Eingelangt am 27.03.2014
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ANFRAGE
der
Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Peter Wurm
und
weiterer Abgeordneter
an die
Bundesministerin für Familien und Jugend
betreffend
Familienbeihilfe für ausländische Kinder im EU- und EWR-Raum, deren
Eltern ihren Lebensmittelpunkt in Oberösterreich hatten
Die Lebenshaltungskosten in einem Land wie Rumänien
oder Bulgarien betragen in etwa die Hälfte der österreichischen
Lebenshaltungskosten. Gleichzeitig wird für im EU-/EWR-Raum lebende Kinder, deren Eltern ihren
Lebensmittelpunkt in Österreich haben, die österreichische
Familienbeihilfe in voller Höhe ausbezahlt.
Bereits
2010 hatte der damalige Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka (ÖVP)
vorgeschlagen, die Familienbeihilfe für Kinder, deren Eltern zwar in Österreich
arbeiten, die selbst aber im Heimatland geblieben waren, auf das Niveau der
jeweiligen Lebenshaltungskosten im Wohnsitzland der Kinder herunter zu
schrauben. In der
Tageszeitung „Die Presse“ vom 4. Mai 2010 verwies Lopatka als Beispiel auf „den
‚gravierenden Unterschied‘ zwischen den Leistungen für Kinder
ab dem zehnten Lebensjahr in Österreich und der Slowakei.“
Die Familienbeihilfe
der Höhe nach an den Lebenserhaltungsindex im jeweiligen Land anzupassen, stellt keine Diskriminierung
von beispielsweise rumänischen oder bulgarischen Eltern oder ihrer Kinder
dar, im Gegenteil: Sie würde das Missverhältnis, das durch den Bezug
der vollen Höhe der österreichischen Familienbeihilfe und den
Lebenshaltungskosten im jeweiligen Herkunftsland entsteht, korrigieren.
In diesem
Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für
Familien und Jugend nachstehende
ANFRAGE
- Für wie viele im EU-
bzw. EWR-Raum lebende Kinder, deren Eltern zu diesem Zeitpunkt ihren
Lebensmittelpunkt in Oberösterreich hatten, wurde jeweils in den
Jahren 2010 bis 2013 die österreichische Familienbeihilfe ausbezahlt
– einzeln aufgeschlüsselt nach dem Herkunftsland der Eltern
bzw. dem Wohnsitzland der Kinder?
- Wie viele dieser Kinder
waren unter 18 Jahren, wie viele dieser Kinder über 18?
- Von wie vielen dieser
Kinder waren die Eltern jeweils in den Jahren 2010 bis 2013 während
des Bezugs der Familienbeihilfe durchgängig in einem
Beschäftigungsverhältnis oder selbstständig
erwerbstätig – einzeln aufgeschlüsselt nach dem
Herkunftsland der Eltern bzw. dem Wohnsitzland der Kinder?
- Wie viele dieser Kinder
waren unter 18 Jahren, wie viele über 18?
- Von wie vielen dieser
Kinder bezogen die Eltern jeweils in den Jahren 2010 bis 2013 während
des Bezugs der Familienbeihilfe zumindest teilweise Arbeitslosenunterstützung
– einzeln aufgeschlüsselt nach dem Herkunftsland der Eltern
bzw. dem Wohnsitzland der Kinder?
- Wie viele dieser Kinder
waren unter 18 Jahren, wie viele über 18?
- Von wie vielen dieser
Kinder bezogen die Eltern jeweils in den Jahren 2010 bis 2013 während
des Bezugs der Familienbeihilfe zumindest teilweise Notstandshilfe –
einzeln aufgeschlüsselt nach dem Herkunftsland der Eltern bzw. dem
Wohnsitzland der Kinder?
- Wie viele dieser Kinder
waren unter 18 Jahren, wie viele über 18?
- Wie hoch waren jeweils in
den Jahren 2010 bis 2013 die Gesamtkosten der Familienbeihilfe für im
EU-bzw. EWR-Raum lebende Kinder, deren Eltern während des Bezugs der
Familienbeihilfe in Oberösterreich ihren Lebensmittelpunkt hatten
– einzeln aufgeschlüsselt nach dem Herkunftsland der Eltern
bzw. dem Wohnsitzland der Kinder?
- Wie schlüsseln sich
die Kosten auf – nach Kindern über 18 und Kindern unter 18
Jahren?
- Wie hoch waren jeweils in
den Jahren 2010 bis 2013 die Gesamtkosten der Familienbeihilfe für die
Kinder, deren Eltern während des Bezugs der österreichischen Familienbeihilfe
durchgängig in einem Beschäftigungsverhältnis oder
selbstständig erwerbstätig waren – einzeln
aufgeschlüsselt nach dem Herkunftsland der Eltern bzw. dem Wohnsitzland
der Kinder?
- Wie schlüsseln sich
die Kosten auf – nach Kindern über 18 und Kindern unter 18
Jahren?
- Wie hoch waren jeweils in
den Jahren 2010 bis 2013 die Gesamtkosten der Familienbeihilfe für
die Kinder, deren Eltern während des Bezugs der österreichischen
Familienbeihilfe zumindest zeitweise arbeitslos gemeldet waren – einzeln
aufgeschlüsselt nach dem Herkunftsland der Eltern bzw. dem
Wohnsitzland der Kinder?
- Wie schlüsseln sich
die Kosten auf – nach Kindern über 18 und Kindern unter 18
Jahren?
- Wie hoch waren jeweils in
den Jahren 2010 bis 2013 die Gesamtkosten der Familienbeihilfe für
die Kinder, deren Eltern während des Bezugs der österreichischen
Familienbeihilfe zumindest teilweise Notstandshilfe bezogen haben –
einzeln aufgeschlüsselt nach dem Herkunftsland der Eltern bzw. dem
Wohnsitzland der Kinder?
- Wie schlüsseln sich
die Kosten auf – nach Kindern über 18 und Kindern unter 18
Jahren?
- Für wie viele im EU-
bzw. EWR-Raum lebende Kinder, deren Eltern zu diesem Zeitpunkt ihren
Lebensmittelpunkt in Oberösterreich hatten, wurde jeweils in den
Jahren 2010 bis 2013 der Mehrkindzuschlag ausbezahlt – einzeln
aufgeschlüsselt nach dem Herkunftsland der Eltern bzw. dem Wohnsitzland
der Kinder?
- Wie hoch waren jeweils in
den Jahren 2010 bis 2013 die Kosten für diesen Mehrkindzuschlag –
einzeln aufgeschlüsselt nach dem Herkunftsland der Eltern bzw. dem
Wohnsitzland der Kinder?