1184/J XXV. GP

Eingelangt am 27.03.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Gerhard Schmid

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Finanzplanungen rund um die angebliche ESM-Bank

 

 

In verschiedenen Medienberichten der letzten Wochen und Monaten wird immer wieder die Befürchtung geäußert, dass sich der ESM zu einer Bank mit zahlreichen Sonderrechten entwickelt.

 

„Vielfach erklärtes Ziel aller Euro-Rettungsaktionen über EZB und (u.a.) über die ESM-Bank ist die „Überwindung des europäischen Nationalstaates“, die „Aufgabe der Fata Morgana der strikten Unabhängigkeit der nationalen Unabhängigkeit“, so etwa der Präsident der Europäischen Kommission, Manuel Barroso, der auch meinte, die „Autorität“ der EU-Kommission habe nicht nur das Recht nationale Gesetze auf Übereinstimmung mit den (von der Kommission festgesetzten) Werten der europäischen Gemeinschaft zu überprüfen (sprich: deren Änderung zu verlangen), sondern das gelte auch für die Verfassungen der einzelnen Mitgliedstaaten selbst. Die völlig undemokratisch eingesetzten EU-Kommissare maßen sich also an, die deutsche Verfassung zu überprüfen und ggf. deren Abänderung (oder Aufhebung?) im Sinne ihres geplanten großeuropäischen Superstaates zu fordern. Ja wo sind wir denn?!

Die ESM-Bank wird also zukünftig Europa kontrollieren (zusammen mit der EZB und den EU-Kommissaren). Aber wer kontrolliert die ESM-Bank? Niemand! ….“, so ein Gastkommentar in den Deutsche Wirtschafts-Nachrichten.

 

Auch einem Artikel der KRONE von Anfang März 2014 war abzuleiten, dass die EU beabsichtigt, den Rettungsschirm ESM in eine permanente EU-Bank umzuwandeln. Dabei wird der Beitrag unserer Republik auf € 20 Mrd. geschätzt und sollte am 20. April 2014 mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen fällig werden. Diese Summe kann sich aber zu Gunsten einer Ausfallhaftung jener EU-Mitgliedsstaaten, welcher ihrer Zahlungsverpflichtung nicht in voller Höhe nachkommen können, in unbekannter Höhe erhöhen.

 


Aus der Sicht des Steuerzahlers ergibt sich daher die Frage, wie beim Budget 2014 sowie bei den darauf folgenden Budgets diese 20 Milliarden Euro an Zahlungen bewältigen werden und inwieweit dies nur mit einem entsprechenden Belastungspaket durch die Bevölkerung aufzubringen ist. Es dürfte nicht der Fall sein, dass der angesprochene Umwandlungsbeitrag von € 20 Mrd. im Budget 2014 enthalten sein wird.

 

Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Gibt es Bestrebungen, den ESM in eine permanente EU-Bank umzuwandeln?

2.    Wenn ja, wie sieht der entsprechende Zeitplan aus?

3.    Wenn ja, wie hoch wird der finanzielle Beitrag Österreichs an dieser Bank sein?

4.    Wenn ja, wie erfolgt die Finanzierung angesprochenen Betrages?

5.    Inwieweit können in den vergangenen Jahren erfolgten wiederholten Zahlungen in den Rettungsschirm als Acontozahlung in Abzug gebracht werden?

6.    Mit welchen Zusatzbelastungen hat die Bevölkerung zu rechnen?