1212/J XXV. GP

Eingelangt am 27.03.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten MMag. DDr. Fuchs, Kunasek, Dr. Bösch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Milizbeauftragter

 

 

Gemäß § 32a Wehrgesetz hat der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport einen Milizbeauftragten für die Dauer von fünf Jahren zu bestellen. Bis Oktober 2013 war Bgdr Heinz HUFLER Milizbeauftragter.  

 

Im Landesverteidigungsausschuss am 19. März 2014 wurde von Herrn Bundesminister Klug ausgeführt, dass bis Herbst ein Vorschlag für die Reform der Miliz „Miliz-Neu“ vorliegt und dann der Milizbeauftragte bestellt wird.

 

Somit ist die Position des gesetzlich festgeschriebenen Milizbeauftragten in der Zeit der größten Veränderung – der Minister hat Strukturreformen, Dienstrechtsreformen und eine Milizreform auf Grund der katastrophalen finanziellen Lage angekündigt – unbesetzt und die Miliz somit in diesem Planungsprozess nicht vertreten! 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

Anfrage:

 

 

  1. Warum wurde der Milizbeauftragte bis heute nicht bestellt?
  2. Was sprach gegen eine Weiterbestellung von Bgdr Heinz Hufler?
  3. Wann soll der Milizbeauftragte bestellt werden?
  4. Warum wollen Sie bis Herbst warten, um einen neuen Milizbeauftragten zu bestellen?
  5. Gibt es zur Zeit eine interimistische Bestellung?
  6. Wenn nein, warum nicht?
  7. Wer vertritt in den Planungen rund um die Einsparungen, etc. den Milizbeauftragten?
  8. Liegt der Bericht des Milizbeauftragten für 2013 schon vor?
  9. Wenn nein, warum nicht?
  10. Werden Sie diesen Bericht dem Ausschuss zur Verfügung stellen?
  11. Wenn nein, warum nicht?

  1. Werden Sie den Bericht 2012 dem Ausschuss zur Verfügung stellen?
  2. Wenn nein, warum nicht?
  3. Werden die Miliz-Bataillonskommandanten in die Planung „Miliz-Neu“ eingebunden?
  4. Wenn nein, warum nicht?