1260/J XXV. GP

Eingelangt am 02.04.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Familie und Jugend

betreffend Familienpolitische Datenbank

BEGRÜNDUNG

 

Der Rechnungshof hat in seinem Bericht (Bund 2011/6)[1] familienbezogene Leistungen des Bundes und von drei Bundesländern (Kärnten, Oberösterreich, Salzburg) untersucht.  Der Bericht zeigt, dass es allein beim Bund und in den drei untersuchten Ländern 117 eigenständige Familienleistungen gibt. Da eine Reihe von Bundesländern sowie die Gemeinden nicht erfasst wurden, ist davon auszugehen, dass sich das Leistungsspektrum an Familienleistungen noch deutlich erhöht. Für den Vollzug der Leistungen waren beim Bund 7 Ressorts befasst, in den Ländern jeweils einige Abteilungen der Ämter der Landesregierung.

Durch die große Vielfalt an unterschiedlichen und heterogenen Leistungen besteht über das gesamte System der Familienleistungen nur eingeschränkte Transparenz hinsichtlich der vorhandenen oder bezogenen Leistungen sowie der Deckung des tatsächlichen Bedarfs.

Der Rechnungshof kritisierte 2011 auch das Fehlen einer gesamthaften Abstimmung zwischen den Leistungen der Gebietskörperschaften. Durch die Zersplitterung der Regelungskompetenzen auf mehrere Ressorts und die Länder war eine akkordierte Zielausrichtung nicht möglich. Die Folge sind mögliche Zielkonflikte und parallele Förderungsstrukturen.

Mit der Errichtung einer familienpolitischen Datenbank im Herbst 2011 entsprach der Bund den Empfehlungen des RH die familienpolitischen Leistungen auf Parallelitäten und Überschneidungen sowie auf Möglichkeiten zur Konzentration und Straffung von Leistungen zumindest teilweise. Die familienpolitische Datenbank wird aus den Mitteln des FLAF finanziert und erfasst 259 familienpolitische Leistungen mit Kurzbeschreibungen.


Wie der Rechnungshof im Zuge der Follow-up Überprüfung zu familienpolitischen Leistungen des Bundes und ausgewählter Länder 2014/3[2] jedoch feststellt, hat das Familienministerium bis heute keine Schlussfolgerungen aus der nun geschaffenen Datenbank gezogen. D.h. der Bund hat die Datenbank nicht dafür genutzt, um eine Auswertung durchzuführen inwiefern Doppelgleisigkeiten bestehen bzw. wie Leistungen konzentriert werden können.

Laut Anfragebeantwortung 9113/AB XXIV.GP  durch den ehemaligen Familienminister Mitterlehner sollte die Familienpolitische Datenbank ein Tool sein, das primär für EntscheidungsträgerInnen in Politik und Verwaltung relevant ist, um den Überblick über die familienpolitischen Maßnahmen in Österreich zu erhalten. Diesem Gedanken folgend ist die Familienpolitische Datenbank auch nur einem eingeschränkten Kreis zugänglich.

Mittels Anfragen an das Institut für Familienforschung nehmen MitarbeiterInnen vor Ort Einzelabfragen vor. Die Ergebnisse aus der Datenbank sind ernüchternd und lassen Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieser Datenbank entstehen. Daten betreffend Leistungen auf Gemeindeebene fehlen gänzlich. Auf Länderebene gibt es zahlreiche Lücken, d.h. die Daten mancher Länder werden dem ÖIF nicht zur Verfügung gestellt. Und Selbst manche Daten, die in Bundeszuständigkeit liegen (insb. Finanzministerium) sind nicht vollständig.

Von einer gebietskörperschaftsübergreifenden und vollständigen Datenbank, die einen Überblick über die familienbezogenen Leistungen in ganz Österreich gibt, ist die familienpolitische Datenbank also noch sehr weit entfernt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wer hat Zugriff auf die familienpolitische Datenbank?

2.    Warum erhält die Öffentlichkeit keinen Zugriff?

3.    Mit welchen Kosten war die Errichtung bzw. ist die laufende Wartung der Familiendatenbank verbunden?

4.    Welche Bundesländer wirken an der Familiendatenbank mit und geben ihre Daten vollständig an das ÖIF weiter?

5.    Welche Bundesländer verweigern eine Datenweitergabe?

6.    Welche Maßnahmen ergreifen sie gegen eine Verweigerung mancher Länder an der Mitarbeit der Familiendatenbank?

7.    Inwieweit ist sichergestellt, dass sämtliche Ministerien  - insbesondere das Finanzministerium – an der Familiendatenbank mitwirken und Budgetzahlen laufend an das ÖIF weitergeben?


8.    Gibt es eine institutionelle Form der Abstimmung betreffend familienpolitischer Leistungen zwischen Bund und Ländern?

9.    In wieweit hat das Familienministerium die Datenbank genutzt um Doppelgleisigkeiten zwischen Bund und Ländern  zu analysieren?

10.   Im RH Bericht 2014/3 ist auf Seite 446 zu lesen, dass sie sich in der Analyse des ÖIF bestätigt sehen, wonach keine Überschneidungen von Leistungen zwischen Bundes- und Landesleistungen zu erkennen sind. In Tirol, OÖ und im Burgenland gibt es z.B. ein Schulstartgeld bzw. Schulbeginnhilfe. Sehen sie hier keinerlei Überschneidung mit dem Schulstartgeld (13. Familienbeihilfe) auf Bundesebene?

11.   Welche Schritte sind aus ihrer Sicht notwendig um das ursprüngliche Ziel (s. Begründung Mitterlehner, 9113/AB) zu erreichen?

 



[1]http://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/2011/berichte/teilberichte/bund/bund_2011_06/Bund_2011_06_1.pdf

[2] http://www.rechnungshof.gv.at/berichte/ansicht/detail/bund-20143.html