1210/J XXV. GP

Eingelangt am 27.03.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mario Kunasek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Einführung von „Social Media“ im Bundesheer

 

Im Rahmen der Reform der Wehrpflicht sollen, zur Sicherstellung einer zielgerichteten Information über die Möglichkeiten im Rahmen des Wehrdienstes, Stellungspflichtige bereits vor der Stellung umfassend informiert werden. Dazu wird unter anderem auch „Social Media“ im Bundesheer eingeführt. (Quelle: Bericht zur Reform des Wehrdienstes, 60.) Es wird beispielsweise ein Facebookauftritt des Österreichischen Bundesheeres betrieben, der rund 15.000 Unterstützer aufweist.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

 

Anfrage:

 

1.            Auf welchen sozialen Medien (Facebook, Twitter usw.) ist das Österreichische Bundesheer vertreten?

2.            Welches Ziel wird mit der Einführung von „Social Media“ im Bundesheer verfolgt?

3.            Wurden mit der Einrichtung bzw. der Erstellung der „Social Media“- Auftritte Unternehmen beauftragt?

4.            Wenn ja, welche und nach welche Kriterien?

5.            Welche Kosten entstanden bzw. entstehen durch die Erstellung bzw. Einrichtung der „Social Media“- Auftritte?

6.            Wurden mit dem laufenden Betrieb der „Social Media“- Auftritte Unternehmen beauftragt?

7.            Wenn ja, welche und nach welche Kriterien?

8.            Wenn nein, wer betreut die Social Media“- Auftritte des Bundesheeres?

9.            Welche Kosten sind im Jahr 2014 für den Betrieb bzw. die Betreuung der Auftritte des Österreichischen Bundesheeres in den sozialen Medien im Budget vorgesehen?