1200/J XXV. GP

Eingelangt am 27.03.2014
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend Pflegepraktikumsverbot für deutsche Medizinstudenten

 

Immer öfter weichen österreichische Staatsbürger, welche ein Medizinstudium absolvieren möchten, in benachbarte EU-Länder wie die Bundesrepublik Deutschland aus, da in Österreich nicht ausreichend Studienplätze vorhanden sind bzw. der Aufnahmetest, trotz ausgezeichnetem Maturaerfolg, nicht bestanden wird. In der Bundesrepublik Deutschland steht einer Zulassung zum Medizinstudium nichts im Wege, sofern die Matura mit ausreichend gutem Erfolg abgeschlossen wurde.

Im Zuge des Medizinstudiums an deutschen Universitäten muss in der Vorklinik ein sogenanntes Pflegepraktikum absolviert werden. Hierbei sollen die Studierenden einen Einblick in einfache Tätigkeiten der Krankenpflege, vom Bettenmachen bis Körperpflege, bekommen.

 

Auf die Anfragen mehrerer österreichischer, an deutschen Medizin-Universitäten studierender Staatsbürger, ob besagtes Pflegepraktikum an einem österreichischen Krankenhaus absolviert werden könne, hagelte es ausschließlich Absagen.

Die Begründung lautete, dass „aus berufsrechtlicher Sicht ein Tätigwerden von deutschen Medizinstudenten/-innen am Krankenbett im Sinne der Durchführung eines Krankenpflegepraktikums an österreichischen Krankenanstalten nicht zulässig ist“.

In Zeiten, in denen der Ärztemangel in Österreich allgegenwärtig ist und die Abwanderung österreichischer Ärzte in benachbarte EU-Staaten stetig zunimmt, wäre es enorm wichtig, angehende österreichische Ärzte an die heimischen Krankenanstalten zu binden und ihnen einen beruflichen Start in Österreich zu ermöglichen. Bürokratische und rechtliche Hürden, wie das Untersagen von Pflegepraktika für im EU-Ausland studierenden österreichischen Staatsbürger, sind kontraproduktiv und nicht begrüßenswert.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende


ANFRAGE

 

1.    Bestehen in Ihrem Ressort Bestrebungen, für das oben beschriebene Pflichtpraktikum die gesetzlichen Grundlagen in Österreich zu schaffen, um österreichischen Studenten der Medizin, die aus Platzmangel in der Bundesrepublik Deutschland studieren müssen, an die heimischen Krankenanstalten zu binden und damit dem österreichischen Ärztemangel entgegenzuwirken?

2.    Wenn ja, wann werden die Ergebnisse vorgelegt?

3.    Wenn nein, warum gibt es keine Bestrebungen Ihres Ressorts, österreichischen Medizinstudenten, die aus Platzmangel in der Bundesrepublik Deutschland studieren müssen, an die heimischen Krankenanstalten zu binden und damit dem österreichischen Ärztemangel entgegenzuwirken?