1250/J XXV. GP
Eingelangt am 31.03.2014
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Anfrage
der Abgeordneten Werner Neubauer, Mag. Gernot Darmann
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Manipulationen im Kärntner Seniorenbund (2)
Das bereits in der Voranfrage seitens der Anfragesteller angesprochene Strafverfahren gegen die Verdächtigen Dr. Andreas Khol und NAbg. Gabriel Obernosterer im Zusammenhang mit Manipulationen zu Lasten des Kärntner Seniorenbundes hat mittlerweile zusätzliche Konsequenzen, welche ebenfalls der ministeriellen Aufsichtsverantwortlichkeit unterliegen. Laut Disziplinarstatut für Rechtanwälte und Rechtsanwaltsanwärter obliegt dem Bundesminister für Justiz die Aufsicht für die ordnungsgemäße Durchführung von Disziplinarverfahren (78 DSt).
Nun ist im eingangs erwähnten Zusammenhang in Kärnten ein gewisser Dr. Bernhard Fink aufgetreten, der sich als „rechtsanwaltlicher Vertreter des Kärntner Seniorenbundes“ ausgibt. Der Kärntner Seniorenbund ist ein behördlich gemeldeter Verein. Die im aktuellen Vereinsregister genannten Organe haben dem Rechtsanwalt Dr. Bernhard Fink jedoch niemals eine Vollmacht erteilt. Von anderen kann er auch keine Vollmacht bekommen haben. Bis zum nächsten Landestag des Kärntner Seniorenbundes ist der bisherige Vorstand im Amt, wie auch ein aktueller Auszug aus dem Vereinsregister zeigt.
Dr. Bernhard Fink hingegen beruft sich bei seinem Wirken auf eine Vollmacht eines gewissen Carsten Johannson. Dieser ist aber vom Seniorenbund bereits zuvor ausgeschlossen worden. Er ist somit nicht einmal mehr rechtmäßiges Mitglied, geschweige denn ein Organ des Seniorenbundes. Somit besteht der Verdacht, dass der genannte Rechtsanwalt Dr. Bernhard Fink Handlungen (noch dazu nachteilige Handlungen) unter Vorgabe, vom Kärntner Seniorenbund bevollmächtigt zu sein, gesetzt hat und sich bewusst oder unbewusst fälschlich als vermeintlicher „Vertreter des Kärntner Seniorenbundes“ geriert, um besagtem Johannson und seinen Helfern bei ihrem Vorhaben, den Kärntner Seniorenbund zu schädigen, zu helfen, indem er den Anschein erweckt, befugter rechtsfreundlicher Vertreter des Kärntner Seniorenbundes zu sein. Dies wäre ein schweres Disziplinardelikt. Aber es käme noch ein weiteres hinzu: soweit der genannte Rechtsanwalt Dr. Bernhard Fink nämlich als Vertreter des Kärntner Seniorenbundes auftritt, beginge er damit zugleich auch eine unzulässige Doppelvertretung, da er als Rechtsanwalt bereits gegen den Kärntner Seniorenbund eingeschritten sein soll. Somit besteht unter diesem Gesichtspunkt der zusätzliche Verdacht einer weiteren Unvereinbarkeit seines dokumentierten früheren Einschreitens gegen den Kärntner Seniorenbund einerseits mit dem von ihm an den Tag gelegten Auftreten als Vertreter des Kärntner Seniorenbundes andererseits.
Und schließlich kommt noch ein weiterer Aspekt hinzu: Es wurde kolportiert, Rechtsanwalt Fink habe – in einem Verfahren, das mit dem Themenkomplex Kärntner Seniorenbund zusammenhängt – unter Nennung einer Funktion als Kammervizepräsident einen Rechtsanwalt in Kärnten bedroht und zum Treueverrat gegenüber seinem Mandanten genötigt. Dass dies, falls sich dies bestätigen sollte, disziplinarrechtlich, ja sogar strafrechtlich zu untersuchen wäre, liegt auf der Hand.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage
a. Wenn ja, wodurch ist diese für wen gegeben?
b. Wenn ja, was werden Sie unternehmen, damit diese ausgeräumt wird?
c. Wenn nein, warum nicht?