1268/J XXV. GP
Eingelangt am 07.04.2014
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Justiz
betreffend asylsuchender Kirchenfrevler auf freiem Fuß
Wie in Woche 14/2014 verschiedene Tageszeitungen berichteten, beging am Samstag, den 29. März 2014 ein Asylwerber aus Ghana in mehreren Kirchen Freveleien, „zerstörte Statuen, Taufbecken und Kruzifixe“ („Krone“ vom 1. April 2014, S. 13) – binnen kurzer Zeit in zumindest drei Kirchen (Familienkirche Neuottakring, Breitenfelder Kirche, Lazaristenkirche) und im Stephansdom. Aus dem Asylheim Traiskirchen wurde der Mann aufgrund seiner Aggressivität bereits hinausgeworfen. Im Stephansdom soll er mit den Worten „Nieder mit euren Statuen, ihr seid alle Ungläubige“ eine Statue des Hl. Judas Thaddäus vom Sockel geworfen haben. Augenzeugen seiner Frevelei im Stephansdom hielten ihn schließlich bis zum Eintreffen der Polizei fest, jedoch ließ die Staatsanwaltschaft den 37-jährigen bereits wieder frei, „da zu dem Zeitpunkt […] noch nicht klar [war], was der Flüchtling tatsächlich auf dem Kerbholz hat.“ (ebd.) Kurz nachdem er wieder auf freien Fuß gesetzt wurde, beging der ghanesische Asylwerber bereits die nächste Frevelei in der Mariahilferkirche und wurde mittlerweile abermals festgenommen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz die folgende
Anfrage
1. Warum wurde der 37-jährige Asylwerber aus Ghana – obwohl auf frischer Tat ertappt – von der Staatsanwaltschaft wieder entlassen?
2. Besteht bei einem Mann, bei dem es sich immerhin um einen 37-jährigen Asylwerber aus Ghana handelt, nicht Fluchtgefahr?
3. Falls ja, warum wurde er dann von der Staatsanwaltschaft wieder entlassen?
4. Falls nein, warum nicht?
5. Bestand seitens der Staatsanwaltschaft bei ihm, der bereits in der Vergangenheit durch seine Aggressivität („…gefährliche Drohung, Einbruch, Lärmbelästigung, aggressives Verhalten – bei einer Amtshandlung demolierte der Ghanese gar den Innenraum des Streifenwagens“, „Krone“ vom 31. März 2014, S. 9) aufgefallen war und eine Spur der Verwüstung durch mehrere Wiener Kirchen gezogen hat, kein Verdacht einer Wiederholungs- bzw. Tatbegehungsgefahr?
6. Falls ja, warum wurde er dann von der Staatsanwaltschaft wieder entlassen?
7. Falls nein, warum nicht?
8. In welchem Status befindet sich das asylrechtliche Verfahren des Mannes?
9. Wo hat der aggressive Asylwerber nach seinem Rausschmiss aus Traiskirchen seinen Wohnsitz?