1160/J XXV. GP

Eingelangt am 27.03.2014
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Anfrage

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister im Bundeskanzleramt

betreffend  Kontrollleistung der Bundestheater-Holding

BEGRÜNDUNG

 

Der parlamentarische Kulturausschuss vom 13. März 2014 hat zwar in einigen Punkten Klärung hinsichtlich des Problemfeldes Burgtheater gebracht, viele Fragen sind aber offen geblieben, insbesondere was die Verantwortung der Holding und des Ministeriums zur Vertragserstellung betrifft. Darüber hinaus hat Bundestheater-General Georg Springer einige neue, bisher unbeleuchtet gebliebene Aspekte in die Diskussion eingebracht.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)        Seit wann wusste der Aufsichtsrat des Burgtheaters davon, dass Matthias Hartmann mit Peter F. Raddatz eine externe Prüfinstanz einschaltete, um die finanziellen Usancen im Burgtheater zu untersuchen?

2)        Hat Peter F. Raddatz seine Tätigkeit mit Zustimmung des Aufsichtsrates aufgenommen?

3)        Wurde der Aufsichtsrat über die Ergebnisse der Untersuchung von Herrn Raddatz informiert?

4)        Wenn ja, wie hat der Aufsichtsrat reagiert?

5)        Wenn nein, warum nicht?

6)        Wie hoch war das Honorar, das Peter F. Raddatz für seine Tätigkeit erhielt?


7)        Existiert hinsichtlich der Tätigkeit von Peter F. Raddatz am Burgtheater irgendeine schriftlich festgehaltene vertragliche Grundlage?

8)        Wenn ja, was beinhaltet dieser Vertrag?

9)        Wenn nein, warum nicht?

10)     Auf welcher datenschutzrechtlichen Grundlage hat Peter F. Raddatz Einsicht in die Gebarung des Burgtheaters genommen? Immerhin wurde dem Parlament zur selben Zeit die Einsicht in das Ergebnis der Effizienzanalyse mit der Begründung verweigert, es handle sich um sensible kaufmännische Daten, die Konkurrenzunternehmen nutzen könnten. Peter F. Raddatz wurde kurz danach kaufmännischer Geschäftsführer am Schauspielhaus Hamburg.

11)     Was waren die konkreten Inhalte des Management Letters, den die KPMG im Zuge des Jahresabschlusses 2011/12  Anfang 2013 dem Aufsichtsrat überreichte?

12)     Seit wann wusste Ihr Ministerium von den Liquiditätsengpässen im Burgtheater?

13)     Seit wann wusste der Aufsichtsrat der Bundestheater-Holding von den Liquiditätsengpässen im Burgtheater?

14)     Wie reagierte Ihr Ministerium auf die Nachricht vom „Notfallplan“, der in der Aufsichtsratssitzung vom 21. Juni 2013 aufgrund der fatalen Liquiditätssituation des Burgtheaters beschlossen werden musste?

15)     Welche Schritte setzte Ihr Ministerium, nachdem ihm im Anschluss an die Aufsichtsratssitzung vom 21. Juni 2013 mitgeteilt worden war, dass das Burgtheater knapp vor der Zahlungsunfähigkeit stehe?

16)     Welche Ergebnisse hat die „nähere Analyse des Kostenanstiegs“ im Bereich der Leading Teams gebracht, die der Aufsichtsrat gemäß Sitzungsprotokoll vom 21. Juni 2013 durchzuführen beabsichtigte?

17)     Wie hat der Aufsichtsrat am 21. Juni 2013 auf die Aussage von Herrn Hartmann reagiert, die „finanzielle Gesamtentwicklung“ seines Hauses sei für ihn „schwer erkennbar“?

18)     Gemäß Rechtsgutachten von DBJ existiert im Burgtheater seit vielen Jahren kein funktionierendes internes Kontrollsystem (IKS). Hat sich die Bundestheater-Holding dieser Auffassung mittlerweile angeschlossen?

19)     Seit wann ist die Bundestheater-Holding der Ansicht, dass das IKS nicht funktioniert?

20)     Wie konnte es der Bundestheater-Holding verborgen bleiben, dass im Burgtheater jahrelang kein funktionierendes IKS existierte?

21)     Seit wann verfügt das Burgtheater nach Ansicht der Bundestheater-Holding über kein funktionierendes IKS mehr?

22)     Wie konnten die Direktoren Bachler, Peymann und Benning das Haus ohne funktionierendes IKS führen?

23)     Was hat die interne Revision der Bundestheater-Holding im Burgtheater untersucht und was hat sie dabei herausgefunden?

24)     Wie Georg Springer im Kulturausschuss am 13. März 2014 ausführte, waren im Jahr 2010 die Verhandlungen mit einer neuen kaufmännischen Geschäftsführung schon weit fortgeschritten, dann wurden die Verhandler, so Georg Springer, aber „im letzten Moment mit Gagenforderungen hinters Licht geführt“. Welche Kenntnis hat der Aufsichtsrat von diesem Verhandlungsprozess, und welche Konsequenzen ergaben sich aus dem Abbruch dieser Verhandlungen?

25)     Wer trägt aus Ihrer Sicht die Verantwortung für Matthias Hartmanns ursprünglichen Dienstvertrag?

26)     Hat Ihre Amtsvorgängerin Claudia Schmied dem Burgtheater für 2014 eine Budgeterhöhung in mehrfacher Millionenhöhe in Aussicht gestellt?

27)     Wer trägt die Verantwortung für die Ausgestaltung der Dienstverträge für künstlerische Geschäftsführungen an den Bundestheatern?

28)     Werden Sie dafür Sorge tragen, dass es in Zukunft eine Geschäftsordnung für die Geschäftsführung des Burgtheaters gibt, die Arbeiten außerhalb des Hauses einschränkt und nur nach Genehmigung durch den Aufsichtsrat ermöglicht?

29)     Werden Sie Rechtsgutachten darüber einholen, ob möglicherweise schadenersatzrechtliche Forderungen gegenüber der Wirtschaftsprüfungsagentur PWC bestehen, deren Genehmigung einer zumindest unüblichen Abschreibungspraxis von Produktionen das aktuelle Debakel begünstigt haben dürfte?

30)     Wie hoch ist das Honorar, das die Krisenkommunikationsagentur Gaisberg Consulting von der Bundestheater-Holding im Rahmen der Affäre um das Burgtheater erhalten hat?

31)     Am 27. Februar 2014 war in der APA von einem Gutachten der Anwaltskanzlei CMS Heinz Hartwig zu lesen, das sich mit der Verantwortung von Geschäftsführung, Aufsichtsrat bzw. Holding beschäftigte. Hat CMS mittlerweile ein weiteres Gutachten vorgelegt, das zu anderen Schlüssen gelangt?

32)     Falls ja, wer hat dieses neue Gutachten in Auftrag gegeben, und was war der Anlass dafür?

33)     Haben Sie zum Desaster an der Burg neben der Verantwortlichkeit von Direktor Hartmann auch die mögliche Verantwortung der Holding oder des Aufsichtsrates prüfen lassen?

34)     Wenn ja, was ist das Ergebnis dieser Prüfung?

35)     Wenn nein, warum nicht?