1156/J XXV. GP

Eingelangt am 27.03.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Schenk, Hagen

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Teleskop-Einsatzstöcke“

 

Auf der Homepage des BM.I kann man unter „Die Dienstwaffen der Bundespolizei“ Folgendes nachlesen: „Rechtliche Grundlage für den Waffengebrauch im Rahmen polizeilicher Zwangsbefugnisse ist das Waffengebrauchsgesetz 1969. Der Waffengebrauch muss sowohl dem Grunde als auch den Umständen nach gerechtfertigt sein. Der Zweck des Waffengebrauchs muss auf die Angriffs-, Widerstands- oder Fluchtunfähigkeit abzielen. Ein verhältnismäßiges Einschreiten ist geboten. Es muss geprüft werden, ob nicht auch mit weniger gefährlichen Maßnahmen oder mit Waffenwirkung gegen Sachen das Auslangen gefunden werden kann. Der angestrebte Erfolg muss im Verhältnis zu den voraussichtlich bewirkten Schäden stehen, und es muss beim Einsatz die am wenigsten gefährliche, gerade noch geeignet erscheinende Waffe, möglichst schonend angewendet werden.

 

Die Wahl der Dienstwaffen kann nur abhängig von der jeweiligen Situation getroffen werden und hängt von mehreren Faktoren ab, etwa die zahlenmäßige Stärke, körperliche und psychische Verfassung, Aggressivität sowie etwaige Bewaffnung des Gegenübers. Die zu erwartende Wirksamkeit verschiedener Waffen ist ebenso in die Überlegungen einzubeziehen wie eine mögliche Gefährdung unbeteiligter Personen. Auf die Einhaltung der Menschenrechte ist zu jedem Zeitpunkt einer Amtshandlung zu achten.“

 

Die Erfahrungen bei der Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland haben dazu geführt, dass bei der EURO 2008 polizeiliche Einsätze nicht nur an den Spieltagen stattfanden. Vielmehr wurde ein Hauptaugenmerk auf die „Fanzonen“ (Fanmeilen, Public-Viewings) gerichtet, die auch an den Nichtspieltagen verstärkte polizeiliche Überwachungsmaßnahmen erforderten.

 

Angeblich wurden im Vorfeld der Fußball-EM 2008 700 Teleskop-Einsatzstöcke (TES) für die österreichische Polizei angeschafft. Anscheinend wurden diese TES ausschließlich während der EM als Ausrüstung für Angehörige der Ordnungsdienstpolizei zum Einsatz gebracht.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres nachstehende


Anfrage:

 

1.    Wie viele Teleskop-Einsatzstöcke wurden insgesamt wann und auf welche Veranlassung vom BM.I angeschafft?

 

2.    Wie hoch waren die Kosten für die Anschaffung dieser Teleskop-Einsatzstöcke insgesamt?

 

3.    Welchen Wert haben die Teleskop-Einsatzstöcke zum jetzigen Zeitpunkt (Einlangen der Anfrage) in Summe?

 

4.    Wie viele Teleskop-Einsatzstöcke befinden sich derzeit (Einlangen der Anfrage) im Eigentum und Besitz des BM.I?

 

5.    Wer (welche Einheiten/Dienststellen) wurde mit den Teleskop-Einsatzstöcken ausgestattet?

 

6.    Befinden sich die Teleskop-Einsatzstöcke weiterhin im Einsatz?

 

a.    Wenn ja, von welchen Einheiten/Dienststellen werden die Teleskop-Einsatzstöcke verwendet?

 

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

c.    Wenn nein, welche weitere Vorgehensweise ist bezüglich der TES geplant (z.B. Verkauf, weitere Lagerung…)?

 

7.    In wie vielen Fällen wurden die Teleskop-Einsatzstöcke tatsächlich als Dienstwaffe zum Einsatz gebracht?

 

8.    Wird grundsätzlich von Ihnen oder Ihrem Ressort geplant, neue Dienstwaffen für die Exekutive anzuschaffen?

 

a.    Wenn ja, welche Anschaffungen sind in diesem Zusammenhang wann geplant und welche Finanzmittel haben Sie für solche Anschaffungen im Budget des BM.I eingeplant?