1245/J XXV. GP
Eingelangt am 27.03.2014
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ANFRAGE
der Abgeordneten Peter Wurm, Anneliese Kitzmüller, Herbert Kickl
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Familien und Jugend
betreffend Familienbeihilfe für ausländische Kinder im EU- und EWR-Raum
Die Lebenshaltungskosten in einem Land wie Rumänien oder Bulgarien betragen in etwa die Hälfte der österreichischen Lebenshaltungskosten. Gleichzeitig wird für im EU-/EWR-Raum lebende Kinder, deren Eltern ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben, die österreichische Familienbeihilfe in voller Höhe ausbezahlt.
Bereits 2010 hatte der damalige Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka (ÖVP) vorgeschlagen, die Familienbeihilfe für Kinder, deren Eltern zwar in Österreich arbeiten, die selbst aber im Heimatland geblieben waren, auf das Niveau der jeweiligen Lebenshaltungskosten im Wohnsitzland der Kinder herunter zu schrauben. In der Tageszeitung „Die Presse“ vom 4. Mai 2010 verwies Lopatka als Beispiel auf „den ‚gravierenden Unterschied‘ zwischen den Leistungen für Kinder ab dem zehnten Lebensjahr in Österreich und der Slowakei.“
Die Familienbeihilfe der Höhe nach an den Lebenserhaltungsindex im jeweiligen Land anzupassen, stellt keine Diskriminierung von beispielsweise rumänischen oder bulgarischen Eltern oder ihrer Kinder dar, im Gegenteil: Sie würde das Missverhältnis, das durch den Bezug der vollen Höhe der österreichischen Familienbeihilfe und den Lebenshaltungskosten im jeweiligen Herkunftsland entsteht, korrigieren.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Familien und Jugend nachstehende
ANFRAGE