
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ANFRAGE

der Abgeordneten Peter Wurm, Bernhard Themessl
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Verzugszinsen-Abzocke gemäß § 59 Abs 1 ASVG

Folgende Regelung hat der Hauptverband der Sozialversicherungsträger im Dezember 2013 veröffentlicht: „Gemäß § 59 Abs. 1 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) berechnet sich der Hundertsatz für die Verzugszinsen jeweils für ein Kalenderjahr aus dem Basiszinssatz zuzüglich acht Prozentpunkten. Dabei ist der Basiszinssatz für das nächste Kalenderjahr maßgebend, der am 31.10. eines Kalenderjahres gilt. Der Basiszinssatz hat im Oktober 2013 minus 0,12 % betragen. Für rückständige Beiträge werden 2014 somit Verzugszinsen in der Höhe von 7,88 % in Rechnung gestellt.

Wie entstehen Verzugszinsen?

Die Sozialversicherungsbeiträge gelten grundsätzlich dann als zeitgerecht entrichtet, wenn sie binnen 15 Tagen nach deren Fälligkeit auf einem Konto des zuständigen Versicherungsträgers gutgebucht sind.

Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24. Dezember, so ist der nächste Tag, der nicht einer der vorgenannten Tage ist, als letzter Tag dieser Frist anzusehen.

Erfolgt die Einzahlung zwar verspätet, aber noch innerhalb von drei Tagen (Respirofrist) nach Ablauf der 15-Tage-Frist, bleibt dies ohne Verspätungsfolgen.

Fällt einer dieser drei Respirotage auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, den Karfreitag oder den 24. Dezember, so verlängert sich die Frist um diese(n) Tag(e) auf den folgenden Bankarbeitstag.

Werden die Beiträge auch unter Berücksichtigung der Respirofrist verspätet eingezahlt, fallen in der Regel Verzugszinsen ab dem 16. Tag an. (…)

Verzögerungen auf dem Bankweg gehen zu Lasten des Dienstgebers.
Wir empfehlen, die Sozialversicherungsbeiträge daher via Abbuchungsauftrag zu entrichten. Bei dieser Variante der Beitragseinzahlung werden die fälligen Sozialversicherungsbeiträge immer fristgerecht vom Konto des Zahlungspflichtigen abgebucht. (…)“


 

Im Sinne der von Ihnen und von Vizekanzler und Finanzminister Michael Spindelegger angekündigten „Entfesselung“ der Wirtschaft und der Steuerzahler von Belastungen ist dieses System der „Verzugszinsen-Abzocke“ jedenfalls äußerst befremdlich.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Welche Haltung als Wirtschaftsminister haben Sie gegenüber dem österreichischen System der „Verzugszinsen-Abzocke“ gemäß § 59 ASVG?

2.    Werden sie sich dafür einsetzen, dass die Verzugszinsen gesenkt bzw. abgeschafft werden?

3.    Wenn ja, wann?

4.    Wenn nein, warum nicht?