1158/J XXV. GP

Eingelangt am 27.03.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hagen

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend „Abtreibung bei einer Minderjährigen mit Unterstützung des Jugendamtes Wien“

 

Durch die Bürgerinitiative Kinderrechte wurde bekannt, dass offenbar eine Mitarbeiterin des Wiener Jugendamtes am 28.10.2013 ein sechzehnjähriges Mädchen gegen den Willen der obsorgeberechtigten Mutter bei einem Schwangerschaftsabbruch in einem Ambulatorium des ersten Wiener Gemeindebezirkes unterstützte. Dazu bemerkenswert ist, dass die obsorgeberechtigte Mutter zuvor gegenüber dem Jugendamt die Bereitschaft geäußert hat, ihr potentielles Enkelkind bei sich aufnehmen und aufziehen zu wollen. Laut Angaben der Mutter war es bereits die zweite Abtreibung ihrer Tochter innerhalb eines Jahres, die erste Abtreibung erfolgte am 12.4.2013.

Hervorzuheben ist, dass das Mädchen an einer von Medizinern diagnostizierten psychischen Erkrankung (Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ) leidet und eine Zustimmung der Mutter zur Abtreibung nicht eingeholt wurde. Weiters war das Mädchen bisher fünfzehn Mal abgängig, sie äußerte mehrfach Suiziddrohungen und wurde mit Psychopharmaka behandelt. Mehrere Strafanzeigen gegen sie liegen vor.

Das Amt für Jugend und Familie ermöglichte der Minderjährigen, als diese in dessen Obhut stand (durch freiwillige Vereinbarung), eine eigene Wohnung gemeinsam mit dem minderjährigen Kindesvater.

Alles in allem könnte in diesem Zusammenhang § 98 Abs. 1 StGB von Relevanz sein. Danach ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen, wer ohne Einwilligung der Schwangeren deren Schwangerschaft abbricht. Insofern ist beispielsweise fraglich, ob die Staatsanwaltschaft bereits Kenntnis vom Sachverhalt hat und diesbezügliche Ermittlungen eingeleitet wurden.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Justiz folgende


Anfrage

 

1.    Haben Sie oder Beamte Ihres Ministeriums von diesem Vorfall Kenntnis?

2.    Wurde diesbezüglich von der Staatsanwaltschaft Wien ein Verfahren eingeleitet?

3.    Wenn ja, wann und von wem wurde ein diesbezügliches Verfahren eingeleitet, welche Ermittlungsschritte sind bereits erfolgt und welche Ergebnisse gibt es?

4.    Wenn ja, wie ist der Verfahrensstand?

5.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Wurde im Zusammenhang mit oben erwähntem Sachverhalt Anzeige erhoben?

7.    Wenn ja, wann wurde eine diesbezügliche Anzeige durch wen erhoben?

8.    Wenn nein, warum nicht? 

9.    Welche konkreten Regelungen und Vorgaben gibt es hinsichtlich der Vergabe von Wohnungen und Wohngemeinschaften (teils ohne Aufsicht) durch das Wiener Jugendamt an Minderjährige?

10.  Wie viele Fälle wurden verfolgt und abgeurteilt, in denen Frauen zur Abtreibung genötigt wurden? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland und Tatbeständen bzw. Verurteilungen)

11.  Sind Ihnen bzw. ihrem Ressort Fälle bekannt, in denen Frauen zur Abtreibung „gedrängt“ wurden, indem man ihnen in Aussicht stellte, dass das Kind auf jeden Fall abgenommen werde, wenn es zur Welt kommt?

12.  Wenn ja, welche und wie viele solcher Fälle wurden dem Bundesministerium für Justiz namhaft gemacht?

13.  Sind Ihnen strafrechtlich relevante Fälle bekannt, in denen bei Minderjährigen unter Obhut der SOS-Kinderdörfer Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt worden sind?

14.  Wenn ja, wie viele solche Schwangerschaftsabbrüche sind Ihnen und Ihrem Ressort bekannt (In Bezug auf SOS-Kinderdörfer oder ähnliche Einrichtungen)?

15.  Sehen Sie die Notwendigkeit eines eigenen Jugendgerichtshofes und von Einrichtungen, in welchen straffällige Jugendliche untergebracht werden können (Jugendvollzugsanstalt)?