1294/J XXV. GP

Eingelangt am 10.04.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Thermische Sanierung

BEGRÜNDUNG

 

Auf den Gebäudesektor entfallen 40 % des Gesamtenergieverbrauchs der Europäischen Union. Deshalb gehört die Reduzierung des Energieverbrauchs in diesem Bereich zu den Prioritäten der 20-20-20-Ziele. Zur Erreichung dieser Ziele, wurden auf Europäischer Ebene Richtlinien und Verordnungen erlassen, deren Umsetzung in den Mitgliedsstaaten von zentraler Bedeutung ist. Die zwei zentralen Europäischen Rechtsakte für den Gebäudebereich sind die Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Gebäude-RL) und die Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz.

Gemäß der Gebäude - RL müssen die Mitgliedstaaten Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von neuen Gebäuden festlegen und anwenden, einen Energieausweis für Gebäude einführen und die regelmäßige Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen verbindlich vorschreiben. Ferner müssen die Mitgliedstaaten laut Richtlinie dafür sorgen, dass ab 2021 alle neuen Gebäude sogenannte Niedrigstenergiehäuser sind. Am 27. September 2013 schickte die EU-Kommission eine Begründete Stellungnahme an die Republik Österreich und leitete somit ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtmitteilung von Maßnahmen zur Umsetzung der Gebäude-RL ein. Die von der Kommission bemängelten Umsetzungsdefizite beziehen sich zwar vor allem auf Maßnahmen in den Bundesländern (wobei sämtliche Bundesländer betroffen sind). Die Kommission erinnert in Ihrer Stellungnahme jedoch daran „dass die Republik Österreich dafür sorgen (muss), dass die Bestimmungen der Richtlinie, die auf Bundesebene nicht umgesetzt sind, auf der regionalen Ebene in vollem Umfang umgesetzt werden“.

Auch in Bezug auf die Umsetzung der Energieeffizienz-RL scheint die Republik Österreich hinterherzuhinken. Laut Artikel 5 (Vorbildcharakter der Gebäude öffentlicher Einrichtungen) müssen ab dem 1. Jänner 2014 jährlich 3% der Gesamtfläche von öffentlichen Gebäuden im Eigentum oder in der Nutzung der Zentralregierung, nach vorher festgelegten Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz renoviert werden. Darüber hinaus soll bis zum 31. Dezember ein Inventar der öffentlichen Gebäuden erstellt und öffentlich zugänglich gemacht werden, wobei sowohl Nutzfläche als auf Gesamtenergieeffizienz der Gebäude auszuweisen sind.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie ist der aktuelle Stand im Vertragsverletzungsverfahren 2012/0316 wegen Nichtmitteilung von Maßnahmen zur Umsetzung der Gebäude-RL?

2)    Hat die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren eingestellt, oder ist damit zu rechnen, dass die Republik Österreich wegen Nichtumsetzung der Gebäude-RL vor der dem EuGH verklagt wird?

3)    Wie hoch wäre im Fall einer Verurteilung das von Österreich zu zahlende Strafgeld und welche Regelungen zur Aufteilung der Strafgelder auf die Gebietskörperschaften gibt es für diesen Fall?

4)    Laut EU-Kommission sind in letzter Instanz Sie als verantwortlicher Minister für die Umsetzung der Gebäude-RL verantwortlich. Welche konkreten Schritte werden Sie unternehmen, damit diese Richtlinie im gesamten Bundesgebiet vollständig umgesetzt wird, um eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof abzuwenden?

5)    Welche zusätzlichen Maßnahmen auf Bundesebene, wie zum Beispiel einheitliche Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz neuer Gebäude,  zur Umsetzung der Gebäude-RL werden Sie vorschlagen?

6)    Laut Artikel 9 der Gebäude-RL müssen Mitgliedsstaaten gewährleisten, dass bis Ende 2020 alle neuen Gebäude und bis Ende 2018 alle neuen öffentlichen Gebäude Niedriegstenergiegebäude sind. Ferner müssen alle Mitgliedsstaaten nationale Pläne zur Erhöhung der Zahl der Niedrigstenergiegebäude fest. Welche konkreten Maßnahmen zur Umsetzung dieser Vorgaben haben Sie bereits getroffen?

7)    Welche konkreten Anreize zur Erhöhung der Zahl der Niedrigstenergiegebäude haben Sie bei der Förderung von Sanierungsmaßnahmen gesetzt?

8)    Welche konkreten Maßnahmen haben Sie getroffen, um die in der Energieeffizienz-RL vorgeschriebene Sanierungsquote von 3 Prozent bei öffentlichen Gebäuden zu erreichen?

9)    Wie hoch war die Sanierungsquote (im Sinne der Energieeffizienz-RL) in den Jahren 2011, 2012 und 2013 bei öffentlichen Gebäuden? Ich bitte Sie bei der Beantwortung dieser Frage auch alle jene Gebäude miteinzuberechnen, die zwar von privaten Gesellschaften verwaltet werden, welche sich aber wiederum im Besitz der Republik Österreich befinden (wie zum Beispiel die Bundesimmobilien Gesellschaft).

10) Wird die Republik Österreich die für das Jahr 2014 die in der Energieeffizienz-RL  geforderte 3 prozentige Sanierungsquote aus voraussichtlich einhalten können?

11) Haben Sie wie von der Energieeffizienz-RL vorgeschrieben bis zum 31. Dezember 2013 ein Inventar der öffentlichen Gebäude erstellt?

12) Sind auch Gebäude von privaten Firmen, deren Eigentümer die Republik Österreich ist (so wie zum Beispiel die Bundesimmobilien Gesellschaft), in diesem Inventar enthalten?

13) Auf welche Weise wurde das Inventar wie von der Energieeffizienz-RL öffentlich zugänglich gemacht?