1215/J XXV. GP

Eingelangt am 27.03.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Walter Rauch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Verzögerung des Baubeginns der S7

 

 

Folgendes konnte man auf der Webseite von ORF Steiermark lesen:

Weiter Verzögerung bei Baubeginn der S7

Bei der Präsentation der Baupläne für die steirischen Straßen im Jahr 2014 am Freitag hat ein Projekt gefehlt: der Neubau der Fürstenfelder Schnellstraße (S7). Für die ASFINAG ist der seit Jahren geplante Baubeginn nicht mehr seriös abschätzbar.

Es ist zwar noch keine unendliche Geschichte, aber eine sehr lange - die Causa um den bereits mehrmals geplanten Start für den Neubau der Fürstenfelder Schnellstraße S7.Die 29 Kilometer lange Strecke sollte bereits 2010 gebaut werden, der vom Verkehrsministerium 2011 ausgestellte Umweltverträglichkeitsprüfungs-bescheid wurde aber vom Verwaltungsgerichtshof wegen eines Formfehlers aufgehoben. Derzeit wartet man auf einen neuen Bescheid - wie lange noch, ist nicht abschätzbar.

 

Warten auf Prüfung der Behörde

Alexander Walcher, Geschäftsführer der Baumanagementgesellschaft der ASFINAG: „Die Behörde muss immer wieder aktuelle Entscheidungen und Erkenntnisse der Rechtsprechung in ihren Bescheid einbringen. Beispiel dafür ist das aktuelle Erkenntnis vom Verwaltungsgerichtshof zum Semmeringbasistunnel, wo auch Baulärm neu zu berücksichtigen ist. Das war bis dato in unseren Unterlagen so nicht abgedeckt, jetzt prüft die Behörde, inwieweit sie die Erkenntnisse des VGh auch im UVP-Bescheid für die S7 berücksichtigen muss.“

 

Neues Rechtsmittel gegen Ministeriums-Bescheid

Aber selbst wenn dieser Bescheid kommt, sind laut Walcher weitere Verzögerungen denkbar: „Es ist so, dass es eine neue Gerichtsbarkeit gibt, die Bundesverwaltungsgerichtsbarkeit, die seit 1. Jänner diesen Jahres in Kraft ist. Ab sofort gibt es damit ein ordentliches Rechtsmittel gegen einen UVP-Bescheid des Ministeriums, und dementsprechend sind dann wieder gewisse Zeiten zu berücksichtigen, bevor der Bescheid tatsächlich rechtskräftig ist.“

(http://steiermark.orf.at/news/stories/2637956/)


So wurden auch auch in der Vergangenheit dringende Bauprojekte (z.B. Semmeringbasistunnel) in der Steiermark aufgrund von Formfehlern in der Überprüfung in die Länge gezogen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.    Wann ist mit einer Ausstellung der Baubewilligung für die S7 zu rechnen?

2.    Welcher Formfehler wurde im konkreten Fall begangen?

3.    Ist durch diesen Formfehler, mit Mehrkosten für den Bau der S7 zu rechnen?

4.    Wenn ja, in welcher Höhe?

5.    Ist der Bau der S7 trotz dieses Formfehlers seitens Ihres Ressorts gesichert?

6.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Werden seitens Ihres Ressorts Maßnahmen gesetzt, um künftige Formfehler zu unterbinden?

8.    Wenn ja, welche?

9.    Wenn nein, warum nicht?