1281/J XXV. GP

Eingelangt am 10.04.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

 

betreffend „vergessenes“ Maturagremium

 

Wie in der Tageszeitung „Presse“ berichtet, wird Ihre Vorgängerin im Ressort dafür kritisiert, dass sie Zeit ihres Amtes eine gesetzlich vorgeschriebene Kommission, welche Empfehlungen für die Durchführung der Zentralmatura abgeben sollte, nicht besetzt hat:

 

Inzwischen ist auch das Kabinett „Faymann II“ schon mehr als 100 Tage im Amt, doch bis dato hat sich anscheinend im BMBF niemand dafür zuständig gefühlt, besagte Kommission einzusetzen:

 

„Eigentlich sollte die Bildungsministerin seit September 2013 von einem Gremium beraten werden. Die 13-köpfige Kommission sollte ihr Empfehlungen zur Durchführung der Matura geben. So sieht es das Gesetz vor. In der Praxis ist davon aber keine Spur.…“
(„Die Presse“, 19. März 2014, S. 13)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen die folgende

 

Anfrage

 

1.     Sind seit dem Artikel in der „Presse“ bereits Maßnahmen ergriffen worden, die gesetzlich vorgeschriebene Kommission einzusetzen?

2.     Falls ja, wann und mit welchem Ergebnis?

3.     Falls nein, warum nicht?

4.     Falls nein, bis wann ist damit zu rechnen?

5.     Wer genau im BMBF ist für die Einsetzung dieser Kommission zuständig?