1276/J XXV. GP

Eingelangt am 09.04.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz 

 

betreffend „mehrfache Sozialversicherungsbeiträge“

 

Die wirtschaftlichen Abläufe, in denen wir arbeiten, werden immer komplexer und vor allem individueller, ebenso die Beschäftigungsverhältnisse, die damit verbunden sind. Die Zahl jener, die nicht ausschließlich selbstständig bzw. unselbstständig beschäftigt ist, steigt zunehmend. Die Politik hat es bisher aber nicht geschafft, auf diese Entwicklungen einzugehen. Aus diesem Grund wird dieser Personenkreis im Sozialversicherungsrecht stetig mehrfach belastet.

 

Liegt nämlich tatsächlich einerseits eine unselbstständige und andererseits noch eine selbstständige Tätigkeit vor, so müssen an die jeweils zuständigen Sozialversicherungsträger getrennt Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden. Ein Zusammenlegen der Sozialversicherungsträger würde dieses Problem von alleine lösen, da dadurch nur noch das Gesamteinkommen des Erwerbstätigen, egal ob aus selbstständiger oder unselbstständiger Erwerbstätigkeit, für einen einzigen Sozialversicherungsträger relevant wäre.

 

Die Regierungsparteien scheinen allerdings kein Interesse daran zu haben, diesen wichtigen Schritt zu gehen und die Vielzahl an Sozialversicherungsträgern zu reduzieren. Dennoch ist es unumgänglich, die ungerechte Ungleichbehandlung der oben beschriebenen Erwerbstätigkeitsverhältnisse, die sich aus der österreichischen Sozialversicherungskonstruktion ergeben, zu verbessern.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

 

Anfrage:

1.    Wie viele unselbstständig beschäftigte Personen mussten in den Jahren 2008 bis 2013 mehrfach Krankenversicherungsbeiträge an (unterschiedliche) Sozialversicherungsträger bezahlen, da sie in einer weiteren Erwerbstätigkeit selbstständig tätig waren oder gleichzeitig eine Alterspension bezogen (Aufschlüsselung auf Jahre, Sozialversicherungsträger und Geschlecht)?

2.    Wie hoch waren in den Jahren 2008 bis 2013 diese mehrfach bezahlten Krankenversicherungsbeiträge dieser unselbstständig beschäftigten Personen, da sie in einer weiteren Erwerbstätigkeit selbstständig tätig waren oder gleichzeitig eine Alterspension bezogen (Aufschlüsselung auf Jahre, Sozialversicherungsträger und Geschlecht)?

3.    In welchem Ausmaß wurden so entrichtete Krankenversicherungsbeiträge den Versicherten erstattet (§ 70a ASVG, § 33c BSVG, § 36 GSVG oder § 24b B-KUVG)? In welchem Ausmaß wären Krankenversicherungsbeiträge erstattungsfähig gewesen, ohne dass die Erstattung beantragt wurde?

4.    Wie viele unselbstständig beschäftigte Personen mussten in den Jahren 2008 bis 2013 mehrfach Pensionsversicherungsbeiträge an unterschiedliche Sozialversicherungsträger bezahlen, da sie in einer weiteren Erwerbstätigkeit selbstständig tätig waren (Aufschlüsselung auf Jahre, Sozialversicherungsträger und Geschlecht)?

5.    Wie hoch waren in den Jahren 2008 bis 2013 diese mehrfach bezahlten Pensionsversicherungsbeiträge dieser unselbstständig beschäftigten Personen, da sie in einer weiteren Erwerbstätigkeit selbstständig tätig waren (Aufschlüsselung auf Jahre, Sozialversicherungsträger und Geschlecht)?

6.    In welchem Ausmaß wurden so entrichtete Pensionsversicherungsbeiträge den Versicherten gemäß § 70 ASVG erstattet? In welchem Ausmaß wurden so entrichtete Pensionsversicherungsbeiträge als Beiträge für Höherversicherungen gerechnet?

7.    Wie viele selbstständig tätige Personen mussten in den Jahren 2008 bis 2013 mehrfach Krankenversicherungsbeiträge an unterschiedliche Sozialversicherungsträger bezahlen, da sie in einer weiteren Erwerbstätigkeit unselbstständig beschäftigt waren (Aufschlüsselung auf Jahre, Sozialversicherungsträger und Geschlecht)?

