1265/J XXV. GP

Eingelangt am 04.04.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend steuerliches Grenzgängeraufkommen im Verhältnis zur Schweiz

BEGRÜNDUNG

 

Im Kalenderjahr 2007 wurde die "Grenzgängerbestimmung" im Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz abgeändert. Bis zum 31.12.2005 hatte die Schweiz grundsätzlich nur ein Quellenbesteuerungsrecht in Höhe von 3 Prozent der an die Grenzgänger ausbezahlten Bruttolöhne.

Mit der rückwirkenden Abänderung des Doppelbesteuerungsabkommens (grundsätzliches Inkrafttreten war der 1. Jänner 2006) erhielt die Schweiz das volle Besteuerungsrecht der an die "Grenzpendler" ausbezahlten Löhne. Dafür konnte die Republik Österreich unter Anrechnung der schweizerischen Steuer alle in der Schweiz tätigen und in Österreich ansässigen Auspendler besteuern.

Mit Wirkung ab 01.01.2014 hat die Eidgenössische Schweiz den Quellensteuertarif abgeändert. Die meisten verheirateten Grenzgänger müssen nunmehr die Quellensteuer nach dem Tarif C abführen, welcher wesentlich höher ist, als der bis 31.12.2013 anzuwendende Tarif B. Die in Österreich anzurechnende Schweizer Quellensteuer wird daher wesentlich ansteigen und das Steueraufkommen der Republik Österreich dementsprechend schmälern.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


 

ANFRAGE

 

1. Wie hoch war das Steueraufkommen der in Österreich ansässigen aber in der Schweiz tätigen Auspendler in den Kalenderjahren 2007 bis 2012 (Grenzpendlersteueraufkommen Schweiz ) ohne die von der Schweiz zu entrichtende Entschädigungszahlungen?

 2. Wie hoch war die Vergütung (in Euro) der von der Schweizer Eidgenossenschaft gemäß Artikel 4 des Schussprotokolls an das BMF zu entrichtenden Vergütung - jeweils getrennt für die Kalenderjahre 2007 bis 2012? 

3. Beabsichtigt das Finanzministerium den bilateralen Steuerausgleich mit der Schweiz aufgrund der geänderten Situation (höhere CH-Quellensteuertarife) allenfalls neu zu verhandeln (vgl. Artikel 4 des Schlussprotokolls - letzter Satz)?

4. Verfügt das Finanzministerium bereits über Schätzungen, inwieweit sich die höheren Schweizer Quellensteuertarife auf das in Österreich verbleibende Steueraufkommen bei den Grenzgängern auswirken werden?