1157/J XXV. GP

Eingelangt am 27.03.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneter Steinbichler

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

 

betreffend „Klage der Europäischen Kommission gegen Österreich wegen Nichtumsetzung der Richtlinie über erneuerbare Energien

 

 

In der Pressemitteilung IP/13/1113 der EU-Kommission vom 20.11.2013 heißt es u.a.:

 

„Die Europäische Kommission verklagt Österreich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union wegen Nichtumsetzung der Richtlinie über erneuerbare Energien. Ziel der Richtlinie ist es, bis zum Jahr 2020 in der EU eine Erneuerbare-Energien-Quote von 20% zu erreichen. Die Frist für die Umsetzung der genannten Richtlinie durch die Mitgliedstaaten war der 5. Dezember 2010.

Die Kommission schlägt vor, ein tägliches Zwangsgeld von 40.512 EUR zu verhängen. Bei der Festlegung der vorgeschlagenen Zwangsgelder werden Dauer und Schwere des Verstoßes berücksichtigt. Im Falle eines positiven Urteils des Gerichtshofs sind die täglichen Zwangsgelder vom Datum der Verkündung des Urteils bis zum Abschluss der Umsetzung zu zahlen. Über die endgültige Höhe der Zwangsgelder entscheidet der Gerichtshof.  Mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens (Januar 2011) und einer mit Gründen versehenen Stellungnahme (September 2012) an Österreich hat die Kommission das Problem der fehlenden Umsetzung der Richtlinie bereits thematisiert. Trotz dieser Schritte steht die Umsetzung in Österreich noch aus. Österreich hat bereits einen erheblichen Teil der aufgrund der Richtlinie erforderlichen Rechtsvorschriften verabschiedet. Allerdings müssen einige Bestimmungen noch in nationales Recht umgesetzt werden. Dabei handelt es sich um die Regelung der Netzeinspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen und um die Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe. Der Gewährleistung eines angemessenen Netzzugangs und der Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen misst die Kommission besonders große Bedeutung zu (…) “

 

Der Herr Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat auf die Frage „Was seit September 2012 unternommen wurde bzw. nun unternommen wird, damit Österreich einer Verurteilung und der Höchstgerichtstrafe noch entgehen kann?“ wie folgt geantwortet:

 

„Die genannte mit Gründen versehene Stellungnahme der EK, datiert mit 1. Oktober 2012, wurde unter Mitarbeit u.a. des BMLFUW mit Schreiben des Bundeskanzleramts vom 3. Dezember 2012 fristgerecht beantwortet. Hinsichtlich der genannten zweiten Umsetzungsmaßnahme des BMLFUW, der Novelle zur Kraftstoffverordnung, wurde die Notifizierung an die EK umgehend veranlasst. Die Festlegung der weiteren Vorgangsweise hinsichtlich der österreichischen Stellungnahme obliegt dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend bzw. dem Bundeskanzleramt. Im eigenen Wirkungsbereich des BMLFUW werden gegenwärtig die Inhalte der Klagsschrift geprüft.“


Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft nachstehende

Anfrage

Was wurde seit September 2012 Seiten Ihres Ressorts unternommen bzw. wird derzeit unternommen, damit Österreich einer Verurteilung und Höchstgerichtstrafe noch entgehen kann?