8.    Wie hoch waren in den Jahren 2008 bis 2013 diese mehrfach bezahlten Krankenversicherungsbeiträge dieser selbstständig tätigen Personen, da sie in einer weiteren Erwerbstätigkeit unselbstständig beschäftigt waren (Aufschlüsselung auf Jahre, Sozialversicherungsträger und Geschlecht)?

9.    In welchem Ausmaß wurden so entrichtete Krankenversicherungsbeiträge den Versicherten erstattet (§ 70a ASVG, § 33c BSVG, § 36 GSVG oder § 24b B-KUVG)? In welchem Ausmaß wären Krankenversicherungsbeiträge erstattungsfähig gewesen, ohne dass die Erstattung beantragt wurde?

10. Wie viele selbstständig tätige Personen mussten in den Jahren 2008 bis 2013 mehrfach Pensionsversicherungsbeiträge an unterschiedliche Sozialversicherungsträger bezahlen, da sie in einer weiteren Erwerbstätigkeit unselbstständig beschäftigt waren (Aufschlüsselung auf Jahre, Sozialversicherungsträger und Geschlecht)?

11. Wie hoch war in den Jahren 2008 bis 2013 diese mehrfach bezahlten Pensionsversicherungsbeiträge dieser selbstständig tätigen Personen, da sie in einer weiteren Erwerbstätigkeit unselbstständig beschäftigt waren (Aufschlüsselung auf Jahre, Sozialversicherungsträger und Geschlecht)?

12. In welchem Ausmaß wurden so entrichtete Pensionsversicherungsbeiträge den Versicherten gemäß § 127b GSVG erstattet? In welchem Ausmaß wären Pensionsversicheurngsbeiträge erstattungsfähig gewesen, ohne dass die Erstattung beantragt wurde?

13. Gegen wie viele unselbstständig beschäftigten Personen, welche in einer weiteren Erwerbstätigkeit selbstständig tätig waren, gab es in den Jahren 2008 bis 2013 Regressforderungen der Sozialversicherungen, da sie ihre Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt entrichtet haben (Aufschlüsselung auf Sozialbeiträge, Jahre und Sozialversicherungsträger)?

14. Gegen wie viele selbstständig beschäftigten Personen, welche in einer weiteren Erwerbstätigkeit unselbstständig tätig waren, gab es in den Jahren 2008 bis 2013 Regressforderungen der Sozialversicherungen, da sie ihre Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt entrichtet haben (Aufschlüsselung auf Sozialbeiträge, Jahre und Sozialversicherungsträger)?

15. Wie viele unselbstständig beschäftigte Personen mussten in den Jahren 2008 bis 2013 Pensionsversicherungsbeiträge an einen Sozialversicherungsträger bezahlen, während sie im selben Zeitraum bereits eine Alterspension bezogen (§§ 248c ASVG, 143 GSVG, 134 BSVG; Aufschlüsselung auf Jahre, Sozialversicherungsträger und Geschlecht)?

16. Wie hoch waren in den Jahren 2008 bis 2013 diese zusätzlich bezahlten Pensionsversicherungsbeiträge dieser unselbstständig beschäftigten Personen, die im selben Zeitraum bereits eine Alterspension bezogen (§§ 248c ASVG, 143 GSVG, 134 BSVG; Aufschlüsselung auf Jahre, Sozialversicherungsträger und Geschlecht)?

17. Wie viele selbstständig beschäftigte Personen mussten in den Jahren 2008 bis 2013 Pensionsversicherungsbeiträge an einen Sozialversicherungsträger bezahlen, während sie im selben Zeitraum bereits eine Alterspension bezogen (§§ 248c ASVG, 143 GSVG, 134 BSVG; Aufschlüsselung auf Jahre, Sozialversicherungsträger und Geschlecht)?

18. Wie hoch waren in den Jahren 2008 bis 2013 diese zusätzlich bezahlten Pensionsversicherungsbeiträge dieser selbstständig beschäftigten Personen, die im selben Zeitraum bereits eine Alterspension bezogen (§§ 248c ASVG, 143 GSVG, 134 BSVG; Aufschlüsselung auf Jahre, Sozialversicherungsträger und Geschlecht)?