1212/J XXV. GP
Eingelangt am 27.03.2014
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ANFRAGE
der Abgeordneten MMag. DDr. Fuchs, Kunasek, Dr. Bösch
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend Milizbeauftragter
Gemäß § 32a Wehrgesetz hat der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport einen Milizbeauftragten für die Dauer von fünf Jahren zu bestellen. Bis Oktober 2013 war Bgdr Heinz HUFLER Milizbeauftragter.
Im Landesverteidigungsausschuss am 19. März 2014 wurde von Herrn Bundesminister Klug ausgeführt, dass bis Herbst ein Vorschlag für die Reform der Miliz „Miliz-Neu“ vorliegt und dann der Milizbeauftragte bestellt wird.
Somit ist die Position des gesetzlich festgeschriebenen Milizbeauftragten in der Zeit der größten Veränderung – der Minister hat Strukturreformen, Dienstrechtsreformen und eine Milizreform auf Grund der katastrophalen finanziellen Lage angekündigt – unbesetzt und die Miliz somit in diesem Planungsprozess nicht vertreten!
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende
Anfrage: