1291/J XXV. GP

Eingelangt am 10.04.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres

betreffend der Anwendung der §§ 53 Abs 3a Z3 und 53 Abs 3b SPG, sowie der TKG-DSVO

BEGRÜNDUNG

 

Folgeanfrage zu Anfrage 14706/J, XXIV. GP

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie oft wurden im Zeitraum 1.4.2013 – 31.3.2014 auf Basis des Sicherheitspolizeigesetztes auf Vorratsdaten zugegriffen?

2.    Wie oft erfolgte im angegebenen Zeitraum der Zugriff auf Vorratsdaten auf Basis des § 53 Abs 3a Z3 lit a SPG?

3.    Wie oft erfolgte im angegebenen Zeitraum der Zugriff auf Vorratsdaten auf Basis des § 53 Abs 3a Z3 lit b SPG?

4.    Wie oft erfolgte im angegebenen Zeitraum der Zugriff auf Vorratsdaten auf Basis des § 53 Abs 3a Z3 lit c SPG?

5.    Wie oft erfolgte im angegebenen Zeitraum der Zugriff auf Vorratsdaten auf Basis des § 53 Abs 3b SPG?

6.    Wie viele dieser Abrufe von Vorratsdaten sind über die gemäß TKG-DSVO eingerichtete Durchlaufstelle und wie viele über andere Kommunikationswege erfolgt (z.B. bei Gefahr in Verzug gem § 94 Abs 4 TKG 2003)?


 

7.    Sofern für den Abruf von Vorratsdaten andere Kommunikationswege als die Durchlaufstelle verwendet wurden: Welche Kommunikationswege wurden dafür verwendet?

8.    Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wurden diese Kommunikationswege (Frage 7) gewählt?

9.    Gemäß §§ 14 Abs 3, 22 Abs 4 und 23 Abs 3 Datensicherheitsverordnung TKG-DSVO ist für den Rechtsschutzbeauftragten beim Bundesministerium für Inneres ein Zugang zur Durchlaufstelle vorzusehen, über den ein Zugang zu Protokolldaten und Statistikdaten ermöglicht wird. Wurde dieser Zugang eingerichtet und verfügt der Rechtsschutzbeauftragte somit über einen aktiven Zugriff auf Protokolldaten und Statistikdaten der Durchlaufstelle?

10. Wenn ja, wie oft wurde dieser Zugang durch den Rechtsschutzbeauftragten bisher benutzt?

11. Wenn nein, wie ist ein etwaiges alternatives gesondertes System zur Überprüfung der Meldungen und der Einhaltung der Meldepflichten durch den Rechtsschutzbeauftragen ausgestaltet?

12. In wie vielen Fällen wurde eine Abfrage von Vorratsdaten durch den Rechtsschutzbeauftragten im angegebenen Zeitraum beanstandet?