1286/J XXV. GP

Eingelangt am 10.04.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Scheinfirmen in Österreich

 

 

Medienberichten zufolge gehen immer mehr Betriebe in Konkurs, wo es nachweislich keine Arbeitsleistung gegeben war. Das bedeutet, so genannte „Scheinfirmen“ erleben einen regelrechten Boom. In vielen dieser Firmen werden teilweise mehrere hundert Arbeitnehmer angemeldet, ohne dass diese eine tatsächliche Arbeitsleistung vollbringen müssen. Für die so genannten „Arbeitnehmer“ bedeutet dies, dass sie sämtliche sozialrechtliche Absicherungen erwerben und, wenn die Scheinfirma offiziell in Konkurs gegangen ist, auch Arbeitslosengeldansprüche erworben haben.

 

Vielfach lukrieren diese Scheinarbeitnehmer auch noch Lohnnachzahlungen aus dem Insolvenzausgleichsfond. Dieses Scheinfirmen- und Scheinarbeitersystem, das auf reinem Betrug aufgebaut ist, schädigt das österreichische System nachhaltig, da diese Scheinfirmen weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben abführen, die Scheinarbeiter hingegen sämtliche Ansprüche auf Sozialleistungen erwerben. Viele Scheinarbeiter arbeiten parallel neben dieser „offiziellen“ Anmeldung auch noch als Schwarzarbeiter. Damit wird das Sozialsystem gleich doppelt geschädigt.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.  Wie viele solche Scheinfirmen (Unternehmen, die nie Lohnsteuer bzw. Sozialabgaben abführten und keine Arbeitsleistung durchgeführt haben) sind Ihnen in den Jahren 2008 bis 2013 „aufgefallen“ (aufgeschlüsselt nach Jahren und Bundesländern)?

2.  Aus welchen Herkunftsländern (Staatsbürgerschaft, Firmensitz einer „Mutterfirma) stammen die Eigentümer dieser Scheinfirmen bzw. welche Gewerbeinhaber (gewerberechtlichen Geschäftsführer) scheinen bei diesen Firmen herkunftsmäßig auf?

3.  Haben Sie Hinweise darauf, dass die Scheinarbeitnehmer für die Anmeldung bei einer Scheinfirma bezahlen mussten?

4.  Wenn ja, wie hoch war der entsprechende durchschnittliche Betrag?


 

5.  Wurden diese Beträge versteuert?

6.  Welche finanzstrafrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus diesen Bezahlungen für Scheinanmeldungen?

7.  Sind Ihnen so genannte „Scheinarbeitnehmer-Bewegungen“ (eine große Anzahl an Arbeitnehmern wechselt gleichzeitig zu einer anderen Scheinfirma) bekannt?

8.  Welche Möglichkeiten werden unternommen, um Scheinfirmen rechtzeitig ausfindig zu machen?