1164/J XXV. GP

Eingelangt am 27.03.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend Frühe sprachliche Förderung in Kinderbetreuungseinrichtungen

BEGRÜNDUNG

 

Im Jahr 2008 wurde erstmals zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG eine Vereinbarung über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen geschlossen. Der Bund leistete zwischen 2008 und 2010 jährlich 5 Mio Euro für die sprachliche Frühförderung.

Nach einem zweijährigen Investitions-Stopp wurde 2012 erneut eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen geschlossen. Für die Jahre 2012 bis 2014 wurde vom Bund die Kostenbeteiligung in der Höhe von fünf Millionen Euro jährlich für frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen unter der Voraussetzung zugesagt, dass zwischen Bund und Ländern eine partnerschaftliche Finanzierung zu gleichen Teilen erfolgt.

Gemeinsam verfolgen Bund und Länder das Ziel, dass drei bis sechsjährige Kinder mit mangelnden Deutschkenntnissen, in Kindergärten so gefördert werden, dass sie bei Eintritt in die Volksschule die Unterrichtssprache Deutsch nach den „Bildungsstandards zur Sprech- und Sprachkompetenz“ zu Beginn der Schulpflicht möglichst beherrschen.

Die Sprachförderung passiert in Österreich durch ElementarpädagogInnen bzw. sonstiges qualifiziertes Personal. Im Rahmen der 15a-Vereinbarung verpflichten sich die Länder gemäß Art. 3 Z3 eine jährliche Sprachstandsfeststellung durchzuführen. Für die Durchführung stehen der Beobachtungsbogen zur Erfassung der Sprachkompetenz in Deutsch von Kindern mit Deutsch als Erstsprache (BESK 2.0) sowie der Beobachtungsbogen zur Erfassung der Sprachkompetenz in Deutsch von Kindern mit Deutsch als Zweitsprache (BESK-DaZ 2.0) zur Verfügung. Bei jenen Kindern, die als sprachförderungswürdig identifiziert werden und in Folge sprachlich gefördert werden, sind die Länder dazu verpflichtet, im Folgejahr eine erneute Sprachstandsfeststellung durchzuführen.

Bis 30. November jeden Jahres (z.B. 2013) müssen die Länder dem BMI einen Schlussbericht vorlegen. Diese werden vom Österreichischen Integrationsfonds geprüft und zu einem Evaluierungsschlussbericht für das BMI zusammengefasst.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie viele 3-6-Jährige fanden sich im Jahr 2012, sowie im Jahr 2013 in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen (aufgeschlüsselt nach Jahr und Bundesländern)?

2.    Bei wie viel der 3-6-Jährigen wurde im Jahr 2012, sowie im Jahr 2013 eine Sprachstandsfeststellung durchgeführt (aufgeschlüsselt nach Jahr und Bundesländern)?

3.    Welche Altersgruppe wurde 2012 und 2013 jeweils getestet (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)?

4.    Wie viel Prozent der getesteten Kinder weisen im Jahr 2012 und 2013 einen Sprachförderungsbedarf auf (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)?

5.    Wie viele Prozent sind davon Kinder mit Deutsch als Erstsprache (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)?

6.    Gemäß 15a-Vereinbarung sind die Länder dazu verpflichtet, jene Kinder, die eine Sprachförderung erhalten, im Folgejahr erneut zu testen. Liegen hierzu Ergebnisse vor, die einen Rückschluss auf die Wirksamkeit der sprachlichen Frühförderung zulassen?

7.    2014 laufen die Bundesmittel für die frühe sprachliche Förderung im Rahmen der 15a-Vereinbarung aus. Wird es eine Fortsetzung der finanziellen Unterstützung der sprachlichen Frühförderung geben?

8.    Wenn ja, in welcher Höhe?

9.    Ab wann bzw. für welche Dauer werden den Ländern wieder Bundesmittel für die Sprachförderung zur Verfügung gestellt?

10. Werden die Mittel für die Sprachförderung aus den budgetierten 350 Mio für den Ausbau der Kinderbetreuung herangezogen?

11. Wenn nein, warum wird es keine weitere Förderung mehr geben?

12. Die Einführung eines zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres findet sich im Regierungsübereinkommen. Wann wird dieses eingeführt? Wie viel ist für die Umsetzung budgetiert?

13. Laut Regierungsübereinkommen soll dafür neben der Sprachkompetenz auch der Entwicklungsstand des Kindes analysiert werden. Für die Überprüfung des Sprachstandes gibt es bereits ein entwickeltes Prozedere. Nach welchem Verfahren soll der Entwicklungsstand des Kindes getestet werden?


14. Mit welchen Kosten rechnen sie bei der Einführung eines zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres, wenn nur jene Kinder verpflichtet werden, die Sprach- und Entwicklungsdefizite aufweisen?

15. Mit welchen Kosten rechnen sie bei der Einführung eines zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres, wenn alle Kinder dazu verpflichtet würden?

16. Ist für sie die Einführung eines zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres denkbar, das für Familien nicht kostenlos sein wird?

17. Der Österreichische Integrationsfonds prüft die jährlichen Schlussberichte der Länder und verfasst lt. 15a-Vereinbarung einen Evaluierungsschlussbericht für das BMI. Liegen die Evaluierungs-Schlussberichte für 2012 und 2013 bereits vor? Gedenken sie, diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen?