1261/J XXV. GP

Eingelangt am 02.04.2014
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Anfrage

der Abgeordneten Werner Kogler, Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Haftungen für private Unternehmen nach dem Unternehmensliquiditätssicherungsgesetz

BEGRÜNDUNG

 

Im Juli 2009 wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen im Parlament das so genannte Unternehmensliquiditätssicherungsgesetz beschlossen. Damit wurden 10 Mrd. Euro aus dem Interbankmarktstärkungsgesetz umgewidmet. „Insbesondere  mittelgroße  bis  große  Unternehmen,  die  zu  den  regionalen  und  nationalen Stützen der Beschäftigung und Innovation zählen, bedürfen einer ausreichenden Finanzkraft.“ So wird in den Erläuterungen des Gesetzesvorschlages begründet, warum die öffentliche Hand für Kredite an große Unternehmen haften soll. Der Finanzminister ist ermächtigt, solche Haftungen zu vergeben. Die Abwicklung liegt bei der Kontrollbank (OeKB). Berichtswesen wurde keines vereinbart. Ein entsprechender Abänderungsantrag der Grünen Fraktion zur Installierung eines ordentlichen Berichtswesens an das Parlament wurde von den Regierungsfraktionen abgelehnt.

Die aktuelle Debatte rund um die Sammlung Essl und die Haftungen der Republik aus dem Unternehmensliquiditätssicherungsgesetz für Kredite an das Unternehmen „Baumax“ in Höhe von 18 Mio. Euro wirft einige Fragen auf.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Für welche Unternehmen wurden nach dem Unternehmensliquiditätssicherungsgesetz seit Bestehen des Gesetzes Haftungen der Republik in welcher Höhe eingegangen?

 

2)    Für welche Unternehmen haftet die Republik Österreich nach dem Unternehmensliquiditätssicherungsgesetz in welcher Höhe mit Stichtag 1.4.2014?

 

3)    Wann reifen die Haftungen für die einzelnen Unternehmen nach dem Unternehmensliquiditätssicherungsgesetz jeweils ab?

 

4)    Kredite von welchen Bankinstituten wurden In welcher Höhe mit Haftungen der Republik nach dem Unternehmensliquiditätssicherungsgesetz besichert?

 

5)    Welche Haftungen wurden wann und in welcher Höhe bereits schlagend?