1285/J XXV. GP
Eingelangt am 10.04.2014
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend (Nicht)Umsetzung der Richtlinie 2004/49/EG
Laut einer Aussendung des EU-Umweltbüros hat die Europäische Kommission beschlossen, Österreich beim Europäischen Gerichtshof zu verklagen, „weil das Land es versäumt hat, seine innerstaatlichen Vorschriften mit der europäischen Richtlinie über Eisenbahnsicherheit in Einklang zu bringen“. Das teilte die Kommission in einer Presseaussendung am 28. März 2014 mit. Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie endete am 30. April 2006.
„Die
Richtlinie 2004/49/EG hat zum Ziel, die Sicherheit der Eisenbahnen in der
Europäischen Union zu erhöhen und den Marktzugang für
Eisenbahnverkehrsdienste zu verbessern. Außerdem sieht die Richtlinie
vor, dass in allen Mitgliedstaaten eine Sicherheitsbehörde sowie eine
Stelle für die Untersuchung von Unfällen und Störungen
eingerichtet wird und gemeinsame Grundsätze für das Management sowie
die Regelung und Überwachung der Eisenbahnsicherheit festgelegt werden.
Durch das Versäumnis, die Richtlinie umzusetzen und anzuwenden, wird der
Sicherheitsbehörde die Befugnis vorenthalten, Sicherheitsbescheinigungen
oder
-genehmigungen aufgrund von Änderungen am Regelungsrahmen zu
überprüfen. Außerdem hat Österreich nicht dafür
gesorgt, dass Unfälle und Störungen – insbesondere solche, die
unter anderen Umständen zu schwerwiegenden Unfällen geführt
hätten – durch die unabhängige Untersuchungsstelle
ordnungsgemäß untersucht werden können. Dies könnte zu einer
Gefährdung von Eisenbahnfahrgästen führen und behindert die
Schaffung eines fairen Wettbewerbs auf dem Markt.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende
ANFRAGE
1. Ist es richtig, dass die Richtlinie 2004/49/EG noch nicht in österreichisches Recht umgesetzt wurde?
2. Wenn nein, wann und mit welchen Bestimmung ist aus Sicht des BMVIT die Umsetzung der Richtlinie erfolgt?
3. Wenn ja, weshalb hat man diese Richtlinie bislang nicht umgesetzt, obwohl die Frist für die Umsetzung bereits vor fast 8 (!) Jahren geendet hat?
4. Wenn ja, wann soll diese Richtlinie in Österreich umgesetzt werden?
5. Mit welchen Konsequenzen muss Österreich bei einer Klage der Europäischen Kommission beim EU-Gerichtshof rechnen?