1213/J XXV. GP
Eingelangt am 27.03.2014
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ANFRAGE
der Abgeordneten Gartelgruber
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Justiz
betreffend die Maßnahmen der Justiz nach dem JUSO-Brandanschlag 2012 in Innsbruck
Nachdem die Justiz im Zuge der Affäre rund um den vermeintlichen Hitlergruß auf einer FPÖ-Veranstaltung nun den Funktionär der Sozialistischen Jugend, welcher sich für die Anschuldigung verantwortlich zeigt, der Lüge überführt und ihn erstinstanzlich mit einer bedingten Haftstrafe und einer Geldstrafe bedacht hat kommen bei Innsbruckern Erinnerungen an einen Vorfall aus dem Jahr 2012 hoch, bei dem ebenfalls SPÖ-Vorfeldorganisationen mit Erzählungen aus einer Parallelrealität im Mittelpunkt standen.
Nach einem Brandanschlag auf die von der SPÖ Tirol angemieteten Vereinsräumlichkeiten der Innsbrucker Jusos in der Ing.-Etzel-Straße im Vorfeld der Innsbrucker Gemeinderatswahlen 2012 konnte die „Tiroler Tageszeitung“ in ihrer Ausgabe vom 05.04.2012 davon berichten, dass der Täter aus den eigenen Reihen des Vereins stamme. Dies war insofern besonders peinlich, als die Führung der Jusos Tirol am Wochenende nach dem Anschlag noch eine Aussendung unter dem Titel „Rechtsextremer Brandanschlag auf sozialistische Jugendorganisation“ ausgesandt hatte.
So stellte sich heraus, dass ein 18-Jähriger, der wie eine 17-jährige Vorarlbergerin im Zuge des Anschlages verletzt (Rauchgasvergiftung) wurde, sich bei den Vernehmungen in Widersprüche verwickelt hatte und schließlich eingestehen musste, dass er die Brände selbst gelegt hatte. Als Motiv gab er an, dass er höhere mediale Aufmerksamkeit für geplante Presseaussendungen erhalten wolle. Die 17-Jährige habe seinen Aussagen zufolge nichts mit der Sache zu tun – er habe allein gehandelt. Der Mann wurde daraufhin wegen Brandstiftung bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage:
1. Sind die Ermittlungen in der angeführten Causa bereits abgeschlossen?
2. Wenn ja, wurden Strafverfahren eröffnet?
3. Wenn ja, wer wurde angeklagt?
4. Sind allfällige Strafverfahren bereits abgeschlossen?
5. Wenn ja, welche Urteile wurden gesprochen?
6. Wenn keine Strafverfahren eingeleitet wurden, warum ist dies unterblieben?