1285/J XXV. GP

Eingelangt am 10.04.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend (Nicht)Umsetzung der Richtlinie 2004/49/EG

 

 

Laut einer Aussendung des EU-Umweltbüros hat die Europäische Kommission beschlossen, Österreich beim Europäischen Gerichtshof zu verklagen, „weil das Land es versäumt hat, seine innerstaatlichen Vorschriften mit der europäischen Richtlinie über Eisenbahnsicherheit in Einklang zu bringen“. Das teilte die Kommission in einer Presseaussendung am 28. März 2014 mit. Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie endete am 30. April 2006.

„Die Richtlinie 2004/49/EG hat zum Ziel, die Sicherheit der Eisenbahnen in der Europäischen Union zu erhöhen und den Marktzugang für Eisenbahnverkehrsdienste zu verbessern. Außerdem sieht die Richtlinie vor, dass in allen Mitgliedstaaten eine Sicherheitsbehörde sowie eine Stelle für die Untersuchung von Unfällen und Störungen eingerichtet wird und gemeinsame Grundsätze für das Management sowie die Regelung und Überwachung der Eisenbahnsicherheit festgelegt werden. Durch das Versäumnis, die Richtlinie umzusetzen und anzuwenden, wird der Sicherheitsbehörde die Befugnis vorenthalten, Sicherheitsbescheinigungen oder
-genehmigungen aufgrund von Änderungen am Regelungsrahmen zu überprüfen. Außerdem hat Österreich nicht dafür gesorgt, dass Unfälle und Störungen – insbesondere solche, die unter anderen Umständen zu schwerwiegenden Unfällen geführt hätten – durch die unabhängige Untersuchungsstelle ordnungsgemäß untersucht werden können. Dies könnte zu einer Gefährdung von Eisenbahnfahrgästen führen und behindert die Schaffung eines fairen Wettbewerbs auf dem Markt.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Ist es richtig, dass die Richtlinie 2004/49/EG noch nicht in österreichisches Recht umgesetzt wurde?

2.    Wenn nein, wann und mit welchen Bestimmung ist aus Sicht des BMVIT die Umsetzung der Richtlinie erfolgt?


3.    Wenn ja, weshalb hat man diese Richtlinie bislang nicht umgesetzt, obwohl die Frist für die Umsetzung bereits vor fast 8 (!) Jahren geendet hat?

4.    Wenn ja, wann soll diese Richtlinie in Österreich umgesetzt werden?

5.    Mit welchen Konsequenzen muss Österreich bei einer Klage der Europäischen Kommission beim EU-Gerichtshof rechnen?