1293/J XXV. GP

Eingelangt am 10.04.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Erhöhung des Anteils von Soldatinnen

BEGRÜNDUNG

 

Es dauerte 16 lange Jahre, bis die erste Frau beim österreichischen Bundesheer einen Generalsrang erreichte. Brigadierin Drin Andrea Leitgeb wurde Ende März 2014 zur Kommandantin der Sanitätsschule ernannt. Der zuständige Minister für Landesverteidigung Gerald Klug sprach laut Austria Presse Agentur vom 31.3.2014 von einem „historischen Tag“ und einem „Signal an alle Frauen: Es zahlt sich aus, Soldatin beim österreichischen Bundesheer zu werden“.


Diese Floskel muss nach 16 Jahren weiblicher Beteiligung beim österreichischen Bundesheer geprüft werden, geht es doch laut Regierungsübereinkommen „Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013-1018“  Seite 82 darum, den Prozentsatz von Frauen beim Bundesheer zu steigern. Die  „Erhöhung des Anteils von Soldatinnen“ findet sich als Maßnahme für die anzustrebende Verbesserung der Fähigkeiten sowohl zur militärischen Landesverteidigung als auch für Assistenzeinsätzen.


Der Frauenanteil beim österreichischen Bundesheer beträgt jedoch weiterhin bloß rund 2 %. Von den rund insgesamt 370 Soldatinnen sollen rund 20% als Sportlerinnen tätig sein, was bedeutet, dass das Heeressportzentrum mit Abstand die meisten Frauen „beheimatet“. Weiters dienen Frauen vor allem im militärmedizinischen Zentrum und in den Sanitätszentren, bei der Militärstreife bzw. Militärpolizei und in der Theresianischen Militärakademie. Sport und das militärische Gesundheitswesen sind die zentralen Beschäftigungsfelder für Frauen.
Dies wurde auch im Juni 2013 vom Bericht über die Situation von Frauen im Österreichischen Bundesheer (mit Stichtag 31.12.2012), der im Parlament debattiert wurde, offensichtlich und bestätigt.


 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Frauen (absolut und prozentuell) leisteten mit Stichtag 31.12.2013 ihren Dienst beim Österreichischen Bundesheer, mit der Bitte um Auflistung der Dienstgrade und ausgeübten Funktionen?

2)    Wie viele Frauen absolvierten im Jahr 2013 einen Auslandseinsatz, in welcher Funktion und Ausbildung, in welcher Mission? Mit der Bitte um Auflistung.

3)    Wie, mit welchen Maßnahmen, mit welchen Mitteln und mit welcher Zielsetzung wird die Erhöhung des Anteils von Soldatinnen angestrebt?

4)    Wie hoch soll der Frauenanteil am Ende dieser XXV. Gesetzgebungsperiode sein?

5)    Durch welche verbesserten Jobangebote für Frauen wollen Sie den Anteil erhöhen? Wenn es solche nicht geben wird, warum nicht?

6)    Durch welche zielgruppenorientierten Werbe- und Rekrutierungsmaßnahmen wollen Sie den Frauenanteil erhöhen? Wenn es solche nicht geben wird, warum nicht?

7)    Wird es gezielte Personalentwicklungsmaßnahmen wie etwa Mentoring für Soldatinnen geben? Wenn es solche nicht geben wird, warum nicht?

8)    Werden körperliche Leistungslimits für Frauen geändert werden? Wenn ja inwiefern und zu welchem Zweck, wenn nein, wieso nicht?

9)    Können Sie Frauen eine Ausbildung mittels klar definierter Laufbahnbilder garantieren? Wann werden Maßnahmen dafür gesetzt? Wenn nicht, wieso?

10)  Welche Anpassungen der Ausbildung wird es geben, um Beruf und Privatleben/Familie vereinbaren zu können, auch für Alleinerziehende?

11)  Wie wird der Bedarf an Soldatinnen in der Personalführung berücksichtigt? Welche Maßnahmen werden bis wann umgesetzt?

12)  Der Frauenförderungsplan des BM für Landesverteidigung und Sport trat mit 1.1.2012 in Kraft. Im 2. Abschnitt – Besondere Fördermaßnahmen finden sich unter den §§ 12 – 18  Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils. Gibt es eine Evaluierung aller Maßnahmen bzw. von Teilen davon für die Jahre 2012 und 2013? Wenn ja, mit der Bitte um Beilegung, wenn nein, wieso nicht? Ist es in den Jahren 2012 und 2013 zu Verletzungen der in diesem Frauenförderungsplan enthaltenen Vorgaben gekommen, mit Bitte um Auflistung und gegebenenfalls mit Nennung der Ahndung?