1250/J XXV. GP

Eingelangt am 31.03.2014
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Anfrage

der Abgeordneten Werner Neubauer, Mag. Gernot Darmann

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Manipulationen im Kärntner Seniorenbund (2)

Das bereits in der Voranfrage seitens der Anfragesteller angesprochene Strafverfahren gegen die Verdächtigen Dr. Andreas Khol und NAbg. Gabriel Obernosterer im Zusammenhang mit Manipulationen zu Lasten des Kärntner Seniorenbundes hat mittlerweile zusätzliche Konsequenzen, welche ebenfalls der ministeriellen Aufsichtsverantwortlichkeit unterliegen. Laut Disziplinarstatut für Rechtanwälte und Rechtsanwaltsanwärter obliegt dem Bundesminister für Justiz die Aufsicht für die ordnungsgemäße Durchführung von Disziplinarverfahren (78 DSt).

Nun ist im eingangs erwähnten Zusammenhang in Kärnten ein gewisser Dr. Bernhard Fink aufgetreten, der sich als „rechtsanwaltlicher Vertreter des Kärntner Seniorenbundes“ ausgibt. Der Kärntner Seniorenbund ist ein behördlich gemeldeter Verein. Die im aktuellen Vereinsregister genannten Organe haben dem Rechtsanwalt Dr. Bernhard Fink jedoch niemals eine Vollmacht erteilt. Von anderen kann er auch keine Vollmacht bekommen haben. Bis zum nächsten Landestag des Kärntner Seniorenbundes ist der bisherige Vorstand im Amt, wie auch ein aktueller Auszug aus dem Vereinsregister zeigt.

Dr. Bernhard Fink hingegen beruft sich bei seinem Wirken auf eine Vollmacht eines gewissen Carsten Johannson. Dieser ist aber vom Seniorenbund bereits zuvor ausgeschlossen worden. Er ist somit nicht einmal mehr rechtmäßiges Mitglied, geschweige denn ein Organ des Seniorenbundes. Somit besteht der Verdacht, dass der genannte Rechtsanwalt Dr. Bernhard Fink Handlungen (noch dazu nachteilige Handlungen) unter Vorgabe, vom Kärntner Seniorenbund bevollmächtigt zu sein, gesetzt hat und sich bewusst oder unbewusst fälschlich als vermeintlicher „Vertreter des Kärntner Seniorenbundes“ geriert, um besagtem Johannson und seinen Helfern bei ihrem Vorhaben, den Kärntner Seniorenbund zu schädigen, zu helfen, indem er den Anschein erweckt, befugter rechtsfreundlicher Vertreter des Kärntner Seniorenbundes zu sein. Dies wäre ein schweres Disziplinardelikt. Aber es käme noch ein weiteres hinzu: soweit der genannte Rechtsanwalt Dr. Bernhard Fink nämlich als Vertreter des Kärntner Seniorenbundes auftritt, beginge er damit zugleich auch eine unzulässige Doppelvertretung, da er als Rechtsanwalt bereits gegen den Kärntner Seniorenbund eingeschritten sein soll. Somit besteht unter diesem Gesichtspunkt der zusätzliche Verdacht einer weiteren Unvereinbarkeit seines dokumentierten früheren Einschreitens gegen den Kärntner Seniorenbund einerseits mit dem von ihm an den Tag gelegten Auftreten als Vertreter des Kärntner Seniorenbundes andererseits.

Und schließlich kommt noch ein weiterer Aspekt hinzu: Es wurde kolportiert, Rechtsanwalt Fink habe – in einem Verfahren, das mit dem Themenkomplex Kärntner Seniorenbund zusammenhängt – unter Nennung einer Funktion als Kammervizepräsident einen Rechtsanwalt in Kärnten bedroht und zum Treueverrat gegenüber seinem Mandanten genötigt. Dass dies, falls sich dies bestätigen sollte, disziplinarrechtlich, ja sogar strafrechtlich zu untersuchen wäre, liegt auf der Hand.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

 

Anfrage

  1. Wurde gegen Rechtsanwalt Dr. Bernhard Fink in Kärnten eine disziplinarrechtliche Untersuchung der Rechtsanwaltskammer eingeleitet?
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn nein, werden Sie veranlassen, dass dies geschieht?
  2. Ist das Auftreten eines Rechtsanwaltes als Vertreter eines Vereins, ohne Vollmacht der im Vereinsregister aufscheinenden Organe, unverzüglich zu unterbinden?
    1. Wenn ja, wie?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  3. Werden Sie veranlassen, dass der Vorwurf der Doppelvertretung überprüft wird?
  4. Werden Sie veranlassen, dass der kolportierte Vorwurf der Bedrohung und Nötigung eines anderen Rechtsanwaltes überprüft wird?
  5. Sind Ihnen die genannten Vorfälle samt dem politischen Hintergrund der Causa im ÖVP-Umfeld bekannt?
    1. Wenn ja, welche Initiativen haben Sie aus diesem Wissen diesbezüglich bisher gesetzt?
    2. Wenn nein, werden Sie künftig veranlassen, über die weiteren Entwicklungen informiert zu werden?
  6. Entspricht es der Tatsache, dass Dr. Bernhard Fink eine Funktion als Kammervizepräsident innehat?
    1. Wenn ja, kann angesichts besagter Umstände zweifelsfrei gewährleistet sein, dass er diese Funktion unbelastet und unbefangen ausüben kann?
  7. Ist Ihnen bekannt, ob Dr. Bernhard Fink in Ausübung dieser Funktion oder im sonstigen Zusammenhang mit dem Kärntner Seniorenbund Kontakte zu den ÖVP-Funktionären Dr. Andreas Khol und NAbg. Gabriel Obernosterer unterhält?
  8. Welche Schritte werden Sie tätigen, damit bei der  Rechtsanwaltskammer Kärnten im Falle einer Untersuchung in der gegenstänlichen Causa eine objektive Überprüfung derselben möglich wird?
  9. Besteht durch die Funktion des Herrn Rechtsanwalt Dr. Bernhard Fink und seiner Funktion als Kammervizepräsident die Möglichkeit einer Befangenheit?

a.        Wenn ja, wodurch ist diese für wen gegeben?

b.        Wenn ja, was werden Sie unternehmen, damit diese ausgeräumt wird?

c.         Wenn nein, warum nicht?