1247/J XXV. GP
Eingelangt am 27.03.2014
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ANFRAGE
des Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Bildung und Frauen
betreffend Gewalt an Schulen
Salzburg.orf.at berichtete am 24.3.2014 folgendes:
"Schüler in U-Haft: Drohung mit Messer
Nach einem Streit unter Schülern im Polytechnikum in der Stadt Salzburg musste am Montagfrüh die Polizei eingreifen. Einer soll einen anderen mit einem Messer bedroht haben. Der Verdächtige sitzt nun in Untersuchungshaft.
Am Nachmittag bestätigte die Polizei, dass bei dem Zwischenfall in der polytechnische Schule in der Salzburger Neustadt ein Messer im Spiel war. Demnach hatte ein 15-Jähriger einen um ein Jahr älteren Burschen beschimpft, dabei auch ein „Butterfly-Messer“ aufgeklappt und damit seinen Kontrahenten bedroht. Der 15-Jährige wurde nicht bloß auf die Polizeiinspektion „mitgenommen“, wie es am Vormittag noch geheißen hatte, sondern festgenommen. Die Staatsanwaltschaft ordnete nach der Vernehmung die Untersuchungshaft gegen den Burschen an.
Einvernahme von Zeugen
Der Direktor hatte am Vormittag die Exekutive alarmiert. „Die Polizei ist um 8.40 Uhr eingeschritten. Es wurden keine Personen verletzt“, sagt Polizei-Sprecher Ortwin Lamprecht. Die Aufregung war groß: Gleich mehrere Polizeistreifen wurden zu der Schule in die Paris-Lodron-Straße beordert. „Ein Schüler hat einen anderen bedroht“, erklärt Lamprecht. Die betroffenen Schüler und auch Zeugen wurden einvernommen.
Keine Verletzten
Laut dem Direktor hat sich der Zwischenfall am Ende einer Unterrichtsstunde ereignet. „Die Situation ist deeskalierend gelöst worden. Es ist nichts passiert.“
Der Schüler sei auf die zuständige Polizeidienststelle mitgenommen worden, um den Vorfall „in Ruhe abzuklären“, sagte Stadtpolizeikommandant Manfred Lindenthaler. Der Direktor der Schule ergänzte, die zuständige Behörde wisse über die Bedrohung Bescheid, der Bezirksschulinspektor sei informiert worden."
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen folgende
Anfrage