1189/J XXV. GP

Eingelangt am 27.03.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Deimek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Goldlagerung und die „Guidelines“ des IWF

 

 

In 27/AB, XXV. GP, und 28/AB, XXV. GP, verwies der Finanzminister im Umfeld der Problematik der seitens der Oesterreichischen Nationalbank präferierten ausländischen Goldlagerung und das veraltete Lagerstellenkonzept auf die „Guidelines des Internationalen Währungsfonds“. In beiden Anfragebeantwortungen wird dazu wortgleich folgendes ausgeführt:

„Die Goldbestände werden von den Zentralbanken nach den Grundsätzen der Sicherheit und der Liquidität verwaltet, die auch in den Guidelines des Internationalen Währungsfonds angeführt sind. Die Währungsreserven werden daher so gehalten beziehungsweise investiert, dass der Wert der Reserven erhalten bleibt und gleichzeitig die Reserven für allfällige währungspolitische Maßnahmen rasch zur Verfügung stehen.“

 

Untenstehend folgen die ins Treffen geführten Richtlinien des Internationalen Währungsfonds, die sich – mit Stand vom 22. Jänner dieses Jahres - unter folgendem Link finden: https://www.imf.org/external/np/mae/ferm/eng/:

„Official foreign exchange reserves. Those external assets that are readily available to and controlled by monetary authorities for direct financing of payments imbalances, for indirectly regulating the magnitudes of such imbalances through intervention in exchange markets to affect the currency exchange rate, and/or for other purposes.34 To meet this definition, reserve assets need to be liquid or marketable foreign currency assets that are under the effective control of, or "useable" by, the reserve manager and held in the form of convertible foreign currency claims of the authorities on nonresidents. To be recognized as part of official foreign exchange reserves, gold must be held by the monetary authorities, as monetary gold.” In den Fußnoten findet sich folgende Ergänzung: „Official foreign exchange reserves may also include holdings of gold. Such holdings would need to be held by the authorities as monetary gold so as to ensure ready availability for sale and delivery on world bullion markets.”

 

Man orientiert sich also an Leitlinien jener Organisation, die regelmäßig in die Kritik gerät und offiziell Massenenteignungen andachte. In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wann soll das in Kraft befindliche und auf den Paradigmen des Kalten Krieges beruhende Lagerstellenkonzept für die Goldbestände der OeNB adaptiert werden?

2.    Wie bewerten Sie die Tatsache, dass etwa die Deutsche Bundesbank ein neues Lagerstellenkonzept für ihre Goldbestände präsentiert hat, das vorsieht, 50 Prozent der Bestände im Inland zu lagern?

3.    Weshalb vertraut die OeNB nahezu blind auf die „Guidelines“ des IWF?

4.    Unter welchen Aspekten trägt das Lagerstellenkonzept politischen Entwicklungen abseits der Finanzmärkte Rechnung?

5.    Sind unter „allfällige(n) währungspolitische(n) Maßnahmen“ auch Interventionen zur Eurorettung zu verstehen, in denen das Gold der OeNB eingesetzt wird?