1295/J XXV. GP

Eingelangt am 11.04.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Franz

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend „Weitere offene Fragen mit ELGA“

 

Die vor den Wohnungstüren installierten Schlüsselboxen betreuungsbedürftiger Senioren werden üblicherweise durch das Eintippen der ersten vier Ziffern der Sozialversicherungsnummer geöffnet.

 

Diese Ziffern werden deswegen gewählt, damit Heimhilfen (auch falls ein Wechsel dieser stattfindet), Ärzte und die Rettung leichten Zugang zu den Wohnungen  betreuungsbedürftiger Senioren haben.

 

Viele Ärzte, Heimhilfen und Pensionisten sind nun besorgt, dass durch den Elektronischen Gesundheitsakt es Hackern ermöglicht wird, leichter in Wohnungen einzubrechen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1.    Ist es richtig, dass ein Teil der Sozialversicherungsnummer als Code für die Schlüsselboxen verwendet werden kann, bzw. wird?

 

2.    Sind bereits Beschwerden diesbezüglich bei Ihrem Ministerium eingetroffen?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, was gedenken Sie bzw. Ihr Ressort zu tun?

 

3.    Ist Ihnen bekannt bzw. haben sie mit dem Justizminister darüber Rücksprache gehalten, ob es in diesem Zusammenhang bereits zu strafrechtlichen Anzeigen gekommen ist? Wenn ja, wie viele Fälle sind Ihnen bekannt?