1256/J XXV. GP

Eingelangt am 01.04.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger Kolleginnen und Kollegen

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Staatshaftungen für private Unternehmen

 

 

Laut Presseberichten der letzten Tage haften die Steuerzahler_innen der Republik Österreich für die Kredite zahlreicher privater Unternehmen. Demnach sollen allein die Haftungen für die Baumax-Gruppe 72 Millionen Euro betragen ( „Der Standard“ vom 28.März 2014 u.a.). Die Zeitung „Die Presse“ vom 01. April 2014 berichtet dagegen von 18 Millionen Euro Staatshaftungen, die bei der Baumax-Gruppe übernommen wurden - unter Bezugnahme auf nicht genannte Quellen.

Basis für diese Kredithaftungen soll das „Unternehmensliquiditätsgesetz“ (ULSG, BGBl. I Nr. 78/2009) sein.

 

Derzeit kursieren zu den Staatshaftungen nach ULSG also medial unterschiedlichste Zahlen. Währenddessen häufen sich die Ungereimtheiten in verschiedenen Fällen. Im Falle des Baukonzerns Alpine klagen mittlerweile sieben Banken die Republik, da sich die Finanzprokuratur gegen eine Zahlung der übernommenen Haftungen stellt.

Im Falle der Baumax-Gruppe wird die Übernahme der Kunst-Sammlung Essl teilweise mit ausstehenden staatlichen Haftungen in Zusammenhang gebracht.

 

Die Bundesregierung hält, einmal mehr, sämtliche relevante Zahlen unter Verschluss. Eine ganze Reihe politischer Entscheidungen ist daher weder für die österreichischen Bürgerinnen und Bürger noch für das Parlament fundiert zu bewerten. In der Causa der staatlichen Haftungen für Unternehmen können sich derzeit das Parlament und die Öffentlichkeit kein Bild über die Rolle der Republik bei den Insolvenzen großer österreichischer Konzerne machen.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

 

Anfrage:

 

 

1.    Wie hat sich der Beirat, welcher laut § 6 ULSG über Ansuchen auf Haftungsübernahme entscheidet, zum Zeitpunkt der jeweiligen Einzelfälle zusammengesetzt?


2.    Welche „Verschwiegenheitsverpflichtungen“ ergeben sich, abgesehen von den in § 6 Abs. 6 ULSG genannten Amts-, Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, für den Beirat betreffend Haftungsübernahmen nach ULSG?

 

3.    In welchen Einzelfällen und in welcher Höhe wurden seit 2008 Staatshaftungen für Banken und Privatunternehmen außerhalb der Regelungen des ULSG übernommen, und auf welcher rechtlichen Basis ist dies geschehen?

 

4.    Wie genau stellte sich der Liquiditätsengpass des Baukonzerns Alpine dar, der zur Übernahme von 180 Millionen Euro Haftungen durch den Bund führte (laut „Die Presse“ vom 01.04.2014)?

 

5.    Wie argumentiert die Finanzprokuratur, dass die Republik ihre Haftungen für die Alpine nicht bedienen muss?

 

6.    Wer waren die Mitglieder des Beirats, welche laut § 6 ULSG die Ansuchen auf Haftungsübernahme der Alpine beurteilen?

 

7.    Welche „Falschdarstellungen“ der wirtschaftlichen Situation der Alpine haben den Beirat davon überzeugt, dass es sich bei der Alpine um ein gesundes Unternehmen handelte (wie es in § 2 Abs. 1 Z. 55 ULSG als Bedingung für eine Haftungsübernahme genannt wird)?

 

8.    Welche wirtschaftlichen Probleme hat die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsagentur 7TC bei der Alpine ausgemacht, die schon ab 2008 sichtbar gewesen sein sollen?

 

9.    Warum waren diese wirtschaftlichen Probleme der Alpine für den nach § 6 ULSG eingerichteten Beitrag nicht erkennbar?

 

10.  Wie begründen die Banken, welche derzeit die Republik wegen der Haftungen für die Alpine klagen, ihre Ansprüche?

 

11. Wodurch und in welcher Höhe ist der Rahmen der Garantiehaftungen der österreichischen Kontrollbank definiert?

 

12. Zu welchen Konditionen wird der vorübergehende Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise (ABI. C16/1) zur Verfügung gestellt (Höhe/Verzinsung/Laufzeit)?

 

13. Zu welchen Konditionen wird die staatliche Beihilfe (N47a/2009) zur Verfügung gestellt (Höhe/Verzinsung/Laufzeit)?

 

14. Zu welchen Konditionen wird die staatliche Beihilfe (N 317/2009) zur Verfügung gestellt (Höhe/Verzinsung/Laufzeit)?

 

15. Für welche Unternehmen wurden in welcher Höhe, mit welcher Laufzeit und mit welchen Konditionen aufgrund des ULSG Haftungen übernommen?


16. Welcher Barwert wurde jeweils für diese Haftungen nach welcher Methode errechnet?

 

17. Welche Haftungen sind in der Zwischenzeit abgelaufen?

 

18. Wie hoch ist der aktuelle offene Haftungsbestand (Aufzählung aller Unternehmen) nach dem ULSG?

 

19. Nach welchen Kriterien wurden diese Kredithaftungen vergeben?

 

20. Welche Personen (namentliche Aufzählung) haben diese Kriterien ausgearbeitet?

 

21. Nach welchen Kriterien erfolgten die Prüfungen des Risikos und der Bonität der Antragsteller?

 

22. Kommen auf Grund der Richtlinie ausschließlich geratete Unternehmen in den Genuss der Haftungsübernahme?

 

23. Welche Ratingagenturen wurden für die Bewertung als zulässig erachtet?

 

24. Wie viele Anträge auf Haftungsübernahme gab es von Unternehmen? Wie viele wurden positiv bzw. negativ bewertet?

 

25. Wurden Unternehmen abgelehnt? Wenn ja, welche und warum?

 

26. Wurden auch für Unternehmen mit schlechtem Rating bzw. niedriger Besicherung (Entgeltstaffel für ULSG-Haftungen)Haftungen übernommen? Wenn ja, für welche Unternehmen und in welcher Höhe?